Schwaller Urs · Ständerat · 2004-03-09
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-09
Wortprotokoll
"Der Mindestzinssatz ist tabu", titelte vergangene Woche eine Tageszeitung ihren Sitzungsbericht aus dem Nationalrat. In der Sache verstehe ich die Argumentation, in welcher eingeworfen wird, der gleiche Gesetzgeber, der von Mindestzins spreche, schaffe mit dieser Bestimmung gleich wieder Ausnahmemöglichkeiten zu dessen Unterschreitung. In der Tat ist eine solche Kann-Vorschrift nicht unbedingt vertrauensbildend. Der Mindestzinssatz ist - wir haben das auch in der Kommission festgestellt - in der ganzen Diskussion zu einer fast politischen Grösse geworden, die für viele praktisch unantastbar ist bzw. geworden ist.
Was aber, wenn Sanierungsbedarf besteht? Nichts machen kann ja diesfalls sicher nicht die Lösung sein, weder für die Kasse noch für die Versicherten. Welches sind aber die Alternativen? Nach dem jetzigen Gesetzestext sind dies als letzte Mittel erstens Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern - und damit, wie es soeben gesagt wurde, unerwünschte Erhöhungen der Lohnabzüge - und zweitens Beiträge von Rentnerinnen und Rentnern.
Beide Massnahmen haben aber ihre Belastungs- und Obergrenzen. Aus diesem Grunde hat sich die Kommissionsmehrheit schliesslich dazu durchgerungen - es war tatsächlich so -, auch den Mindestzins für den obligatorischen Bereich anzutasten. Das ist aber nach der Mehrheitsfassung, die wiederum ein Kompromiss ist, nur als letztes Mittel, als letzte Massnahme möglich, und so haben wir diese Unterschreitung auch noch im Sinne eines zusätzlichen Kompromisses auf maximal fünf Jahre beschränkt.
Mit dem Antrag werden zwei zusätzliche Bremsen eingebaut. Das Ziel eines Brückenschlags zur Position des Nationalrates ist damit erreicht.
Ich lade Sie ein, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.