Lauri Hans · Ständerat · 2004-03-16
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-16
Wortprotokoll
Ich möchte hier zuerst ein Wort aus der Sicht der Finanzkommission sagen, die sich an sich einlässlich mit der Vorlage des Bundesrates hätte befassen müssen. Leider gestatteten es die knappen Zeitverhältnisse nicht. Die Botschaft des Bundesrates wurde am Dienstagvormittag der vergangenen Woche verteilt; am darauf folgenden Mittwoch fand bereits die erste Sitzung der WAK statt. Trotz dieser schwierigen Zeitverhältnisse haben wir uns vor einer Woche doch noch zu einer kurzen Sitzung zusammengefunden.
Die Finanzkommission beschloss mit 8 zu 4 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Die Gegner in der Kommission bezeichneten das Vorgehen des Bundesrates als überhastet und staatspolitisch bedenklich. Die Befürworter betonten, es sei unabdingbar, dass das Parlament vor der Volksabstimmung die Gelegenheit erhalte, aus seiner Sicht Klarheit über den Ausgleich der kalten Progression im Rahmen des Steuerpaketes zu schaffen. Es liege eine echte Gesetzeslücke vor, welche nun durch das Parlament zu schliessen sei, wie es auch immer entscheide.
Die Finanzkommission gab sich Rechenschaft, dass im vorliegenden Legislaturfinanzplan 2005-2007 für den Ausgleich der kalten Progression keine Vorkehrungen getroffen worden waren. Die Vorlage des Bundesrates führt erstmals in der Steuerperiode 2007 zu Mindererträgen bzw. zu Mindereinnahmen in den Jahren 2008 und 2009. An der Zielsetzung des Entlastungsprogramms 2004, den Haushalt des Jahres 2007 um rund 2,5 Milliarden Franken zu entlasten, muss somit an sich nichts geändert werden. Es ist indessen klar, dass mit den prognostizierten Auswirkungen in den Finanzrechnungsjahren 2008 und 2009 von netto rund 120 Millionen bzw. rund 600 Millionen Franken der Druck auf den Haushalt bestehen bleiben wird.
Ich gestatte mir, ausserhalb meiner Funktion als Mitglied der Finanzkommission ein paar Bemerkungen hinzuzufügen und dabei auch zu begründen, weshalb ich mich beim Eintreten und dann auch bei der Gesamtabstimmung am Schluss der Behandlung der Stimme enthalten werde. Es ist für mich eine ausserordentliche Situation, nicht Ja oder Nein zu stimmen; deshalb möchte ich das kurz begründen.
Die Vorlage steht meines Erachtens - und da sind wir uns wohl alle einig - unter einem ungünstigen Stern. Der erste Entscheid, der meines Erachtens fragwürdig war, betraf vor längerer Zeit die neue Besteuerung des Wohneigentums im Steuerharmonisierungsgesetz. Nach meiner Überzeugung und nach der Überzeugung der Kantone steht sie im Widerspruch zu unserer Kompetenz zur formellen Steuerharmonisierung gemäss Artikel 129 der Bundesverfassung. Ich weiss, dass diese Frage nicht in einem direkten Zusammenhang mit der heute gestellten Frage steht; sie steht aber sehr wohl in einem indirekten Zusammenhang. Deshalb gestatte ich mir, das hier noch einmal zu erwähnen.
Indem wir uns über das Verbot der materiellen Steuerharmonisierung hinwegsetzten, provozierten wir den Widerstand zahlreicher Kantone. Es geht dabei keineswegs bloss um eine trockene juristische Frage, sondern um einen wichtigen Aspekt des Föderalismus und des Selbstverständnisses der Kantone. Wer in die materielle Steuerhoheit der Kantone eingreift, darf sich deshalb - auch später - über sehr harsche Reaktionen dieser Kantone nicht wundern. Ich finde diese harte Reaktion der Kantone auch richtig, denn zur Aufgabenautonomie in den den Kantonen noch verbliebenen Bereichen gehört eben auch die Kompetenz, selbst über die materiellen Inhalte des Steuersystems zu entscheiden. Wir müssen nur nach Norden blicken, um zu erkennen, wohin es längerfristig führt, wenn die Finanzierungs- und Aufgabenautonomie der Gliedstaaten immer mehr erodiert.
Der zweite Mangel bestand darin, dass sich die Vorlage des Bundesrates zum Steuerpaket seinerzeit nicht mit dem Problem des Ausgleichs der kalten Progression auseinander setzte. Diese Unterlassung auf der Stufe der Verwaltung und wohl auch des Bundesrates ist für mich enttäuschend. Ich sage bewusst: auf den Stufen der Verwaltung und des Bundesrates. Es kann nämlich nicht erwartet werden, dass diese Frage ohne äusseren Anstoss aus der Kommission heraus thematisiert wird. Wer in systematisch richtiger Art an eine Steuergesetzrevision herangeht, beginnt mit der Frage nach dem Ausgleich der kalten Progression zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision. Der aus diesen Überlegungen resultierende Betrag wird anschliessend um die Summe erhöht, die zusätzlich für echte Steuererleichterungen zur Verfügung stehen soll. Im neuen Gesetz ist schliesslich festzuhalten, dass mit der Revision die aufgelaufenen Folgen der kalten Progression ausgeglichen seien. Ich betone dies, weil nur dieses Vorgehen zu einem finanzpolitisch ausgewogenen, die Einnahmen- und die Ausgabenseite berücksichtigenden Ergebnis führt.
In zahlreichen Kantonen ist man bei den Steuergesetzrevisionen der letzten Jahre ganz selbstverständlich so vorgegangen. Ich glaube selbstverständlich den Mitgliedern der früheren WAK, wenn sie uns heute sagen, der spätere Ausgleich der kalten Progression sei für sie stets eine Selbstverständlichkeit gewesen, auch wenn man nie darüber diskutiert habe. Auch in den Schlussabstimmungen in den Räten habe dies eigentlich klar sein müssen. Nur sind wir von Auswirkungen von 1,2 Milliarden Franken ausgegangen. Jetzt kommen 0,6 Milliarden Franken - alles in runden Zahlen - dazu. Ich bin überzeugt, dass das Steuerpaket anders zusammengesetzt worden wäre, wenn wir damals gewusst hätten, dass wir in absehbarer Zeit nicht über 1,2 Milliarden, sondern eben über gegen 2 Milliarden Franken diskutierten - dies vor allem angesichts der Perspektiven des Haushaltes.
Es ist in diesem Zusammenhang schon sehr störend, wenn gestern im Nationalrat ausgeführt wurde, die Kantone hätten das alles selbst erkennen können, sie müssten doch auch rechnen können und sie sollten endlich ihre Hausaufgaben machen. Die Kantone sind eben von dem Ablauf ausgegangen, den ich Ihnen vorhin geschildert habe, und sie haben längstens ihre Hausaufgaben gemacht, insbesondere auch in der Sanierung ihrer Haushalte.
Nun kommt das dritte negative Element hinzu. In guter Absicht legt uns der Bundesrat während der laufenden [PAGE 128] Arbeiten zu einer Referendumsabstimmung eine Gesetzesergänzung vor. Ich erkenne selbstverständlich die positiven Aspekte dieses Vorgehens. Das wurde vorhin auch ausgeführt. Es kann Klarheit geschaffen werden. Aber ich bitte Sie, auch die negativen zu erkennen. Es wurde gesagt, dass während einer laufenden Kampagne der Gesetzgeber Änderungen vornimmt. Sie werden es dann bei der Detailberatung noch sehen: Wenn man sagt, es seien Interpretationen, dann gehen diese Interpretationen schon recht weit. Es gäbe auch andere Auffassungen über diese Interpretationen; mindestens ist die Nähe zur Gesetzgebung aus meiner Sicht gegeben.
Das erachte ich staatspolitisch, aus der Sicht der Volksrechte, aus der Sicht unserer Verfassung, als bedenklich. Ich glaube, wir müssten dem Verfahren seinen Lauf lassen. Der Bundesrat hätte erklären können, wie er nach der Volksabstimmung - sofern sie positiv ausfällt - gedenkt, mit der kalten Progression umzugehen.
Nun kann man einwenden, wie das Herr Frick gemacht hat, wir hätten auch schon eine Änderung vorgenommen, nämlich mit der Verschiebung des Inkrafttretens nach erfolgtem Referendum. Das ist wahrscheinlich richtig. Aber das Messen an einem weniger guten Argument scheint mir nicht sehr zielführend zu sein.
Zum letzten Punkt: Die Kantone fühlen sich ein weiteres Mal brüskiert - aus diesem Grund habe ich den Beginn der Geschichte auch miterzählt -, sie haben das heute sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Es geht nicht um elf Kantone, es geht offenbar um alle Kantone. Es geht um alle Kantonsregierungen, es geht um die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Die Frustration ist offenbar sehr gross. Man fühlt sich nicht ernst genommen. Man erkennt eine - aus der Optik der Kantone - weitere Verfassungswidrigkeit. Das Vertrauen der Kantonsregierungen in den Schutz der kantonalen Rechte sei tief verletzt.
Ich habe für diese Haltung ein gewisses Verständnis; ich muss es hier gestehen. Wurde uns heute das Klima in der KdK und in den Kantonen richtig geschildert, so haben wir in unserem Föderalismus ein echtes und schwerwiegendes Problem. Es geht nicht darum, die Kantone hier und heute als die idealen föderalistischen Akteure und Partner darzustellen. Da bin ich viel zu sehr Realist, um so etwas zu behaupten. Auch aus meiner Optik handeln die Kantone hin und wieder oder vielleicht sogar öfter spät. Sie handeln oft mit einem Nein gegenüber der Bundespolitik, wo eine kreative Antwort von der Vollzugsfront höchst erwünscht wäre, und anderes mehr.
Es bleibt aber für mich eine Tatsache, dass wir die Stellung und die Rechte unserer Partner auf der unteren Ebene nicht genügend berücksichtigt haben, nicht nur im Rahmen der heutigen Vorlage, sondern schon bei der Konzipierung des Steuerpaketes. Dabei sind wir - das scheint mir entscheidend - auf eine ausgezeichnete politische Zusammenarbeit angewiesen. Ich erinnere an das Entlastungsprogramm 2004, das wahrscheinlich nur über die Bühne gebracht werden kann, wenn die Kantone mitziehen. Und sie werden getroffen werden, das ist anders gar nicht denkbar. Ich denke beispielsweise auch an die sehr wichtige Unternehmenssteuerreform, die uns noch bevorsteht, die für die Wirtschaft unseres Landes wohl von sehr grosser Bedeutung ist. Die Kantone werden dort partizipieren, mit Ausfällen bei den Einnahmen in der Grössenordnung von einer halben Milliarde Franken oder sogar etwas mehr.
Dieser schwerwiegende Makel, zusammen mit der beantragten Ergänzung, während die Vorlage im Referendum steht, führen mich - à contrecoeur, weil ich in der Regel sehr gerne mit Ja oder Nein entscheide - dazu, mich bei dieser Vorlage der Stimme zu enthalten.