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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-03-03

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Ich bin mit der Ansicht des damaligen Präsidenten der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, Kollege Leuenberger-Solothurn, sehr einverstanden, dass wir nicht mit Blick auf den äusseren Anlass, den unsäglichen Staatsvertrag Deutschland/Schweiz betreffend den Flughafen Kloten, entscheiden sollten. Dennoch möchte ich immerhin festhalten: Auch wenn das Verfahren lange ging, war es so, dass der Bundesrat damals eine vorläufige Anwendung vorgesehen und damit das Parlament in eine unangenehme Situation gebracht hat.

Wenn Sie sich schon an jenen Fall zurückerinnern, dann möchte ich nach wie vor darauf hinweisen, dass ich jene vorläufige Anwendung heute als unzulässig erachte und sie immer schon als unzulässig erachtet habe. Damals galt bereits unsere neue Bundesverfassung, und es gab keine entsprechende Ermächtigung im Gesetz. Man konnte auch nicht von einer beschränkten Tragweite sprechen, denn es ging eben um Rechte und Pflichten von Einzelnen, von den Kantonen. Es ging auch um ein finanziell sehr schwergewichtiges Geschäft, mindestens faktisch. Man konnte auch nicht ernsthaft von einer Notstandssituation der Schweiz sprechen, die ein solches Vorgehen hätte legitimieren können. Dort ist etwas passiert, in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis; das war nicht ein Problem des UVEK, sondern das war die damalige Praxis des Bundesrates. Diese Praxis will eben jetzt diese Initiative ändern.

Wenn wir uns also besinnen auf die allgemeine, auf die institutionelle Tragweite für die Zukunft, geht es um eine Gratwanderung zwischen der Handlungsfähigkeit der Schweiz und der internen Abstützung der aussenpolitischen Bindungen. Hier ist nach der neuen Bundesverfassung eine neue Lösung nötig. Die Konsultationslösung, die die Kommission in ihrer Mehrheit vorschlägt, entspricht nach meiner Beurteilung dem, was die Bundesverfassung unter der "Beteiligung" der Bundesversammlung vorsieht. Dieser Begriff lässt einen gewissen Kompromiss zu, er lässt Zusammenarbeitsformen durchaus zu, wie das hier die Mehrheit vorschlägt. Herr Kommissionssprecher, ich nehme an, dass damit auch Mitberichte der Legislativkommissionen usw., der Finanzkommission durchaus inbegriffen sind oder sein müssen, sonst wäre das System zu kurzatmig.

Zur Frage des Minderheitsantrages: Dafür spricht natürlich offensichtlich die gute Absicht, eine ideale Kombination zwischen Handlungsfähigkeit und Mitwirkung des Parlamentes zu finden. Das ist sicher die gute Idee dahinter. Aber wie Herr Leuenberger meine ich auch, dass wir damit unser System in zwei Punkten fundamental verändern würden. Ich behaupte sogar, dass diese Regelung verfassungswidrig wäre, und zwar widerspricht sie dem verfassungsmässigen Prinzip des Zweikammersystems, und sie widerspricht dem in der Verfassung vorgesehenen Regime für die Ordnung der Kommissionen. Eine derartige Regelungskompetenz einer einzigen Kommission wäre nur gestützt auf ein Gesetz zulässig, das ähnlich wie bei der Finanzdelegation gleichsam eine "aussenpolitische Delegation" auf die Beine stellen würde. Das wäre in unserer Verfassung vorgesehen; insofern ist sie durchaus flexibel. Aber das ist ja nicht die Lösung der Minderheit. Zudem wäre die Lösung der Minderheit insofern problematisch, als sie die Mitwirkungsmöglichkeiten der anderen Kommissionen faktisch wohl ausschalten oder mindestens gefährden würde.

Darum bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Ich meine, Sie würden im Grunde genommen das, was die Minderheit will, so besser realisieren.