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Germann Hannes · Ständerat · 2004-03-02

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-02

Wortprotokoll

Die grosse Linie bei der neuen Finanzordnung ist nicht bestritten. Die wichtigsten Differenzen zwischen den beiden Räten sind ausgeräumt. Es besteht aber noch eine einzige Differenz, nämlich bei Artikel 130 Absatz 3, und zwar geht es um die 5 Prozent des nicht zweckgebundenen Ertrages der Mehrwertsteuer, die der Entlastung unterer Einkommen dienen sollen. Konkret geht es um eine Summe von rund 65 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Betrag respektive die Prozentlimite ist als solche allerdings nicht bestritten. Hingegen wollte der Bundesrat die 5 Prozent des nicht zweckgebundenen Ertrages der Mehrwertsteuer in einer generellen Norm für die Entlastung unterer Einkommensschichten verwenden, um dann in den Übergangsbestimmungen festzuhalten, dass dieser Betrag in den ersten fünf Jahren für Krankenkassenprämienverbilligungen zu verwenden sei. Die Bundesversammlung hätte in diesem Fall später zu entscheiden, wie diese Mittel weiter zu verwenden sind.

Der Nationalrat ist in seinen Beratungen mit 80 zu 75 Stimmen entgegen den Empfehlungen der WAK des Nationalrates relativ knapp dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Materiell ist nach dem Beschluss des Nationalrates eine Änderung der Verwendung im Gegensatz zur ständerätlichen Fassung nicht referendumspflichtig.

Die WAK des Ständerates beantragt Ihnen nun einstimmig, an Ihrem früheren Entscheid festzuhalten, mit der folgenden Präzisierung: Sofern nicht durch Bundesgesetz eine andere Verwendung zur Entlastung unterer Einkommensschichten festgelegt wird, wie Sie das auf der Fahne ersehen können, werden nun allfällige Missverständnisse aus der ersten ständerätlichen Fassung beseitigt. Damit gehen wir davon aus, dass sowohl beim Bundesrat als auch beim Nationalrat keine Einwände mehr bestehen sollten. Dies umso mehr, als Herr Bundesrat Merz unsere hoch stehende Diskussion an der Sitzung leider nicht mitverfolgen konnte. Matchentscheidend ist diese kleine Änderung für die Zukunft unseres Landes allerdings nicht.

Trotzdem ersuche ich Sie um Zustimmung zum einstimmig gefassten Kommissionsbeschluss.