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Reimann Maximilian · Ständerat · 2004-03-18

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-18

Wortprotokoll

An sich haben wir es hier mit einem kuriosen Traktandum zu tun. Kurios ist es deshalb, weil wir über eine Motion zu befinden haben, mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, etwas zu tun, das er schon lange getan hat.

Die Motion datiert vom 20. März 2002 und ist am 21. Juni 2002 vom Nationalrat angenommen worden. Am 28. April 2003 hat der Bundesrat bei der Uno die Kandidatur der Schweiz für einen Sitz in der Menschenrechtskommission für die Periode 2007 bis 2009 deponiert. Wir könnten den Vorstoss somit als erfüllt abschreiben. In der Kommission lag uns denn auch ein Antrag auf Ablehnung der Motion vor, mit der Begründung, sie sei, wie eben dargelegt, überflüssig und ihr Inhalt sei ohnehin Sache des Bundesrates.

In sachlicher Hinsicht sind zudem neutralitätspolitische Bedenken ins Feld geführt worden. Die Uno-Menschenrechtskommission wird sich ja kritisch bis sehr kritisch mit dem Verhalten von Staaten und Regierungen auseinander zu setzen haben. Das ist das eine. Dazu kommt das andere, dass in der Uno nämlich nicht immer Gleiches mit Gleichem verglichen wird, sondern dass bei der Beurteilung von Menschenrechtsfragen mitunter auch noch die Grösse, die Macht eines Staates oder die politische Konstellation eine Rolle spielt. Frau Bundesrätin Calmy-Rey hat sich in der Kommission sehr grosse Mühe gegeben, diese neutralitätspolitischen Bedenken zu zerstreuen.

Die Motion wurde in einer ersten Abstimmung mit 3 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. In einer zweiten Abstimmung entschied sich die Kommission mit einem knappen Mehr von 3 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür, die Motion als Postulat zu überweisen. Das wäre, wenn schon, in formalrechtlicher Hinsicht der korrekte Weg.

Ich bitte Sie also namens der Aussenpolitischen Kommission, die vorliegende Motion als Postulat zu überweisen. Diese Überweisung würde nicht mehr und nicht weniger bedeuten, als dass auch der Ständerat dem Bundesrat signalisiert, dass er die vor elf Monaten eingereichte Bewerbung um Einsitznahme in der Uno-Menschenrechtskommission unterstützt.