Fetz Anita · Ständerat · 2004-03-17
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen und auch bei Sanierungsfällen im obligatorischen Bereich die Mindestverzinsung von heute ja sehr konservativen 2,25 Prozent nicht zu unterschreiten, und zwar erstens aus grundsätzlichen Überlegungen und zweitens aus Überlegungen in Bezug auf die individuellen Personen, die das betrifft.
1. Zu den grundsätzlichen Überlegungen - der Kommissionssprecher hat es schon angetönt -: Wir legiferieren hier ausschliesslich im obligatorischen Bereich des BVG, und dort muss unserer Meinung nach der Mindestzinssatz garantiert bleiben. Es handelt sich hier meiner Meinung nach auch um einen Pflichtbeitrag in einer Sozialversicherung, die auch verfassungsmässig garantiert ist, wo es ein Leistungsziel für das BVG gibt, das verfassungsmässig garantiert ist. Das sind die zwei hauptsächlichen grundsätzlichen Überlegungen. Kurz zusammengefasst könnte man auch sagen: Hände weg vom Mindestzinssatz, auch in schwierigen Situationen, sonst wird er nämlich "durchlöchert", und es könnte ein Präzedenzfall daraus werden!
2. Zu den Überlegungen aus Sicht der potenziell Betroffenen: In diesem Bereich handelt es sich ja um Pensionskassen, die in der überwiegenden Zahl eher niedrige Löhne, eher kleine Einkommen versichern. Wenn wir gemäss dem Mehrheitsantrag unserer Kommission das Kaskadensystem wählen, werden die Versicherten eigentlich zweimal zur Kasse gebeten: einmal bei den Buchstaben a und b als Arbeitnehmer oder als Rentner und dann nochmals beim Buchstaben c, sollte diese Bestimmung in Kraft gesetzt werden, wenn man also den Mindestzinssatz reduzierte. Mir scheint das in diesem Bereich, wo so kleine Einkommen und Renten die Regel sind, ungerecht.
Aus grundsätzlichen Überlegungen, aber auch aus Überlegungen in Bezug auf die Betroffenen, bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.