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Vallender Dorle · Nationalrat · 2000-06-06

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-06

Wortprotokoll

Herr Beck, stellen Sie mir diese Frage bitte nicht, denn hier geht es um das Prinzip und nicht um Detailfragen! Damit komme ich zu Artikel 29a und meiner Begründung:

Wir kennen die Diskussion über die Umstellung vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat. Der Ständerat hat hier nun eine Differenz geschaffen, indem er das Leistungsprimat bis zum Jahr 2006 befristen will. Danach soll das Beitragsprimat gelten. Diese Befristung der Lösung befriedigt aus mindestens drei Gründen nicht:

1. Sie schafft eine grosse Verunsicherung. Wir wissen, dass gegen das Bundespersonalgesetz das Referendum ergriffen wurde. Ein Wechsel zum Beitragsprimat im jetzigen Zeitpunkt - notabene im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens - würde beim Bundespersonal eine zusätzliche Verunsicherung schaffen.

2. Im Augenblick hat eindeutig die Sanierung der Kasse den Vorrang. Die Pensionskasse ist noch mit der Bewältigung der Altlasten beschäftigt, die Kasse muss gleichzeitig saniert und neu gegründet werden. Vor der Sanierung ist ein Primatwechsel ohnehin nicht möglich.

Damit komme ich zum Problem der verfügbaren personellen Ressourcen. Wenn nun zusätzlich der Primatwechsel vorbereitet werden muss, ist dies im jetzigen Augenblick eine zusätzliche grosse personelle Belastung. Der Wechsel zum Beitragsprimat würde nämlich eine Totalrevision des Gesetzes bedingen.

3. Der Beschluss des Ständerates ist auch rechtlich zu hinterfragen. Demnach würde das Parlament der nächsten Legislatur bereits heute dazu verpflichtet, das Beitragsprimat einzuführen. Es stellt sich damit die rechtsstaatliche Frage: Was passiert dannzumal, wenn sich das Parlament der nächsten Legislatur dem widersetzt oder ein anderes Vorgehen wählt? Fallen dann die entsprechenden Artikel ausser Kraft? Ist damit heute schon festzustellen, dass dannzumal mit Dringlichkeitsrecht gearbeitet werden muss? Das ist rechtsstaatlich nicht sinnvoll.

Aus all diesen Überlegungen beantragt Ihnen die FDP-Fraktion, bei Artikel 29a der Mehrheit zu folgen. Ebenso ist aber die Motion der SPK zu überweisen. Damit wird der Bundesrat dazu verpflichtet, einen entsprechenden Entwurf für das Beitragsprimat für das Jahr 2006 zu unterbreiten.