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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-03-03

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, der Motion zuzustimmen, alleine schon wegen der Ausgestaltung des innerstaatlichen Rechtes.

In dieser Motion sind ja zwei Dinge enthalten, das sehen wir im zweiten Absatz: Es geht nicht nur um den Vertrag, sondern es geht auch um die bestehenden Normen; das sind offenbar die innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung dieses Vertrages. Hier besteht nun tatsächlich ein zusätzliches Problem, das wir selber lösen können. An sich ist es eine archaische Vorstellung, dass man ein Kind in ein [PAGE 38] Herkunftsland zurücktransportiert, nur um dort darüber zu entscheiden, ob es beispielsweise wieder in die Schweiz zurückkommen kann. Das normale Vorgehen wäre, dass man diese Beweise auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe abnehmen würde und das Kind beispielsweise in der Schweiz belassen würde, wie man das im Normalfall im Leben sonst auch tut; dafür haben wir ja die internationale Rechtshilfe.

Aber selbst wenn wir den Vertrag nicht in diesem Sinne modernisieren könnten - was wünschbar wäre -, könnten wir wenigstens unser innerstaatliches Recht entsprechend ausgestalten. Wenn ich den Vorentwurf zur Zivilprozessordnung konsultiere, stelle ich mit Erstaunen fest, dass man das Problem nach wie vor als reines Vollstreckungsverfahren abhandeln will. Dagegen erheben sich sicher Bedenken. Ich möchte darum den Bundesrat einladen, für diese Dinge das summarische Verfahren und eben nicht den ordentlichen Prozess vorzusehen, wenn die Vorlage definitiv ausgestaltet wird. Wir müssen auf Beschleunigungen schauen, aber das summarische Verfahren ist für die Sache auch adäquat, denn es erlaubt eben, die entsprechenden Abklärungen durchzuführen, und es ist auch ein Rechtsmittel gegeben. Mindestens diese Reform können wir selber zustande bringen, auch wenn der Vertrag nicht geändert werden kann; darum bitte ich Sie. Die Motion ist sicher der richtige Weg.