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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2004-03-09

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-09

Wortprotokoll

Ich darf darauf verweisen, dass in dieser Sache ein schriftlicher Bericht vorliegt, der die Standesinitiative und die Erwägungen der Kommission darlegt. Daher präsentiere ich in Kürzestform die Ergebnisse der Vorprüfung durch die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, die einstimmig zum Schluss gekommen ist, es sei dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.

Erstens hat die Kommission nach pflichtgemässer Anhörung der Vertreter des Kantons Zürich - des Initianten - festgehalten, dass die Regelung der Nachtruhe auf dem Flughafen Sache des Betriebsreglementes ist. Damit entfällt der Bedarf an gesetzgeberischer Aktivität seitens des Parlamentes.

Zweitens hat die Kommission festgestellt, dass es selbst im Fall, dass man gesetzgeberisch tätig werden wollte, äusserst problematisch wäre, dies vonseiten des Bundes dann nur für einen Flughafen zu tun. Im Übrigen haben sowohl die Vertreter des Kantons Zürich wie auch die angehörten Vertreter der Verwaltung, also des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, darauf hingewiesen, dass Anstrengungen im Gang sind - die Prüfung hat im August 2003 stattgefunden -, um diese Forderung materiell zu erfüllen.

Aus diesen Gründen ist die Kommission wie gesagt einstimmig zum Schluss gekommen, es sei dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.