Lexipedia

Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-03-17

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-17

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft geht es darum, eine gesetzliche Grundlage für die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit Zutrittsausweisen für das Parlamentsgebäude zu schaffen, die den Anforderungen des Datenschutzes vollauf genügt.

Die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte hat im Winter 2002/03 einem neuen Konzept zur Verstärkung der Sicherheit im Parlamentsgebäude zugestimmt. Diese baulich-technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen sind am 1. Dezember 2003 in Kraft getreten. Zu diesen Massnahmen gehört insbesondere ein neues Zutrittskontrollsystem. Wer seit dem 1. Dezember 2003 das Parlamentsgebäude aufsuchen will, braucht eine Bewilligung. Diese wird in Form eines Ausweises ausgestellt. Solche Ausweise setzen die Bearbeitung von Personendaten voraus. Laut Artikel 17 des Bundesgesetzes über den Datenschutz dürfen die Organe des Bundes Personendaten nur bearbeiten, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Die heutigen Rechtsgrundlagen bieten gemäss dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten keine genügende Grundlage für das Zutrittskontrollsystem.

Aus diesen Gründen hat die Verwaltungsdelegation beschlossen, diese Lücke zu schliessen, indem die Parlamentsverwaltungsverordnung mit entsprechenden Bestimmungen ergänzt wird. In den zwei neuen Artikeln 16a und 16b wird geregelt, welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet werden, wer diese Daten zu liefern hat, welche [PAGE 148] Personen zu den Daten Zugang haben und wie lange die Daten aufbewahrt werden.

Das Büro des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten hat bei der Vorbereitung dieser Vorlage mitgewirkt. Es erachtet die datenschutzrechtlichen Anforderungen mit dieser Verordnungsänderung als erfüllt. Auch der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme die Schaffung einer klaren rechtlichen Grundlage für die Bearbeitung der erwähnten Personendaten im Zusammenhang mit Zutrittsausweisen. Die vorliegende Verordnungsänderung hat weder finanzielle noch personelle Auswirkungen für die Parlamentsdienste.

Gestützt auf diese Ausführungen empfehle ich Ihnen Zustimmung zu den vorgeschlagenen Anpassungen der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung betreffend die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit Zutrittsausweisen für das Parlamentsgebäude.