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Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2000-06-06

Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-06

Wortprotokoll

Ich habe schon anlässlich der Budgetdebatte im Dezember 1999 auf die leidige Geschichte der Nichtumsetzung des Integrationsartikels hingewiesen. Ich fühle mich auch heute verpflichtet, die Rolle der "Nervensäge" zu übernehmen, weil bis jetzt immer noch nichts geschehen ist.

Ich erinnere Sie kurz an die Chronik: Vor zwei Jahren haben wir den Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Totalrevision des Asylgesetzes und der Partialrevision des Anag die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung zu fördern und haben ihm dazu die nötigen Finanzkompetenzen erteilt. Im Sommer 1999 beantragte die mit der Umsetzung beauftragte Eidgenössische Kommission für Ausländerfragen dem Bundesrat, für das erste Jahr, also für das laufende Jahr 2000, 5 Millionen Franken zu budgetieren. Dieser Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung des ausstehenden Integrationsberichtes und dem Fehlen einer Integrationsverordnung. Es wurde aber in Aussicht gestellt, das Problem eventuell auf dem Weg eines Nachtragskredites im Laufe dieses Jahres zu lösen.

Nun sind wir daran, die erste Serie der Nachtragskredite zu verabschieden, und ich stelle fest: Es ist wieder nichts passiert, obwohl der Integrationsbericht im Januar 2000 der Öffentlichkeit präsentiert wurde, die Integrationsverordnung vorliegt und ohne weiteres auf den 1. September 2000 in Kraft gesetzt werden könnte.

Sie wissen es, Herr Bundesrat, und wenn Sie es nicht wissen, weil das nicht Ihr Geschäft ist, dann sage ich es Ihnen gerne: Das Verschiebungsmanöver wurde von den Ausländerorganisationen, die eine ganz wichtige Aufgabe im Integrationsprozess erfüllen, sehr schlecht aufgenommen. Sie kamen sich einmal mehr als Bürger zweiter Klasse vor. Aber auch Gemeinden und private Organisationen fühlten sich verschaukelt.

In unserem Land leben 1,3 Millionen Ausländerinnen und Ausländer mit unbefristetem Aufenthaltsrecht. Rund die Hälfte von ihnen erfüllt gemäss den Schätzungen des Bundesamtes für Statistik die Voraussetzungen für die Einbürgerung, hat somit seit zwölf Jahren und mehr Wohnsitz in der Schweiz, ist also gut integriert. Dennoch herrscht in unserem Land seit einigen Jahren eine latente, zum Teil offene Fremdenfeindlichkeit. Emmen ist nur die Spitze des Eisberges, und das Debakel vom 19. März 2000 ist die nachweisbare Folge ausgebliebener Integrationsbemühungen.

Der Bundesrat erklärt in regelmässigen Abständen, dass Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung den Zusammenhalt unseres Landes gefährden und dass es ganz wichtig sei, dagegen anzutreten und diese zu bekämpfen. Aber ich stelle fest: Die Taten, die den Lippenbekenntnissen folgen sollten, lassen auf sich warten. Eine Integrationspolitik, die diesen Namen verdient und zum Ziel hat, die nachgewiesene sozio-ökonomische Schlechterstellung eines Grossteils der ausländischen Wohnbevölkerung aufzuheben, würde übrigens einen ganz anderen Finanzbedarf bedingen, als er uns für nächstes oder übernächstes Jahr in Aussicht gestellt wird.

Mit 5 Millionen Franken kann lediglich ein Zeichen gesetzt werden. Das sind nicht mehr als 4 Franken pro Kopf der ausländischen Wohnbevölkerung. Nachhaltige Integrationsprojekte, die auch in die Breite wirken, lassen sich damit nicht anschieben. Der Betrag könnte von vielen Ausländerinnen und Ausländern, die seit Jahren in der Schweiz Steuern bezahlen und Sozialversicherungsbeiträge leisten, gar als Beleidigung verstanden werden; persönlich hätte ich Verständnis dafür.

Trotzdem, Herr Bundesrat: Unternehmen Sie endlich etwas, das unseren ausländischen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern ein Signal gibt, dass ihre Anliegen ernst genommen werden und dass ihr Wohlergehen auch ein wichtiger Bestandteil des Zusammenhaltes dieses Landes ist!

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Die Voraussetzungen sind gegeben, dem vor zwei Jahren beschlossenen Integrationsartikel endlich Leben einzuhauchen.