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AB 42309

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-09

Wortprotokoll

1994 wurde die Motion 94.3005 überwiesen, mit der der Bundesrat beauftragt wurde, dem Parlament innert fünf Jahren eine Gesetzesvorlage über die Einführung von Lenkungsabgaben auf Mineraldüngern, auf regionalen Hofdüngerüberschüssen und Pflanzenschutzmitteln zu unterbreiten; dies, falls mit den neu eingeführten umwelt- und agrarpolitischen Instrumenten für eine umweltverträgliche Landwirtschaft nicht die beabsichtigte Wirkung erzielt werden kann. Sollte dieses Ziel aber erreicht werden, wurde der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, dass die bereits eingeführten Instrumente die beabsichtigte Wirkung erzielen.

Das war der Auftrag von 1994. Wir haben jetzt einen Bericht des Bundesrates bekommen. Dieser Bericht erbringt aber den verlangten Nachweis nur teilweise. So wird im Bericht festgehalten, dass die Notwendigkeit einer Lenkungsabgabe bezüglich der Mineraldünger klar verneint werden könne. Bei den Pflanzenschutzmitteln könne auf eine Lenkungsabgabe verzichtet werden, weil die vorhandenen umwelt- und agrarpolitischen Instrumente grundsätzlich geeignet seien, die erhofften Wirkungen zu erzielen. Betreffend Hofdüngerüberschüssen hält der Bundesrat fest, dass eine Lenkungsabgabe grundsätzlich nötig wäre. Ich verzichte hier darauf, im Detail auf die Begründungen einzugehen. Sie sind im Bericht ausführlich dargelegt. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob man diese Motion als nicht erfüllt betrachten will und eine Lenkungsabgabe verlangen will oder nicht, oder ob man sich dem Bundesrat anschliessen will, der eigentlich zusätzliche Zeit bekommen möchte, um diese Ziele zu erreichen. Es ist an und für sich unbestritten, dass diese Ziele erreicht werden sollen. [PAGE 68]

Mit dem neuen Parlamentsgesetz - das spielt jetzt hier eine wesentliche Rolle - sind parlamentarische Vorstösse, die vor 1999 eingereicht wurden, gemäss Antrag GPK abzuschreiben. Wir haben also eine Motion, die nicht erfüllt ist, die aber wegen des Parlamentsgesetzes abgeschrieben werden soll. In dieser Situation haben wir in der Kommission Überlegungen angestellt, wie man da am besten vorgehen soll. Wir teilen grundsätzlich die Meinung, dass kurzfristig die Einführung von Lenkungsabgaben nicht zweckmässig ist. Wir möchten aber klar zum Ausdruck bringen, dass wir an den Zielsetzungen festhalten möchten, und schlagen Ihnen deshalb vor, im Rahmen eines Postulates dieses Anliegen pendent zu halten.

Der Bundesrat ist mit diesem Postulat aufgrund seiner Stellungnahme einverstanden.

Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, dieses Postulat zu überweisen.

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