Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-03-08
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-08
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir drei Bemerkungen:
1. Wir müssen fairerweise zugeben, dass die Initianten damals ein an sich verständliches Anliegen aufgegriffen haben. Wessen Herz schlägt nicht höher, wenn wir ein Postauto sehen? Herr Leuenberger hat selbstverständlich Recht, wenn er sagt, dass in der Post eine Symbolkraft steckt. Wir alle wissen aber, dass die Post Probleme hat. Sie steht vor technischen Herausforderungen; sie steht aber auch vor finanziellen Problemen, hier am konkreten Beispiel des Poststellennetzes exemplifiziert. Denken Sie an die Poststellen: Sie sollen nach den Angaben, die man uns in der Kommission gemacht hat, in etwa 2 Milliarden Franken pro Jahr kosten. Davon sind etwa 1,5 Milliarden Franken gedeckt, und eine halbe Milliarde Franken muss aus dem Monopolbereich finanziert werden. Das Finanzierungsproblem liegt auf der Hand.
Hier müssen wir einen Bogen zu den Bundesbahnen schlagen. Die Post war und ist in einer wesentlich schwierigeren Situation, weil sie nicht nur umbauen, sondern auch in einem gewissen Sinne abbauen musste, während wir bei den Bundesbahnen umgebaut und gleichzeitig mit vielen Milliarden Franken einen Ausbau ermöglicht haben. Dieser Ausbau ist zustande gekommen, weil die öffentliche Hand entsprechende Mittel eingestellt hat. Es ist nicht einfach ein Fehler der Post, dass sie anders vorgegangen ist. Das ist der Hintergrund der Initiative; es ist also ein an sich verständliches Anliegen.
2. Weil es ein verständliches Anliegen ist, haben die Initianten schon viel erreicht, der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen. Am 26. April 2002 war das noch nicht so. Das Poststellennetz war noch nicht im Wesentlichen durch Bundesvorgaben geordnet, sondern weitgehend Sache der Post. Darum lagen drei Forderungen auf dem Tisch: ein flächendeckendes Poststellennetz, der Einbezug der Gemeinden und eventuell die Abgeltung. Hauptthema dieser Diskussion ist die räumliche Ausgestaltung des Postangebotes. Aber genau diese Frage ist im revidierten Gesetz, in der Gesetzesnovelle, und in der revidierten Verordnung seit dem 1. Januar geregelt. Hier besteht ein präziser Rahmen für die Post mit mindestens fünf Anforderungen und Grenzen: erstens soll sie einen Universaldienst anbieten, nicht nur Postgebäude; zweitens sind Poststellen, aber auch Ersatzlösungen als Mittel vorgesehen; drittens werden Qualitätsumfang und Intensität des Angebotes politisch und rechtlich vorgegeben; viertens ist das Verfahren heute auch auf die Gemeinden bezogen geordnet; fünftens gibt es eine Aufsicht, die jetzt funktionieren soll. Das sind die fünf Erfolge, welche die Initianten bereits erreicht haben.
3. Trotz dieser rechtlich-politischen Rahmenordnung, die jetzt Bundesrat und Gesetzgeber aufgestellt haben, sollte und darf am Grundprinzip nichts geändert werden:
Einerseits ist die Grundversorgung zu gewährleisten, wie es heute schon in Artikel 92 der Bundesverfassung vorgegeben ist, aber andererseits eben nicht aus Steuergeldern, sondern unternehmerisch finanziert. Das macht den Unterschied aus. Und weil das als möglich, als machbar erachtet wird, unter Berücksichtigung des noch fortbestehenden Monopols, steht eben eine Abgeltung mindestens zurzeit von vornherein ausser Diskussion. Wir brauchen auch keine zusätzliche Rechtsgrundlage dafür. Der Kommissionssprecher hat auf die entsprechenden Bestimmungen in der Verordnung hingewiesen.
Die Post soll also unter dem Druck des Marktes funktionieren, als "Service au public", als Service, der auf die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft ausgerichtet ist. Dabei ist die Post in einem schwierigen Transformationsprozess von einem Verwaltungsbetrieb zu einem Unternehmen. Diesen Prozess bewältigt die Post meines Erachtens gut. Das Parlament hat ihr dies im Jahre 2002 bei der Beratung der Gesamtschau attestiert. Der Bundesrat führt jährlich Prüfungen durch, und er ist - nach den mir zugänglichen Unterlagen - mit den Prüfungsergebnissen zufrieden. Gewisse Abstriche spielen hier keine Rolle.
Damit ist die Geschäftsführung Sache des Unternehmens, und ich empfinde es als unfair, wenn man in diesem Zusammenhang den Konzernleiter der Post, Herrn Dr. Gygi, persönlich angreift. Er führt den Auftrag durch. Er führt ihn so durch, wie Parlament und Bundesrat dies erwarten. Er soll es auch weiterhin und ohne persönliche Angriffe tun können.