Bangerter Käthi · Nationalrat · 2000-06-06
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-06
Wortprotokoll
Die Staatsrechnung 1999 weist in der Finanzrechnung Einnahmen von 43,016 Milliarden Franken und Ausgaben von 45,656 Milliarden Franken auf. Das heisst, sie schliesst mit einem Defizit von 2,65 Milliarden Franken ab. Budgetiert war ein Defizit von 3,935 Milliarden. Diese Verbesserung um 1,295 Milliarden ist insbesondere auf das Wirtschaftswachstum, den Rückgang der Arbeitslosigkeit und auf die Auswirkungen des Stabilisierungsprogramms 1998 zurückzuführen.
Vergleichen wir das Defizit von über 2,6 Milliarden mit der Rechnung 1998, die einen positiven Saldo von 484 Millionen Franken aufwies, so wirkt das Ergebnis von 1999 wie ein Rückschritt. Analysieren wir jedoch die beiden Rechnungen, so stellen wir fest, dass wir gemäss "Haushaltziel 2001" auf Zielkurs sind, dass das Jahr 1998 vor allem durch zwei buchungstechnische Ereignisse verzerrt wurde: Zum einen führte der Übergang zu einer periodengerechten Überweisung der Infrastrukturbeiträge an die SBB zu einer Zahlungsspitze von 1,9 Milliarden, was die Rechnung von 1998 belastete. Zum anderen führte der Börsengang der Swisscom zu einmaligen Einnahmen und damit zu einer entsprechenden Entlastung von rund 3 Milliarden Franken. Beim Börsengang der Swisscom handelte es sich dem Wesen der Transaktion nach eigentlich nicht um Einnahmen, sondern um einen Aktiventausch. Klammern wir diesen Sonderfaktor aus, so wäre die Rechnung 1998 auch defizitär gewesen.
Aus Sicht des "Haushaltziels 2001" ist das Jahr 1999 ein Zwischenjahr mit in der Verfassung vorgegebenem Höchstdefizit von 5 Milliarden Franken. Dieser Grenzwert wurde mit 2,64 Milliarden klar unterschritten. Wir sind auf Zielkurs, wir sind jedoch noch nicht über dem Berg, denn die seit 1991 kumulierten Defizite von insgesamt weit über 30 Milliarden Franken verursachen zusätzliche Zinsausgaben von jährlich rund 1 Milliarde. Der Schuldenberg hat sich gegenüber dem Vorjahr um 7,4 Milliarden auf 102,2 Milliarden zurückgebildet. Diese Rückbildung steht im Zusammenhang mit dem Abbau von Tresoreriemitteln, denn vor zwei Jahren wurden angesichts der tiefen Zinsen Gelder zur Ausfinanzierung von Schulden der SBB gegenüber ihrer Pensionskasse aufgenommen. Dementsprechend sank die Verschuldungsquote von 28,8 auf 26,3 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Die Zinsbelastung hat sich jedoch trotz guter Finanzierungskonditionen weiter erhöht und ist mit 3,6 Milliarden Franken doppelt so hoch wie zu Beginn der Defizitperiode.
Betrachten wir die Ausgaben insgesamt, so können wir das Rechnungsjahr 1999 als normales Jahr betrachten. Das heisst, es gab keine ausserordentlichen Ereignisse, die Nachtragskredite in Milliardenhöhe erfordert hätten, wie dies Anfang der Neunzigerjahre mit den Darlehen der Arbeitslosenversicherung der Fall war. Vergleichen wir die Ausgaben mit denen des Vorjahres, so stellen wir einen Rückgang um 900 Millionen oder 2 Prozent fest. Dieser Vergleich ist jedoch wegen der vorhin erwähnten Zahlungsspitze an die SBB nicht aussagekräftig. Eine Möglichkeit, diesem Sonderfaktor Rechnung zu tragen, besteht im Vergleich der Jahre 1999 und 1997. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Ausgaben betrug in diesem Zeitraum 1,7 Prozent.
Die Wachstumsrate des Bruttoinlandproduktes betrug im selben Zeitraum 2,3 Prozent. Die Staatsquote bildete sich dadurch leicht zurück: Von 11,9 Prozent 1997 auf 11,7 Prozent 1999. Wenn wir den Finanzhaushalt weiterhin im Griff haben und ihn mit Disziplin weiterführen, ist eine ausgeglichene Rechnung im Jahr 2001 realisierbar.
Beim Bundesamt für Bauten und Logistik musste aufgrund von Verbuchungsfehlern eine Korrektur vorgenommen werden; ich verweise auf die Fahne. Bei der neu installierten Software wurden drei Geschäftsprozesse falsch programmiert. Erlöse aus Drucksachenverkäufen im Betrag von rund 9,3 Millionen Franken wurden nicht als Einnahmen, sondern als Ausgabenminderung erfasst. Der Saldo der Finanzrechnung bleibt jedoch unverändert.
Nun zur Ausgabenentwicklung in den verschiedenen Bereichen. Bei den Ausgaben im Bereich Finanzen und Steuern haben wir einen Zuwachs von 1,329 Milliarden Franken oder 19 Prozent. Diese Gruppe von Ausgaben wird von den weitergeflossenen Anteilen an den Bundeseinnahmen und den Passivzinsen dominiert. Die Zunahme von 1,3 Milliarden Franken gegenüber dem Vorjahr ist auf das Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV zurückzuführen; das ist nur ein Durchlaufposten. Höhere Eingänge bei der direkten Bundessteuer führten ebenfalls zu höheren Kantonsanteilen.
Im Bereich Landwirtschaft und Ernährung haben wir einen Zuwachs von 286 Millionen Franken oder 7,3 Prozent. Hier haben wir einmalige Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Übergang von der alten zur neuen Milchmarktordnung und der Liquidation der Käseunion und der Butyra.
Bei der Bildung und Grundlagenforschung haben wir einen Zuwachs der Ausgaben um 126 Millionen oder 4 Prozent. Ein Teil der Mehrausgaben ist auf eine Umrubrizierung im Zusammenhang mit Reorganisationen zurückzuführen und entspricht keinem echten Zuwachs. Für die Grundlagenforschung wurde etwas weniger, für die Bildung jedoch deutlich mehr ausgegeben.
Bei den Beziehungen zum Ausland haben wir einen Zuwachs der Ausgaben von 116 Millionen Franken oder 5,7 Prozent. Dieses Ausgabenwachstum stand in Zusammenhang mit den Ereignissen im Kosovo. Unterstützungen unter den verschiedenen Titeln wie technische Zusammenarbeit und humanitäre Hilfe führten zu diesem Ergebnis.
In den übrigen Ausgabengebieten haben wir einen Zuwachs der Ausgaben um 468 Millionen oder 11,9 Prozent. Der Hauptanteil der Mehrausgaben betrifft die Fahrleistungsmesser für die LSVA, die Volkszählung 2000, das Investitionsprogramm 1997 und den Erwerb und Bau von Botschaftsgebäuden.
Bei der Landesverteidigung haben wir einen Rückgang der Ausgaben um 365 Millionen Franken oder 6,8 Prozent. Die Verteidigungsausgaben sind weiterhin rückläufig und betragen - gemessen an den Gesamtausgaben - noch 10,9 Prozent.
Bei der sozialen Wohlfahrt haben wir erstaunlicherweise auch einen Rückgang, nämlich um 911 Millionen Franken oder 7,1 Prozent. Dieses Ergebnis ist vor allem auf die erfreuliche Entwicklung der Arbeitslosenzahlen zurückzuführen. Es konnten höhere Rückzahlungen getätigt werden als veranschlagt worden war.
Höhere Ausgaben als im Vorjahr gab es jedoch in den Bereichen Krankenversicherung, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen und Flüchtlingshilfe.
[PAGE 517] Im Verkehr haben wir auch eine Abnahme der Ausgaben um 1,983 Milliarden oder 23,9 Prozent. Dieses Ergebnis steht im Zusammenhang mit der Zahlungsspitze der SBB im Vorjahr. Im aussagekräftigeren Mehrjahresvergleich entsteht der Eindruck einer Stabilisierung der Ausgaben auf einem Niveau von 6,4 Milliarden Franken. Dieses Bild täuscht jedoch, weil die Ausgaben für Eisenbahngrossprojekte in der Finanzrechnung nur im Ausmass der Einlagen des Bundes in den Fonds ausgewiesen werden.
Zu den Nachtragskrediten, Kreditresten und Kreditüberschreitungen habe ich folgende Bemerkungen:
Weil 1999 ein weitgehend normales Jahr war, waren die Kreditreste grösser als die Summe der Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen. Mit Minderausgaben in der Höhe von 641 Millionen Franken oder 1,4 Prozent der budgetierten Ausgaben hielt sich der Schätzfehler in einer akzeptablen Grössenordnung.
963 Millionen Franken betrugen die Nachtragskredite, die zur Hälfte auf Ausgaben im Zusammenhang mit der Balkankrise zurückzuführen sind. 177 Millionen Franken wurden für die Verzinsung der Guthaben der Pensionskasse benötigt. Die übrigen Kreditbegehren entfielen auf verschiedene Rubriken.
Die Kreditreste beliefen sich auf 3,4 Prozent und lagen leicht unter dem Mittel der Neunzigerjahre von 3,7 Prozent. Grössere Kreditreste fielen bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien (109 Millionen Franken), bei den Kantonsanteilen der Verrechnungssteuer (104 Millionen Franken), bei den Beiträgen an Fürsorgeleistungen im Flüchtlingsbereich (73 Millionen Franken), bei den Beiträgen an die AHV aus dem Mehrwertsteuerbereich (100 Millionen Franken), bei den Leistungen des Bundes an die Arbeitslosenversicherung (82 Millionen Franken) sowie bei den Beiträgen an den Grundbedarf der SBB für Infrastrukturinvestitionen (148 Millionen Franken).
Mit 288 Millionen liegen die Kreditüberschreitungen unter dem entsprechenden Wert von 1998 mit 818 Millionen Franken. Der grösste Teil von 212 Millionen Franken ergab sich aus den höheren Eingängen bei der direkten Bundessteuer, die entsprechend an die Kantone überwiesen werden mussten. Eine weitere Kreditüberschreitung von 40 Millionen Franken gab es beim VBS für den Unterhalt von Ersatzmaterial. Diese wurde jedoch durch eine interne Kreditverschiebung kompensiert. Zu einer weiteren Überschreitung kam es bei den Zulagen für die Milchwirtschaft von 24 Millionen Franken, die durch die Verschiebung des Zeitpunktes des Übergangs von der alten zur neuen Milchmarktordnung entstand.
Zur Einnahmenentwicklung: Die Einnahmen überstiegen das Budget um 654 Millionen Franken oder 1,5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr resultierte ein Rückgang von 4,1 Milliarden Franken oder 8,6 Prozent. Ich habe bereits auf die Sonderfaktoren der Rechnung 1998 hingewiesen.
Im Vergleich zum Voranschlag resultierten insbesondere bei der direkten Bundessteuer Mehrerträge von 711 Millionen Franken. Diese sind zum Teil auf höhere Eingänge aus in früheren Jahren geschuldeten Steuern zurückzuführen.
Bei der Mehrwertsteuer gab es einen Zuwachs von 1,8 Milliarden Franken. Das sind plus 13,6 Prozent; dies aufgrund der auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzten Satzerhöhung zugunsten der AHV.
Bei der Verrechnungssteuer wurde ein Systemwechsel eingeführt, was buchhalterisch zu Mindereinnahmen von 2,95 Milliarden Franken führte. Bisher wurden die Guthaben im Dezember erfasst und als Einnahmen verbucht. Die Zahlungen erfolgten jedoch erst im Januar. Die Rückerstattungen wurden dann einige Wochen später ausgeführt. Während vieler Jahre war die Grössenordnung dieser Geldflüsse einigermassen stabil. In den letzten Jahren nahmen diese zu, was die Rechnung verzerrte. Neu werden nun die Verrechnungssteuern erst beim Zahlungseingang verbucht. Dadurch fallen Zahlungseingänge und Rückerstattungen in dasselbe Jahr. Diese neue Verbuchungspraxis entspricht der Wirklichkeit, die Rechnungsabgrenzung wird dadurch genauer.
Die Stempelsteuer erreichte das Niveau des Vorjahresergebnisses nicht. Vor einem Jahr hatte der Börsengang der Swisscom noch einen ausserordentlichen Ertrag von 250 Millionen Franken eingebracht.
Zur Erfolgsrechnung und Bilanz: Die Erfolgsrechnung weist den Deckungserfolg der Tätigkeit des Bundes aus. Der Saldo der Erfolgsrechnung entspricht der Veränderung des Fehlbetrages.
Der Aufwandüberschuss von 4,4 Milliarden Franken überstieg das Defizit der Finanzrechnung um 1,8 Milliarden. Diese Verschlechterung ist das Ergebnis von verschiedenen Abgrenzungen und Wertberichtigungen, wie z. B. die Aktivierung von Investitionen von 792 Millionen Franken, Abschreibungen von 2,1 Milliarden Franken, Einlagen in die Spezialfinanzierung Strassenwesen von 431 Millionen Franken oder Rückzahlung von Darlehen von 896 Millionen Franken. Auch hat die Refinanzierung der SBB in der Bilanz ihre Spuren hinterlassen. Die erforderlichen Wertberichtigungen in der Eröffnungsbilanz (der SBB AG) wurden direkt zulasten des Bilanzfehlbetrages verbucht. Das liess die Schuld weiter anwachsen.
Die Finanzkommission legt Wert darauf, dass die Rechnungsablage weiterhin den wahren Zustand des Bundeshaushaltes widerspiegelt. Auf Antrag des Bundesrates hat das Parlament in letzter Zeit verschiedentlich Hand dazu geboten, Ausgaben nicht mehr in der Finanzrechnung abzubuchen, sondern in der Bilanz des Bundes per Gesetz zu aktivieren und zulasten der Erfolgsrechnung späterer Jahre abzuschreiben.
Im Bestätigungsbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom 5. Mai 2000 wird auf die starke Zunahme des Bilanzfehlbetrages hingewiesen. Dieser stieg von Ende 1998 bis Ende 1999 von 53 auf 72 Milliarden Franken, d. h. um 19 Milliarden Franken. Die Nettoschuld des Bundes ist von 66 auf 82 Milliarden Franken angestiegen. Verursacht wurde die starke Zunahme des Finanzfehlbetrages und der Bundesschulden durch den Bundesbeschluss vom 20. März 1998 über die Refinanzierung der Schweizerischen Bundesbahnen.
Artikel 1 dieses Refinanzierungsbeschlusses bestimmt, dass sämtliche Lasten der Refinanzierung direkt zulasten des Bilanzfehlbetrages des Bundes gehen. Die Zunahme der Nettobundesschulden im Ausmass von 24 Prozent in einem Jahr zeigt, dass wir das Verschuldungsproblem institutionell noch nicht im Griff haben, da das "Haushaltziel 2001" nur den Ausgabenüberschuss der Finanzrechnung anvisiert.
Das Parlament sollte in Zukunft davon Abstand nehmen, Ausgaben über Gesetze als Aktivposten zu definieren und zulasten der Bestandesrechnung in künftigen Jahren abzustottern. Mit solchen in der Privatwirtschaft verpönten Buchhaltungstricks tragen wir nicht zur echten Gesundung der Bundesfinanzen bei.
Vor dieser Frage stehen wir erneut bei der Revision des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes (00.028) in der dritten Sessionswoche. Die Belastung, die dem Bund aus dieser Gesetzesänderung entsteht, wollen der Bundesrat und die Kommission in der Bestandesrechnung des Bundes aktivieren und zulasten der Erfolgsrechnung über mehrere Jahre abschreiben. Die Finanzkommission hatte in ihrem Mitbericht vorgeschlagen, dass die Ausgaben für die Rekapitalisierung der Ruag im Sinne einer transparenten Rechnungslegung als Ausgaben in der Finanzrechnung erscheinen sollen.
Die Staatsrechnung wurde durch die Subkommissionen und durch das Plenum der Finanzkommission intensiv diskutiert; verschiedene Bereiche wurden hinterfragt. In der Gesamtheit ergab die Prüfung ein gutes Resultat.
Der Bericht der EFK über die Staatsrechnung enthält drei Hinweise. Sie betreffen Mängel bei der Rechnungslegung der Flag-Ämter. Diese sind jedoch im Blick auf die Gesamtbeurteilung nicht wesentlich, weil sie die Vollständigkeit der Proforma-Rechnungen, die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren und die kalkulatorischen Zinsen betreffen.
Die beiden anderen Hinweise betreffen die Transparenz bezüglich der zu bewilligenden Kreditüberschreitungen sowie die Entwicklung des Finanzfehlbetrages.
[PAGE 518] Zur Pensionskasse des Bundes empfiehlt die Eidgenössische Finanzkontrolle eine Einschränkung; diese Einschränkung ist auf der Fahne vermerkt. Vor einem Jahr hat das Parlament erstmals seit mehreren Jahren auf Antrag der Kontrollstelle die Jahresrechnung der Pensionskasse des Bundes - trotz damals noch fünf Einschränkungen - genehmigt. Die PKB hat im Jahr 1999 die Arbeiten zur Beseitigung der bestehenden Mängel weiterverfolgt. In allen Bereichen wurden substanzielle Fortschritte erzielt, jedoch wurden die Ziele noch nicht gänzlich erreicht. Die Geschäftsleitung ist aber überzeugt, dass bis Ende 2000 alle Altlasten bereinigt sein werden und die Voraussetzungen für einen vorbehaltlosen Bericht der Kontrollstelle zur Jahresrechnung 2000 geschaffen werden können.
Die Finanzkommission empfiehlt dem Parlament, den Fehlbetrag in der Bilanz gemäss Fahne mit Einschränkung bezüglich der Sonderrechnung der PKB und der entsprechenden Konten zu genehmigen. Die Finanzkommission empfiehlt auch einstimmig, dem Bundesbeschluss I über die Staatsrechnung 1999 gemäss Fahne zuzustimmen. Sie empfiehlt weiter einstimmig, dem Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 1999 zuzustimmen.
Nun haben wir noch eine Motion der Finanzkommission zur vorzeitigen Aufhebung des dritten Lohnprozentes der ALV-Beiträge. Dank deutlichem Wirtschaftswachstum hat sich die Zahl der Arbeitslosen stark vermindert, die Konjunkturaussichten sind nach wie vor gut, sodass die Schuld der Arbeitslosenkasse ein Jahr früher abbezahlt sein wird. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu entlasten und die Aufhebung des dritten Lohnprozentes um ein Jahr vorzuziehen.
Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion zu überweisen.
Noch zum Nachtrag I zum Voranschlag 2000: Mit ihm beantragt der Bundesrat Nachtragskredite von 386,2 Millionen Franken und Kreditüberschreitungen von 14,6 Millionen. Dazu kommen Verpflichtungskreditbegehren von 86 Millionen Franken. Die hauptsächlichsten Nachtragskredite entfallen auf die Behebung der Lothar-Schäden sowie auf Verlagerungen innerhalb des Ausgabenplafonds im Militärbereich. Die Finanzkommission genehmigte alle Nachtragskredite in der Botschaft, wobei zum Nachtragskredit betreffend Swissmetro ein Minderheitsantrag auf Nichtgenehmigung vorliegt.
Nun zu den einzelnen Nachträgen: Vom Eidgenössischen Versicherungsgericht liegt ein dringliches Stellenbegehren für neun persönliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Für diese Aufstockung hat die Finanzkommission einen Nachtragskredit von 800 000 Franken bewilligt; die zusätzlichen Stellen wurden nicht ins ordentliche Budget aufgenommen, weil das Eidgenössische Versicherungsgericht das Ergebnis der Parlamentarischen Initiative abwarten wollte. Mittlerweile stellte sich jedoch heraus, dass diese Parlamentarische Initiative keine unmittelbare Arbeitserleichterung bringt. Die GPK hatte am 29. März 2000 in Luzern vom Begehren des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes Kenntnis genommen und die Finanzkommission über ihre zustimmende Haltung orientiert. Mit Schreiben vom 2. Mai 2000 erklärte Frau Bundesrätin Metzler, dass das EJPD im Einvernehmen mit dem EPA das Begehren des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes unterstütze.
Zur "Expo 2000 Hannover": Die Finanzkommission genehmigte einen Nachtragskredit von 9,4 Millionen Franken für die "Expo 2000 Hannover". Zu erinnern ist, dass im Dezember 1998 ein Kredit von 18 Millionen Franken gesprochen wurde; davon wurden gemäss Budget bisher 5,6 Millionen Franken ausgegeben. Die Finanzkommission zeigt sich besorgt über die drohende Kostenüberschreitung, sieht jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternative zu diesem Nachtragskredit. Sie fordert den Bundesrat auf, aus diesem Fall die nötigen Lehren zu ziehen.
Zur Gruppe Rüstung: Mittelverlagerungen im Bereich Rüstungs- und Ersatzmaterial sowie Unterhalt führen zu grösseren Kreditverschiebungen, welche innerhalb des Ausgabenplafonds des VBS kompensiert werden.
Zum Orkan Lothar: Zur Behebung der dadurch verursachten Schäden beantragen das Bundesamt für Landwirtschaft, das Bundesamt für Energie und das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft Mittel im Umfang von rund 145 Millionen Franken. Da die aktuellen Ermittlungen bei den Kantonen ergaben, dass bei der Waldpflege und den Bewirtschaftungsmassnahmen nur 125 Millionen Franken statt 140 Millionen Franken benötigt werden, wurde dieser Nachtragskredit in Übereinstimmung mit der Verwaltung gekürzt.
In das Projekt der Swissmetro sind bis anhin rund 15,9 Millionen Franken geflossen. Rund 5,8 Millionen Franken oder 36,6 Prozent davon stammen vom Bund, knapp 10,1 Millionen Franken oder 63,4 Prozent stammen von Dritten. Eine Minderheit der Finanzkommission stellte sich auf den Standpunkt, dass der Bund nicht während Jahren und unter verschiedenen Titeln in ein Projekt investieren sollte, ohne dass darüber ein Grundsatzentscheid vorliegt. Schliesslich stimmte die Finanzkommission dem Nachtragskredit für die Swissmetro mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.
Es liegt aber ein Antrag der Kommissionsminderheit auf Ablehnung dieses Nachtragskredites vor. Zudem liegt ein gleich lautender Antrag Hollenstein vor.
Heute Morgen habe ich noch einen Antrag Aeppli Wartmann erhalten; es handelt sich um ein zusätzliches Nachtragskreditbegehren von 5 Millionen Franken für Integrationsprojekte, gestützt auf Artikel 25a des Anag. Dieser Antrag lag der Kommission nicht vor. Ich glaube aber, im Sinne der Kommission beantragen zu können, diesen Antrag abzulehnen. Bei unseren Sparbemühungen wollen wir die Ausgaben nicht über kurzfristig eingereichte Nachtragskredite erhöhen. Frau Aeppli kann ihr Begehren dann bei der Budgetberatung neu stellen.
Ich beantrage Ihnen, dem Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2000 im Sinne der Kommission zuzustimmen.