Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2004-03-09
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-09
Wortprotokoll
Ich teile die Auffassung von Kollege Bieri, dass wir eigentlich nicht noch weitere Berichte zu dieser Thematik brauchen. Ich unterscheide mich in meiner Meinung allerdings von Kollege Bieri, weil ich davon ausgehe, dass wir dann auch die Konsequenzen daraus ziehen müssten, wenn diese Berichte bestehen. Da haben wir, glaube ich, nicht die gleichen Vorstellungen.
Der Bericht des Bundesrates im Nachgang zur UREK-Motion 94.3005 von 1994 zeigt eigentlich Folgendes:
1. Die Landwirtschaft hat in den letzten Jahren viel geleistet, um die Umweltbelastung zu reduzieren. Bei den [PAGE 69] Phosphorüberschüssen konnten in der nationalen Stoffbilanz die Reduktionsziele erreicht werden. Nicht erreicht wurden die Reduktionsziele allerdings beim Stickstoff.
2. Dieser Bericht zeigt ebenfalls, dass es nach wie vor Problemregionen gibt in Bezug auf den Hofdüngeranfall. In diesen Regionen ist die Anzahl Nutztiere im Verhältnis zur vorhandenen Fläche nach wie vor zu hoch.
3. Dieser Bericht zeigt ebenfalls, dass es für die Beurteilung der Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel nach wie vor an den Grundlagen fehlt.
Ich schliesse daraus, dass die Ziele der Motion 94.3005 von 1994 nur teilweise erfüllt sind. Damit wären auch die Voraussetzungen zur Einführung von Lenkungsabgaben auf umweltbelastenden Hilfsstoffen grundsätzlich gegeben. Das wird, glaube ich, auch von niemandem bestritten. Deshalb darf die Frage einer Einführung von Lenkungsabgaben nicht vom Tisch sein. Mit dem Verzicht auf Lenkungsabgaben würde nämlich der Antrieb erlahmen, die Reduktion der Umweltauswirkungen ohne solche Abgaben zu erreichen. Die bisherigen Fortschritte würden gefährdet. Aber natürlich ziehen wir es alle vor, die Ziele ohne Lenkungsabgaben zu erreichen. Dann müssen jetzt meines Erachtens aber zwei Ziele forscher angegangen werden als bisher:
1. Die Problematik der Hofdüngerüberschüsse: Es kann nicht sein, dass Überschüsse aufwendig herumtransportiert werden; ausserdem ist mit diesem System der Abnahmeverträge die Kontrollierbarkeit massiv reduziert. In diesem Zusammenhang ist es unverständlich, dass der Bundesrat erst kürzlich die Höchsttierbestände für die Fleisch- und Eierproduktion um 50 Prozent heraufgesetzt hat. Ein Betrieb, der den ökologischen Leistungsnachweis nach der Direktzahlungsverordnung nicht erfüllt, darf neu bis 27 000 Masthähnchen halten. Diese Massnahme steht im krassen Gegensatz zu den Bemühungen, eine regional ausgewogenere Tierdichte zu erreichen.
Das ist nur schwer zu verstehen, wenn man sich daran erinnert, dass der Ständerat noch am 11. Dezember 2002 einen Minderheitsantrag der Kommission auf Streichung der Höchsttierbestände mit 32 zu 6 Stimmen wuchtig abgelehnt hat. Der Nationalrat hat dies etwas später ebenfalls, mit 109 zu 36 Stimmen, getan. Ich würde es deshalb begrüssen, wenn der Bundesrat, solange er auf Lenkungsabgaben verzichtet, auch auf die Erhöhung der Höchsttierbestände verzichten würde bzw. diese neue Regelung zurücknähme.
2. Das zweite Ziel, das meines Erachtens jetzt forscher angegangen werden muss, ist die Erarbeitung der Grundlagen, um die Umweltbelastung von Pflanzenschutzmitteln beurteilen zu können. Ich erwarte deshalb vom Bundesrat, dass er dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Buwal den entsprechenden Auftrag erteilt, und ich gehe davon aus, dass mit der Überweisung dieses Postulates diese Arbeit jetzt unverzüglich an die Hand genommen wird.
Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen, damit wir dann, wenn die Entscheidungen fällig sind, auch wirklich die entsprechenden Konsequenzen ziehen können.