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David Eugen · Ständerat · 2004-03-09

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-09

Wortprotokoll

Absatz 4 betrifft die Frage, ob Rentnerinnen und Rentner bei den Vorsorgeeinrichtungen eine Mitsprache haben sollen, wenn es um Sanierungsmassnahmen geht.

Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Vorsorgeeinrichtungen bei allen Fragen, welche die Rentnerinnen und Rentner betreffen, für eine geeignete Form der Mitsprache sorgen sollen. Diese Bestimmung hat in der Kommission grundsätzlich, vor allem was die Information anbelangt, keinen Widerstand gefunden. Man soll die Rentnerinnen und Rentner selbstverständlich über die Massnahmen informieren. Wenn wir hingegen, wie es hier steht, eine Mitsprache institutionalisieren wollen, müssen wir aufpassen, was wir machen. Denn das BVG-System hat, wie Sie wissen, eine genaue Regelung der Mitsprache, der Mitentscheidung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das ist sehr sorgfältig geregelt. Es ist unmöglich, mit einer solchen Lösung ein [PAGE 64] zusätzliches Element in das bestehende System hineinzubringen.

Die Kommission ist der Meinung, im Rahmen dieser Sanierungsmassnahme sei es nicht möglich, die grundsätzliche Frage, ob Dritte, insbesondere eben Rentnerinnen und Rentner, in das Entscheidsystem der zweiten Säule mit einbezogen werden, zu entscheiden. So, wie der Vorschlag hier steht, ist er nicht umsetzbar, weil nicht konkret gesagt wird - und das müsste der Gesetzgeber tun -, wie diese Entscheidung getroffen werden soll. Soll sie zulasten der Arbeitgeber gehen? Soll sie zulasten der Arbeitnehmer gehen? Soll sie praktisch eine Schiedsrichterfunktion haben, indem die Rentner im Fall eines Konfliktes zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Schiedsrichter spielen? Wir finden, das hier sei keine sachgerechte Lösung. Die Kommission möchte einstimmig bei dem bleiben, was wir jetzt haben.

Ich möchte aber nochmals betonen: Wir wollen, dass die Rentnerinnen und Rentner über die Sanierungsmassnahmen, die getroffen werden, sachgerecht informiert werden - das ist in den jetzigen gesetzlichen Regelungen schon festgehalten. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn eine Kasse den Buchstaben b zur Anwendung bringt, wo es um Leistungen der Rentner geht.