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Maissen Theo · Ständerat · 2004-03-10

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-10

Wortprotokoll

Ich möchte der Ordnung halber zuerst eine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin der Präsident der Fachhochschule für Systemtechnik in Buchs.

Die Gründe für die Revision sind bekannt, sie sind in der Botschaft festgehalten, und sie sind auch hier bereits besprochen worden. Ich kann festhalten: Ich bin für Eintreten, und ich bin in erster Linie deshalb für Eintreten, weil wir damit das Bachelor-/Master-System einführen; dies unter anderem mit Blick auf die internationale Entwicklung.

Wir wissen aber, dass die EDK im Rahmen der Vernehmlassung grösste Zurückhaltung gegenüber dieser Teilrevision geübt hat; und zwar vor allem deshalb, weil mit der bereits angesprochenen Erweiterung des Geltungsbereiches um die Bereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst - die so genannten GSK-Bereiche - Studiengänge aufgenommen werden, ohne dass gleichzeitig die finanzielle Verantwortung dafür von Anfang an durch den Bund vollumfänglich mitgetragen wird. Das ist auf der einen Seite, von der Einführung dieser neuen Bereiche her betrachtet, bedauerlich. Es ist aber auch gleichzeitig auf längere Frist die Gefahr zu sehen, dass mit dem zusätzlichen Aufstocken von Bereichen und mit Erweiterungen auch das bereits Bestehende hinsichtlich der Finanzierung infrage gestellt werden könnte, und das darf natürlich nicht sein. Wenn wir das in der finanziellen Situation sehen, in der wir heute sind, gibt es schon Grund zu kritischen Überlegungen.

Wenn ich bei den Finanzen bin, möchte ich etwas zum Verhältnis der Finanzen, der Finanzmittel des Bundes und der Einflussnahme des Bundes sagen: Mir scheint das ein zentraler Punkt im Verhältnis zu den Kantonen und zu den Trägern zu sein. Das Inkrafttreten des Fachhochschulgesetzes 1996 hat sich so ausgewirkt, dass wir bessere Strukturen haben; das war notwendig. Es ist auch notwendig und für mich klar, dass es beim Bund Kompetenzen zur Koordination und zur Steuerung braucht. Für mich stellt sich einfach die Frage des Masses dieser Steuerung. Im Moment befürchte ich, dass wir im Verhältnis zur finanziellen Mitverantwortung des Bundes in Richtung Übersteuerung durch den Bund gehen. Der Bund nimmt also im Verhältnis zu dem, was er bezahlt, in den Teilbereichen bezüglich der Steuerung für sich zu viel in Anspruch. Es ist festzuhalten, dass die neuen Strukturen, diese sieben Fachhochschulen, eine gute Sache sind. Das wird jetzt umgesetzt und auch gelebt. Wir haben nun in diesen Schulen die so genannten Peer-Reviews mit dem Genehmigungsverfahren des Bundes hinter uns: Die Auflagen des Bundes müssen nun umgesetzt werden. Wir sind in den Fachhochschulen an der Umsetzung des Bologna-Prozesses, und daneben - das vergisst man manchmal - sind diese Schulen zurzeit aktiv in der Lehre, in der Forschung der angewandten Entwicklung tätig. Das alles muss miteinander erfolgen und sichergestellt sein.

Ich möchte Sie einfach bitten, Herr Bundespräsident: Schauen Sie darauf, dass diese Schulen nun arbeiten können. Man sollte sie arbeiten lassen, ihnen Spielraum geben, damit sie die Anforderungen im Zusammenhang mit der [PAGE 96] angesprochenen Umsetzung erfüllen können. Man sollte nicht, in der vielleicht gut gemeinten Absicht, alles immer noch besser zu machen, ständig mit neuen Anforderungen kommen.

Im Moment läuft es so, dass nach den Peer-Reviews und dem Genehmigungsverfahren nun bereits eine Konzeptevaluation der Bachelor-Studiengänge vorgesehen ist. Ich habe hier eine Projektskizze der Eidgenössischen Fachhochschulkommission vom 10. Februar. Da kommt schon wieder etwas Neues hinzu, das gemacht werden muss. Ich nehme an, bei den Universitäten wird das so nicht verlangt. Das mag gut und richtig sein. Aber mit den Terminen und allem, was hier verlangt wird, stösst man dann irgendeinmal an die Grenzen des Machbaren. Es ist mein Anliegen an Sie, Herr Bundespräsident, dass Sie hier darauf achten, dass die Umsetzung an der Front auch möglich ist.

Wir haben die Anträge der Finanzkommission gesehen. Sie gehen natürlich genau in die falsche Richtung, indem man bei den Finanzen zusätzliche Unsicherheiten schafft, indem der Bund nicht einmal mehr 30 Prozent zusichern soll - heute sind es, glaube ich, auch nur 28 Prozent. Einerseits wird mit dieser Teilrevision von diesen Schulen mehr verlangt, und andererseits will der Bund mehr Führung und mehr Steuerung. Das passt einfach nicht zusammen. Für mich, Frau Fetz, ist das nicht nur ungeschickt, sondern es ist schlicht nicht akzeptabel, diesen Weg zu gehen.

Wir müssen auch sehen, dass es bezüglich der Einführung der neuen Studiengänge - Master und Bachelor - hinsichtlich der Anteile beim Master offene Fragen gibt. Wir wissen nicht, wie sich die Kosten entwickeln. Ich denke, dass den Kantonen eine minimale Sicherheit gegeben werden muss, wie die Mitfinanzierung des Bundes erfolgt.

Noch ein Wort zur Zusammenarbeit und zur regionalen Aufgabenteilung: Sie ist sicher wichtig, sie ist neu in Artikel 1a aufgeführt. Nun müssen wir aber sehen, dass wir nach wie vor sehr unterschiedliche Strukturen an den Fachhochschulen haben. Wir haben einerseits fast ideale Verhältnisse - ich denke da an die Berner Fachhochschule -, wo ein Kanton Träger der Fachhochschule ist. Wir haben das andere Beispiel aus der Ostschweiz. Hier haben wir vier Schulstandorte, wir haben sieben Kantone in drei verschiedenen Konkordaten, und dazu haben wir mit dem Fürstentum Liechtenstein einen ausländischen Mitträger. Das ist also eine sehr komplexe Struktur, die eben nicht mit dem gleichen Massstab wie andernorts angegangen werden kann. Die Kommission beantragt deshalb eine Ergänzung von Artikel 1a mit einem Absatz 1bis, wo wir sagen, der Bund müsse diese unterschiedlichen Strukturen in der Zusammenarbeit und regionalen Aufgabenteilung berücksichtigen.

Es gibt aber noch einen anderen Punkt, der bei diesen unterschiedlichen Verhältnissen zu berücksichtigen ist, und das ist die Frage der Mindestgrösse der Schulen. Heute ist es ja so: Soviel man hört, geht der Trend dahin, dass die einzelnen Schulstandorte in Zukunft mindestens 500 Studierende haben sollten. Jetzt kann man auf den ersten Blick sagen, das sei mit Rücksicht auf die Effizienz der Lehre im Verhältnis zu den Kosten eine intelligente Lösung. Ich möchte Ihnen aber etwas zu bedenken geben: Man kann hier auch Fragezeichen setzen, denn es ist denkbar, dass es damit auch teurer werden kann, wenn man diese Forderung ohne Rücksicht auf die unterschiedlichen Verhältnisse durchsetzt. Dies aus folgendem Grund: Wir haben heute Schulstandorte mit ausgesprochenen Spezialitäten, die standörtlich bedingt sind; ich denke da an die Fachhochschule Buchs mit der Systemtechnik. Die Spezialitäten an diesen Standorten sind bedingt erstens einmal durch das Know-how in der Lehre, dann durch die Möglichkeiten von Investitionen in Labors und Einrichtungen für die Lehre und Forschung, und vor allem durch die Vernetzung mit regionalen Betrieben und Industrien. Einen solchen Schulstandort können Sie nicht einfach verlegen und denken, das funktioniere nachher an einem anderen Standort in gleicher Weise; Sie haben dann einen echten Verlust. Von daher würde diese absolute Forderung nach mindestens 500 Studierenden dazu führen, dass die einzelnen Fachhochschulen, die dieses Limit nicht erreichen, sich mit allen Kräften anstrengen, um zusätzliche Studierende zu erhalten. Das hätte eine zum Teil unsinnige Konkurrenzsituation zur Folge und wäre letztlich Kosten treibend. Ich bitte deshalb, Herr Bundespräsident, dass man die unterschiedlichen Verhältnisse berücksichtigt und nicht einfach um der theoretischen Zahlen willen intelligente und situationsgerechte Lösungen kaputtmacht.

Wir sind überzeugt, dass der Erfolg dieser Teilrevision in Bezug auf diese zwei Studiengänge davon abhängen wird, ob es gelingt, die Inhalte neu zu formulieren - also nicht alter Wein in neue Schläuche gegossen wird. Es muss zwingend sein, dass der Bachelor-Abschluss berufsqualifizierend ist, d. h., dass die Berufsqualifikation nicht nur in der Regel erreicht wird; das ist ein Muss.

Nun noch ein letzter Punkt aus der Praxis: Wir haben heute in Bezug auf die Master-Studiengänge die Möglichkeit, den so genannten Executive Master und den Consecutive Master zu erlangen. Der Executive Master ist jener Abschluss, der über ein Weiterbildungsprogramm erworben werden kann; der Consecutive Master ist jener, der über den normalen Studiengang im Anschluss an den Bachelor erreicht wird. Nun stellen wir fest, dass der Consecutive Master geregelt ist; das funktioniert oder wird funktionieren. Dagegen haben wir beim Executive Master gelinde gesagt einen Wildwuchs. Da hat man keine Übersicht und teils unzureichende Konzepte in der Ausbildung. Das birgt meines Erachtens die Gefahr einer Entwertung dieses Titels in sich, bevor er überhaupt richtig eingeführt ist. Deshalb das Anliegen, Herr Bundespräsident: Hier ist der Bund zusammen mit den Kantonen gefordert, möglichst bald für den Executive Master ebenfalls entsprechende Vorgaben zu machen.

Ich bin für Eintreten und bitte Sie, in allen Punkten den Anträgen der Kommission zu folgen.