Wicki Franz · Ständerat · 2004-03-16
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-16
Wortprotokoll
Ich bin erstaunt und auch verärgert, dass wir heute diese Übung durchführen müssen oder, etwas weniger salopp gesagt, diese Vorlage zu beraten haben.
In den beiden WAK und im Plenum wurde diese Steuervorlage an sehr vielen Sitzungen beraten. Der ehemalige Finanzminister, alt Bundesrat Villiger, war jeweils mit mehreren Mitarbeitern anwesend - ich zähle diese Mitarbeiter nicht auf -, und niemand machte je auf dieses Problem aufmerksam. Auch in der Botschaft des Bundesrates steht keine Silbe davon, dass mit dieser Steuergesetzrevision dann auch die kalte Progression ausgeglichen sei. Kiloweise haben wir in der Kommission vom Finanzdepartement Arbeitspapiere erhalten, und nirgends findet sich der geringste Hinweis darauf, dass mit der Vorlage die kalte Progression ausgeglichen werde; nirgends ist überhaupt auf das Problem aufmerksam gemacht worden. Die Beratungen der Steuervorlage dauerten rund drei Jahre, und für kein Mitglied des Nationalrates und des Ständerates bestand je ein Zweifel, dass das System des Ausgleichs der kalten Progression auch künftig funktionieren würde. Auch den Kantonen, mit denen wir ja immer Kontakt hatten, war es sicher klar, dass der Ausgleich der kalten Progression erfolgen werde, weil die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Also sind zwei Punkte klar:
1. Wenn man mit der Steuergesetzrevision gleichzeitig die kalte Progression hätte ausgleichen wollen, hätte man dies ins Gesetz schreiben müssen.
2. Dies war bei der Vorlage des Steuerpaketes nicht der Fall. Also gilt klar Artikel 215 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, in dem dieser Ausgleich betreffend die kalte Progression geregelt ist.
Also ist an sich kein Gesetzgebungsbedarf vorhanden. Wir könnten die jetzige Vorlage als Arbeitsbeschaffungsvorlage abtun. Doch inzwischen hat die Bundesverwaltung mit unzulässigen, nachträglichen Interpretationsversuchen in Verunsicherung sondergleichen gemacht; dies, ohne dass sie seitens des Bundesrates gestoppt wurde. Die Verunsicherung ist derart, dass das Parlament nicht mehr anders kann, als auf die Vorlage einzutreten. Wir sind heute zum Handeln verurteilt.
Es geht darum, Klarheit zu schaffen. Im Prinzip müssten wir nur einen Satz sagen: Das bisherige Gesetz gilt! Aber eben, [PAGE 129] die Verwirrung, welche die Verwaltung und der Bundesrat verursacht haben, verlangt eine Klarstellung und eine Präzisierung, und dies ohne Verzug. Wir dürfen die Zeit der Verwirrung nicht mehr länger andauern lassen. Eine einfache, klare Erklärung, wie sie Frau Sommaruga verlangt hat, reicht heute nicht mehr aus. Die Klarstellung gehört in die Übergangsbestimmung der Steuervorlage, wie dies der Nationalrat beschlossen hat bzw. wie die WAK uns das nun vorschlägt.
Trotz meines Ärgers bin ich für Eintreten auf die Vorlage.
Zum Abschluss noch eine Bitte an den Bundesrat, nachdem von meiner Vorrednerin erklärt worden ist, sie appelliere jetzt an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger: Ich bitte den Bundesrat zu sagen, dass die Zahlen, welche im Abstimmungsbüchlein angeführt sind, so oder so stimmen, ganz egal, ob diese Vorlage hier durchgeht oder nicht.