Leuenberger Ernst · Ständerat · 2004-03-17
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, Herr Präsident, folgenden Antrag entgegenzunehmen: Ich beantrage Ihnen bei Absatz 4 Zustimmung zum Nationalrat. Als Begründung möchte ich anführen, was ich bereits in der letzten Runde gesagt habe: Wir können doch nicht gesetzliche Vorschriften erlassen, in denen wir festhalten, dass auch Rentenbezügerinnen und -bezüger zu Sanierungsmassnahmen beigezogen werden können, und gleichzeitig diesen Rentnerinnen und Rentnern null Mitsprache bei diesen Prozessen gewähren!
Der Kommissionssprecher hat gesagt, die Mitsprache sei nirgends klar umschrieben. Ich erlaube mir immerhin den Hinweis auf die Mitwirkungsgesetzgebung des Bundes, wo ganz klar unterschieden wird zwischen Mitbestimmung, Mitsprache und reiner Information. Mitsprache ist also in unserer Gesetzgebung kein undefinierter Begriff und bedeutet ganz eindeutig nicht Mitentscheidung. Mitsprache bedeutet also zum Beispiel nicht vollberechtigte Einsitznahme in einem Stiftungsrat. Sie bedeutet aber eine vertiefte Anhörung und eine Auseinandersetzung mit den Begehren der betroffenen Rentnerinnen und Rentner.
Wir haben es das letzte Mal gesagt, und ich bin dem Kommissionssprecher dankbar, dass er wieder auf die Parität der Vertretung bei den Stiftungsräten hingewiesen hat. Das soll durchaus so bleiben; das ist vernünftig. Aber es wäre nicht unvernünftig, wenn wir von hier aus mindestens die Kassen darauf aufmerksam machen würden, dass es nicht ganz abwegig wäre, wenn sie beiden Seiten empfehlen würden, in ihren Gremien auch die Rentneranliegen zu berücksichtigen. Theoretisch kann das passieren, indem man einen pensionierten Arbeitnehmer zum Arbeitnehmervertreter oder indem man einen pensionierten Vizedirektor zum Arbeitgebervertreter im Stiftungsrat macht.
Wir haben nun nicht die Gelegenheit, das en détail vorzuschreiben, aber mindestens die Gelegenheit, diese Institutionen "sanft" an einen ganz einfachen demokratischen Grundsatz zu erinnern: Die Betroffenen haben etwas zu sagen, haben mitzusprechen bei dem, was sie betrifft. Sintemal wir meines Wissens in der letzten Runde der Differenzbereinigung sind, wäre es vielleicht angezeigt, in dieser Frage eine Differenz zu beseitigen.
Ich bitte Sie dringend, hier dem Nationalrat zuzustimmen, in der Meinung, dieses Problem werde dann irgendwann eine geeignete Lösung finden, indem wir vielleicht im Gesetz noch präziser werden.