Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2000-06-06
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-06
Wortprotokoll
Ich vertrete kurzfristig den vorgesehenen Fraktionssprecher und möchte nicht wiederholen, was in dieser Debatte bereits gesagt wurde. Ich stelle fest, insbesondere nach den Voten der Herren Walker und Bührer, dass die so verpönte Finanzpolitik, die die SVP bereits vor drei Jahren gefordert hat, zumindest in wesentlichen Teilen zunehmend auch von Ihnen übernommen wird. Dafür möchte ich Ihnen danken, insbesondere für das, was Sie soeben über die Ziele gesagt haben, Herr Bührer; wir haben da grundsätzlich keine Differenzen.
Hingegen existieren einige Differenzen zu den Ausführungen von Herrn Mugny. Betreffend der Werte, über die der Bund verfügt, bitte ich Herrn Mugny, die Staatsrechnung zu konsultieren; die Werte liegen nicht bei 100 Milliarden, sondern bei 120 Milliarden Franken - aber das wird in der Streubreite seiner Interpretation liegen. Wenn er die Staatsrechnung als vollständig falsch und nicht den Tatsachen entsprechend beurteilt, dann soll er auch entsprechend Antrag stellen, diese Rechnung sei aufgrund mangelnder Ordnungsmässigkeit nicht zu genehmigen. Alles andere ist lamentabel.
Wenn Herr Walker sagt, mit der Revision des Finanzkontrollgesetzes sei die Eidgenössische Finanzkontrolle wesentlich verstärkt worden, dann teile ich diese Auffassung. Aber wir von der SVP sind der Auffassung, dass man die Feststellung dieses Kontrollorgans aufnimmt und deren Durchsetzung verfügt. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass man während fast zehn Jahren die Feststellungen der Finanzkontrolle in Bezug auf die Pensionskasse zur Kenntnis genommen und keine Schlüsse daraus gezogen hat.
Ein ähnliches Beispiel gibt es jetzt mit den Flag-Ämtern: Die Feststellungen der Finanzkontrolle in Bezug auf diese Flag-Ämter und ihre Rechnungsführung sind alarmierend. Hier wäre man aufgefordert, die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen und nicht wieder zehn Jahre zuzuwarten.
Wenn ich feststelle, dass ein Flag-Amt - das eines der ersten Stunde war, also seit drei Jahren installiert ist - noch heute über keine Inventarliste verfügt, dass die Abschreibungen lediglich geschätzt werden und sich letztlich die ganze Rechnungsführung als ein Fetzen Papier präsentiert, dann ist das ein Alarmzeichen. Das ist kein Grund, auf die Anträge des Bundesrates und der Finanzkommission nicht einzutreten, aber das ist eine Anmerkung, die anzubringen ist. Ziel ist, dass man der Sache nun auf den Grund geht.
Allein mit der Globalbudgetierung und der Installierung eines Flag-Amtes ist es bei weitem nicht getan. Der Bilanzfehlbetrag wird mit 67 Milliarden ausgewiesen und das Defizit mit 2,6 Milliarden. Das wird nun, weil es sich im Rahmen der 5 Milliarden des Haushaltzieles bewegt, von vielen Seiten als praktisch schon bereinigte Situation dargestellt. Das ist bei weitem nicht so! Wir halten daran fest, dass bei einer Zinsbelastung von 3,6 Milliarden der Schuldenberg und damit die Einspeisung laufender Mittel zur Finanzierung der Zinslast hoch ist.
Das möchte ich doch auch Herrn Hofmann sagen und ihn darauf hinweisen, dass seine Fraktion keine Freude an diesem "Haushaltziel 2001" hatte. Sie haben es in der Volksabstimmung bekämpft. Umso erfreulicher ist es nun festzustellen, dass man sich im Nachhinein doch auf dieses Haushaltziel bezieht.
Das sind unsere Anmerkungen. Wir sind bereit, den Anträgen der Finanzkommission zuzustimmen. Wir unterstützen auch die Motion, die die vorzeitige Aufhebung des dritten Lohnprozentes verlangt.