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Bieri Peter · Ständerat · 2004-03-09

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-09

Wortprotokoll

Da die Landwirte selbst in diesem Rat nicht mehr vertreten sind, möchte ich mich als Agronom zu diesem Postulat äussern. Ich opponiere der Überweisung dieses Postulates nicht, auch wenn ich über die Forderungen etwas erstaunt bin. Das Studium der ohnehin schon zahlreich publizierten Berichte würde der Kommission mehr als genügend Informationen über die Entwicklung der Umweltbelastung durch die Landwirtschaft geben. Wenn Sie an Auskünften wirklich ernsthaft interessiert sind, dann können Sie den rund 700-seitigen Umweltbericht des Buwal aus dem Jahre 2002, den ich für dieses Votum hier konsultiert habe, und die jährlichen ausführlichen Agrarberichte, die je auch etwa 400 Seiten stark sind, konsultieren. Im Weiteren hat der Bundesrat in der Botschaft zur "Agrarpolitik 2007" die umweltrelevanten Entwicklungen und Daten ausführlich dargestellt.

Ich bin der Meinung, dass Bundesrat und Verwaltung wegen dieses Postulates keine neuen Berichte zu verfassen hätten. Es wird an uns und im Speziellen an unserer Kommission, der UREK, liegen, die relevanten Daten zu den Entwicklungen der von der Landwirtschaft verursachten Umweltprobleme in den einschlägigen Berichten zu konsultieren. Es braucht im Sinne der Ökonomie der vorhandenen Arbeitskräfteressourcen des Bundes keine zusätzlichen Berichte. Hier will man ja, wie im Entlastungsprogramm 2003 bereits geschehen, dem Buwal hart an den Karren fahren und viele Stellen streichen. Ich meine, es wäre geschickt, dieses Amt nicht mit zusätzlichen Berichten zu beauftragen, sondern es wäre an uns, die schon bestehenden Berichte entsprechend auch zu konsultieren.

Zum Inhalt des Postulates: Zunächst darf festgestellt werden, dass die Umweltproblematik, die sich aus der unsachgemässen Anwendung von Hofdüngern und Pflanzenschutzmitteln ergibt, in der Schweizer Landwirtschaft seit Jahren bekannt ist. Es ist auch vieles getan worden: In den letzten Jahren sind mit Hilfe von gesetzlichen Auflagen, dank finanzieller Anreize mit den Direktzahlungen und nicht zuletzt dank einer intensiven Aufklärung, die durch Bildung, Weiterbildung und Beratung stattfand, grosse Fortschritte erzielt worden. Seit 1997 wird die Düngerbelastung auf 3 Grossvieheinheiten je Hektare im Talgebiet beschränkt. Im Berggebiet ist die Grenze entsprechend der Bodenbelastbarkeit und der klimatischen Verhältnisse geringer. Dank des ökologischen Leistungsnachweises gibt es nicht Hofdüngüberschüsse, wie das hier genannt wird, sondern es gibt für jeden Betrieb eine Nährstoffbilanz, die ausgeglichen sein muss. Im Weiteren schreibt das Gesetz vor, dass die Hofdünger im Winter während der Vegetationsruhe nicht ausgelagert werden dürfen.

Wir haben in der ersten Revision des Landwirtschaftsgesetzes im vergangenen Jahr die Begrenzung der Höchsttierbestände belassen, obwohl wir hier im Lichte der geforderten Strukturentwicklung und der Angleichung an die Verhältnisse in der EU eigentlich das Gegenteil hätten tun müssen.

Die Landwirtschaft hat auch erkannt, dass der Technik der Hofdüngerverteilung eine grosse Bedeutung zukommt. Mit modernen Schleppschlauch-Verteilmaschinen verringern wir das Entweichen von Ammoniak in die Luft um 30 bis 60 Prozent. Solche Investitionen sind jedoch mit einem nicht übersehbaren Finanzbedarf verbunden: Die kosten je Betrieb zwischen 15 000 und 20 000 Franken. Unsere landeseigenen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten, die so oft als zu gross und von gewissen Leuten als unnütz bezeichnet werden, sind intensiv daran, genau diese Fragen zu erörtern und sie Lösungen zuzuführen.

Ausreichend Stickstoff - was nicht übermässig heisst - ist jedoch für das Pflanzenwachstum ein absolut notwendiges Element. Aus diesem Grund wird die Weiterentwicklung dahin gehen, Techniken zu entwickeln, welche das Ammoniak in den Boden bringen, damit es dort chemisch gebunden wird und damit vermieden wird, dass grosse Mengen gasförmig in die Luft gelangen oder dann als Nitrat in das Grundwasser geführt werden. Rund 40 Prozent des Stickstoffes, der die Gewässer belastet, stammen aus der Landwirtschaft; das ist zuzugeben. Es ist im Lichte des Nährstoffkreislaufes natürlich, dass dem so ist. Der Umweltbericht besagt auch, dass der Stickstoffeintrag in den Boden durch Hof- und Handelsdünger in den letzten Jahren von 220 Kilogramm auf 180 Kilogramm je Hektare und Jahr zurückgegangen ist; das ist immerhin ein Fünftel weniger. Beim Phosphor beträgt dieser Rückgang sogar beinahe 40 Prozent.

Eine Bemerkung zu den Pflanzenschutzmitteln: Der Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln hat sich in den letzten zehn Jahren um 32 Prozent reduziert. Eine weitere Reduktion wird möglich sein. Es darf auch gesagt werden, dass nicht nur bei den absoluten Mengen an Pflanzenschutzmitteln, sondern auch bei deren Toxizität und deren Rückständen bzw. bei der Abbaubarkeit der Rückstände wesentliche Verbesserungen erzielt wurden. Auch hier darf ich darauf hinweisen, dass es eine der zentralen Aufgaben der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten ist, zusammen mit der Agrochemie bessere und umweltverträgliche Mittel und Methoden zu entwickeln.

Die Quintessenz aus diesen Überlegungen:

1. Das Problem ist erkannt.

2. Es ist schon viel getan worden; es bleibt noch viel zu tun.

3. Mit irgendwelchen zusätzlichen Lenkungsabgaben treiben wir die Landwirtschaft in eine zusätzliche Kostenspirale. Sie können doch nicht die Leier von der vermehrten Marktfähigkeit und Europatauglichkeit der Landwirtschaft bringen und gleichzeitig der Landwirtschaft in einem ohnehin schon exorbitant hohen Kostenumfeld neue Abgaben in Aussicht stellen.

4. Damit die Verbesserung auch in Zukunft weiterhin anhält, brauchen wir nicht irgendwelche zusätzlichen Berichte zu schreiben, vielmehr benötigen wir kluge Köpfe, die bessere, neue Methoden entwickeln. Dazu braucht es Forschung in der Privatwirtschaft, in den staatlichen Hochschulen und eben auch in den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten.

Letztlich meine ich, dass dies alles zielführender wäre, als irgendeinen zusätzlichen Bericht zu schreiben, dessen Ergebnisse bereits in den bestehenden dicken Berichten zur Umwelt Schweiz und in den jährlichen Berichten zur Landwirtschaft zu finden sind.

Ich opponiere der Überweisung des Postulates nicht, möchte dem Bundesrat aber beliebt machen, die Ausführungen und Inhalte dieses Berichtes in die bereits bestehenden umfangreichen Berichte zu integrieren, und zwar nur dort, wo dies nicht bereits geschehen ist.