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Fetz Anita · Ständerat · 2004-03-02

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, an Ihrem damaligen Entscheid festzuhalten, also einzutreten.

Ich möchte nochmals ganz, ganz kurz zurückblicken. Damals war die ganze Fachwelt vom Entscheid des Ständerates beeindruckt. Alle Fachleute in diesem Bereich haben diesen Entscheid unterstützt. Die Kantone waren erleichtert, dass nun in dieser Frage endlich einigermassen überblickbare Verhältnisse herrschten, also dass ihre praktische Arbeit - sie müssen sich ja damit beschäftigen - unterstützt wurde. Ich selber habe gedacht: Doch, dieser Ständerat macht seinem Namen, Chambre de Réflexion, alle Ehre.

Ich möchte Sie bitten, den Mut zu haben, an diesem Entscheid festzuhalten. Sie haben sich damals einiges überlegt, und es hat sich seither nichts Gravierendes geändert. Geändert hat sich, dass wir noch mehr, vor allem jugendliche Konsumenten haben. Das lösen Sie aber nicht mit einem Verbot, sonst wäre das heute gar nicht der Fall, weil Cannabis seit 1975 in der Schweiz verboten ist. Wir haben eine halbe Million regelmässige Konsumenten; wir haben eine Million Leute, die Erfahrung mit Cannabis haben. Man kann nicht sagen, dass das Verbot in irgendeiner Weise präventiv oder gar erzieherisch gewirkt hätte. Das ist auch kein Wunder. Das Strafrecht ist nämlich nicht dazu da, erzieherisch und präventiv zu wirken, sondern zu regulieren, was erlaubt ist und was nicht.

In diesem Fall, das haben verschiedene Rednerinnen und Redner ausgeführt, ist die "Nichterlaubung" - um das einmal so zu übersetzen - des Cannabiskonsums erstens wirkungslos und zweitens auch nicht nötig, weil Cannabis, wie Herr Jenny gut ausgeführt hat, nicht mehr, aber auch nicht weniger gesundheitsgefährdend ist als Alkohol, als Tabak. Es ist wie überall eine Frage des Masses: Zu viel ist in jedem Fall schädlich.

Ich setze mich aber auch für Eintreten ein, weil es in dieser Vorlage - darüber wurde bis jetzt noch gar nicht gesprochen - ein paar ganz wichtige, grundlegende Regelungen hat, die gar nichts mit dem Thema Cannabis zu tun haben. Es sind Regelungen, über die wir uns einig sind, die ganz wichtig sind und bei denen man endlich gesetzliche Grundlagen braucht. Ich meine die gesetzliche Verankerung des bewährten Vier-Säulen-Modells in der Drogenpolitik. Ich meine die befristete medizinische Heroinabgabe; sie ist befristet, und wir müssen die Frist verlängern. Ich darf immerhin daran erinnern, dass es dank dieser Massnahme und vielen weiteren gelungen ist, die offene Drogenszene der Achtzigerjahre und Anfang der Neunzigerjahre einigermassen in den Griff zu bekommen und einigermassen für menschenwürdige Zustände und für weniger Tote in diesem Bereich zu sorgen.

Nichteintreten würde eigentlich nichts anderes heissen, als dass man die Kantone mit ihrer Arbeit allein liesse. Sie müssen nämlich vor Ort durchsetzen, was nicht durchsetzbar ist, wie die Zahlen sagen. Man schiebt den schwarzen Peter einfach der Polizei zu. Ja, stellen Sie sich mal vor: 30 000 Verzeigungen jährlich! Stellen Sie sich das Bild vor: Bei einem Verbot - wenn man das Gesetz ernst nimmt und es umsetzen will - wird die Polizei auf den Pausenhöfen Jugendliche verhaften müssen. Ich kann Ihnen sagen: Dann werden die gleichen Leute, die uns heute mit Mails bombardieren, auch wieder auf der Matte stehen und sagen: Aber doch nicht mein armer Junge oder mein armes Mädchen - sie haben ja nur einmal ein bisschen gekifft und ein bisschen ausprobiert.

Darum geht es nicht, das ist keine Lösung, sondern da müssen wir pragmatisch, praktisch und unideologisch bleiben. Es wird diesen Konsum immer geben. Was wir hier wollen, ist keine Freigabe - das ist nicht die Grundlage des Gesetzes -, sondern eine Entkriminalisierung. Wir wollen keine Verharmlosung, sondern wir wollen eine Regulierung. Das sind die Voraussetzungen dafür, dass man überhaupt Jugendschutz betreiben kann. Das ist das, was mich an den Argumenten der Gegner dieser Entkriminalisierung eigentlich am allermeisten verblüfft. In einem sind wir uns doch alle einig: Wir wollen diesen Jugendschutz, und wir wollen ihn verstärken. Ich sehe einfach nicht, wie Sie das mit einem Verbot machen wollen. Ich sehe keinen Weg, und Sie haben es mir auch noch nicht erklären können. Wenn etwas verboten ist - so viel habe ich auch als Nichtjuristin von gesetzlichen Vorlagen begriffen -, dann kann man es weder kontrollieren, noch kann man eine glaubwürdige und auch gut finanzierte Präventionskampagne dazu machen, sondern die Hände sind einem eigentlich gebunden. Man kann appellieren, aber nicht konkrete, praktische Massnahmen ergreifen.

Wir alle kennen die Erfahrungen aus den USA zur Zeit der Prohibition. Diese hat eigentlich allen glasklar und für alle Ewigkeit gezeigt, dass Verbote keine Probleme lösen, sondern einfach den Konsum und den Handel in die Illegalität verbannen. Dort kommt es dann zu den extrem hohen THC-Werten; was diese in Bezug auf die Entwicklung von Jugendlichen bewirken, ist nicht zu verharmlosen - dieser Meinung bin ich auch.

Aber wenn Sie den Jugendschutz ernst nehmen - dieser ist auch für mich eines der Hauptanliegen -, müssen wir die Märkte trennen. Wir müssen also den THC-Wert, den Handel, den Vertrieb und den Anbau kontrollieren können, das heisst, es braucht eine Regulierung des Marktes. Erst damit entsteht die Trennung zwischen dem Markt für weiche und jenem für harte Drogen. Herr Hofmann, es stimmt eben nicht, dass das mit einem Verbot eher der Fall ist. Die Märkte kann man erst trennen, wenn die Bereiche reguliert sind.

Noch ein letzter Punkt: Von Herrn David ist gesagt worden, dass die Repression viel zu wenig durchgezogen worden ist; so habe ich das Argument jedenfalls verstanden. Ich sehe das eigentlich anders. Wir investieren jährlich 600 Millionen Franken - 600 Millionen! - in die Repression gegen Drogen und nur 35 Millionen in die Prävention; das ist ja kein Verhältnis! Wir überlasten die Gerichte mit Bagatellfällen und verhindern so, dass sie sich um die wirklichen Dealer, um die wirklichen Wirtschaftskriminellen kümmern können. Auch das ist keine Lösung. Die Lösung ist, dass wir auf den weichen Drogen eine Lenkungsabgabe einführen und damit auch die Prävention finanzieren können. Der Konsum ist dann nicht mehr so billig, und es kann gleichzeitig wirklich eine gute, fundierte Prävention bezahlt werden, die wir alle wollen.

Aus meiner Beurteilung gibt es also keinen Grund, dass Sie auf Ihren damaligen Entscheid zurückkommen. Ich sehe auch, dass es in diesem Gesetz mehrere verbesserungswürdige Punkte gibt. Aber bisher war es doch eigentlich Usus, dass man nicht ein ganzes Paket wegwirft, wenn ein paar Punkte verbessert werden müssen, sondern dass man dem Nationalrat die entsprechenden Brücken baut. Wir haben in der Kommission einige Aussagen dieser Art gemacht, [PAGE 24] auf die sich die nationalrätliche Kommission auch wird berufen können. Ich bin sicher, dass jetzt, wo der Wahlkampf vorbei ist, auch im Nationalrat wieder mehr die pragmatische Sichtweise überwiegen wird. Man wird auch sehen, dass wir das Problem nicht weiter einfach der Polizei überlassen können, sondern dass wir wirklich in die Prävention und in den Jugendschutz investieren müssen.

Ein allerletzter Hinweis: Ich habe in den Schulen von Basel ja viele solche Diskussionen erlebt; das ist dort ja ein wichtiges Thema, und es gehört zur Prävention, dass man in den Schulen wirklich darüber redet. Was ich nicht begriffen habe, ist Folgendes: In der gleichen Woche, in welcher der Nationalrat die Vorlage zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes bachab schickte, wurde hier der Aufhebung des Absinth-Verbotes zugestimmt. Ich frage Sie: Wie wollen Sie Jugendlichen erklären, dass das Absinth-Verbot aufgehoben wird, während bei den weichen Drogen wie Cannabis, die wie gesagt keine gesundheitsschädigenden Auswirkungen haben, wenn man sie in Massen konsumiert, nichts Derartiges passiert? Wie wollen Sie da irgendeine glaubwürdige Prävention betreiben? Das riecht einfach nach ideologischer Doppelmoral, und wenn Jugendliche auf etwas allergisch sind, dann auf solche Unglaubwürdigkeiten und auf solche "doppelmoralischen" Entscheide. Da unterscheiden sie noch sehr viel gründlicher zwischen "Bauchgerechtigkeit" und dem, wie sie das empfinden.

Ich bin für Eintreten, mit der Option, das Gesetz zu verbessern. Nichteintreten hiesse für mich nichts anderes, als zu kapitulieren und den Status quo beizubehalten, der kein einziges Problem löst. Das wäre für mich eine Vogel-Strauss-Politik und nicht eine problemlösungsorientierte Politik.