Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-03-01
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-01
Wortprotokoll
Der Bundesrat verzichtet mit seiner Vorlage auf die bisherige Praxis der Veröffentlichung der Kantonsverfassungen in der Systematischen Sammlung.
Die Minderheit schlägt Ihnen hier vor, am Status quo festzuhalten und die Kantonsverfassungen auch künftig in der Systematischen Sammlung zu publizieren.
Die Begründung des Bundesrates für den Verzicht ist eine primär technische. Er weist darauf hin, dass alle Kantone ihre Kantonsverfassungen in den eigenen Gesetzessammlungen veröffentlichen; das ist seit mehr als hundert Jahren so. Er weist darauf hin, dass heute der Zugang auch über das Internet möglich ist. Auch das ist zutreffend, gilt aber irgendeinmal auch für die gesamte Gesetzessammlung des Bundes. Er weist darauf hin, dass bereits im Rahmen der Gewährleistungsbotschaften eine Veröffentlichung im Bundesblatt stattfindet; auch das trifft zu. Es trifft im Übrigen natürlich auch zu - ohne eine Kommaänderung - bei allen internationalen Verträgen, und es trifft auch sonst grundsätzlich in aller Regel zu bei den Botschaften des Bundesrates zu Erlassen, die am Schluss aufgenommen werden.
Die Bundeskanzlerin hat uns in der Kommission zusätzlich noch den Hinweis auf die Erschliessung des kantonalen Rechtes in einer Datenbank gegeben, welche zurzeit am Föderalismusinstitut aufgebaut wird. Diese ist im Übrigen auch recht umfassend und kostet nicht wenig - womit wir bei den Kosten sind. Selbstverständlich kostet die Publikation etwas. Allerdings sprechen wir nicht von Riesenbeträgen, sondern sie liegen irgendwo unter der Millionengrenze; das ist für uns in diesem Rate schon beinahe aussergewöhnlich.
Ich unterstütze selbstverständlich das Kostenargument - es geht hier immerhin um insgesamt 27 Ordner; aber ich glaube, das betrifft nur einen halben davon. Die Kosten sind auch, bei allem Verständnis, zu relativieren, insbesondere mit dem Hinweis auf die bereits bestehende Publikation im Bundesblatt: Das bedeutet nämlich, dass der Satz und alles Weitere bereits steht und dass damit die Kosten nicht mehr gewaltig ansteigen.
Wir haben dann natürlich auch Kenntnis genommen von den Vernehmlassungen der Kantone: Nur acht Kantone haben sich tatsächlich gegen die Publikation gewandt. Die Argumente des Vernehmlassungsverfahrens - ich habe bei den anderen Kantonen nachgesehen - sind allerdings auch technisch und decken sich mit jenen des Bundesrates. Ich habe mich etwas erkundigt: Sie gehen insbesondere auf Hinweise der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz zurück - einer sehr ehrenwerten Gesellschaft, der ich auch einige Jahre angehört habe -, die wir natürlich ernst nehmen wollen.
Aber für mich ist in dieser ganzen Übung eben schlussendlich der politische Aspekt völlig untergegangen - wenn ich dem so sagen darf. Was steht nämlich hier den technischen Argumenten gegenüber? Es geht mir um den Stellenwert der Kantonsverfassungen im föderalen Staat und auch um den Stellenwert der Gewährleistung der kantonalen Grundordnungen durch das Bundesparlament. Wir, das Bundesparlament, gewährleisten gemäss Artikel 51 Absatz 2 der Bundesverfassung die Kantonsverfassungen. Übrigens ist auch nur schon dieses Gewährleistungsverfahren wesentlich teurer als dann die anschliessende Publikation in der Systematischen Sammlung, wenn wir hier schon von den Kosten sprechen wollen.
Die Gewährleistung bedeutet für uns und auch für die Kantone einen Ausdruck der Garantie und der Achtung der Kantonsverfassungen, aber auch - wenn wir von der Aufsicht her denken - den Ausdruck von deren Übereinstimmung mit der gesamten föderalen Staatsordnung der Schweiz und damit auch der Beachtung des bundesrechtlichen Rahmens. Sie dient auch der Betonung des Grundcharakters der Kantonsverfassungen als Fundamente der gesamten nachfolgenden Rechtsordnungen der Kantone und ist damit auch entscheidend für deren Überprüfbarkeit. Aus der Gewährleistung erwächst zudem eine Verpflichtung der Bundesorgane - also der Bundesversammlung, des Bundesrates und insbesondere auch des Bundesgerichtes -, über die Einhaltung der Kantonsverfassungen zu wachen. Die Gewährleistung hat damit auch Auswirkungen auf die Bindung des Bundesgerichtes an die Kantonsverfassungen.
Nachdem der Vertreter des hohen Standes Appenzell Innerrhoden hinter mir sitzt, möchte ich daran erinnern, dass bis 1985 keinerlei Überprüfung gewährleisteter Kantonsverfassungen auf Übereinstimmung mit Bundesrecht hin vorgenommen worden ist. Dann gab es diesen berühmten Fall "Frauenstimmrecht Appenzell Innerrhoden"; damit wurde einiges geändert. Seither ist diese Praxis zwar modifiziert worden, aber sie ist immer noch - zusammenfassend gesagt - sehr zurückhaltend, bei allerdings wenigen Fällen. Insbesondere enthält sie keine abstrakte Normenkontrolle, weil das nach der Auffassung des Bundesgerichtes mit der Gewährleistung schlussendlich eben eine Aufgabe des Parlamentes darstellt.
Ein Verzicht auf die Publikation der Kantonsverfassungen in der Systematischen Sammlung könnte hier also falsche Zeichen setzen bzw. falsch aufgefasst werden. Darum geht es mir; ich möchte, dass der hohe Stellenwert der Kantonsverfassungen in unserem Bundesstaat und die Bedeutung von deren Gewährleistung durch das Bundesparlament nicht reduziert werden. Das ist der Punkt, und nur um diesen geht es uns. Es geht uns darum, unserem föderalen Staatsaufbau Nachachtung zu verschaffen.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.