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Wobmann Walter · Nationalrat · 2004-05-03

Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-05-03

Wortprotokoll

Das Asylrecht sollte eigentlich jenen Leuten Schutz garantieren, die in ihrem Heimatstaat aus politischen Gründen an Leib und Leben bedroht sind. Heute sind es jedoch vor allem Personen, die aus wirtschaftlichen Gründen ihr Land verlassen und vor allem in Europa um Asyl nachsuchen. Die Schlepperbanden versuchen, diese Personen gegen immense Summen möglichst illegal ins Land zu schaffen. Diese illegale Einreise ist die Basis, um das Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen und damit dem Zweck der Erwerbstätigkeit im Zielland möglichst nahe zu kommen. Dies gelingt mit der illegalen Einreise am einfachsten, da sich so verschleiern lässt, dass der Weg über sichere Drittstaaten führte und somit die Wahl der Schweiz als Zielland bewusst erfolgte, es sich also offensichtlich um einen Missbrauch des Asylrechtes handelt. Zudem kann so nicht nur die Wegweisung verunmöglicht werden, sondern bei gleichzeitiger Vernichtung der Identitätspapiere auch die Ausschaffung massiv erschwert werden. Die illegale Einreise ist daher in die Nichteintretenstatbestände in Artikel 32 aufzunehmen. Damit wird auch den Schlepperbanden das Geschäft mit den Wunschträumen von Menschen endlich erschwert.

Der offensichtliche Missbrauch des Asylrechtes drückt sich auch in einem weiteren Missstand aus: Immer wieder verlassen Asylsuchende unser Land, sei es, um Verwandte im umliegenden Ausland zu besuchen, um an Sportanlässen teilzunehmen, oder einfach aus touristischen Gründen. Während also die Schweiz für das Asylverfahren als einziges sicheres Land angegeben wird, ist plötzlich alles anders, wenn es um private Anliegen geht. Diesem Missbrauch ist mit einer entsprechenden Bestimmung zu begegnen. Daher habe ich den Antrag gestellt, Artikel 41 sei so zu ergänzen, dass das Verlassen unseres Landes während des Asylverfahrens zur Ablehnung des Asylgesuches führt.

Beide Problembereiche zeigen vor allem eines: Grenzkontrollen sind wichtig; wäre unsere Grenze nicht löchrig wie ein Emmentaler Käse, würden es die Schlepper auch nicht so einfach haben. Leider ist auch die viel gelobte Schengen-Aussengrenze ebenso löchrig. Umso unverständlicher ist es, dass es seitens des Bundesrates in Erwägung gezogen wird, Schengen beizutreten, damit unsere eigenen Grenzkontrollen aufzuheben und uns voll auf die Kontrollen der Aussengrenze der EU zu verlassen. Der Datenaustausch - der einzige Vorteil, den wir aus diesem Vertrag ziehen könnten - ist auch anders zu erlangen.

Wir sollten unsere Kräfte darauf verwenden, die Grenzen besser zu sichern und dafür zu sorgen, dass die Schweiz im Wettlauf um die geringste Attraktivität als Asyl-Zielland vorne mithalten kann.