Triponez Pierre · Nationalrat · 2004-05-04
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-04
Wortprotokoll
Ich gehe zuerst von Absatz 1 aus. Dort scheint unbestritten zu sein, dass während der ersten drei Monate nach dem Einreichen eines Asylgesuches Asylsuchende keine Erwerbstätigkeit ausüben können sollen. Das hat jetzt Frau Bühlmann zumindest so akzeptiert, und das hat jetzt auch Herr Fehr betreffend die Beschleunigung des Verfahrens so bestätigt. Wenn - ich beziehe mich immer noch auf Absatz 1 - innerhalb dieser Frist erstinstanzlich ein negativer Entscheid gefallen ist, dann kann der Kanton die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit für weitere drei Monate verweigern. Das entspricht immer noch dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Mehrheit. Das wären die zweiten drei Monate, und das heisst im Klartext: Nach sechs Monaten wird eine Arbeitserlaubnis erteilt.
Wir gehen von der Mehrheit der Kommission und vom Bundesrat aus, und ich möchte Sie nun bitten - das ist der Antrag der Minderheit Vallender -, dass wir in Absatz 2 dem Bundesrat folgen und nicht der Mehrheit der Kommission. Der Bundesrat hat nämlich vorgeschlagen, dass die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit "nach Ablauf der mit dem rechtskräftigen negativen Ausgang des Asylverfahrens festgesetzten Ausreisefrist" erlischt, "selbst wenn ein ausserordentliches Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf ergriffen und der Vollzug der Wegweisung ausgesetzt wurde". Im Klartext will man mit diesem Entwurf des Bundesrates also verhindern, dass eine Art Vollzugslücke entsteht. Wenn die Behörde die Rückreise- bzw. die Ausreisefrist festgesetzt hat, dann soll automatisch auch die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erlöschen. Ich glaube, es wäre gut, wenn auch die Minderheit II (Fehr Hans) diesen Minderheitsantrag noch einmal sehr wohl überlegen würde, weil sonst das System als solches nicht funktionieren kann - immer von der Kommissionsmehrheit ausgehend.
Im Rahmen der Minderheit Vallender möchte ich Sie auch bitten, in Absatz 3 dem Bundesrat zu folgen und nicht der [PAGE 573] Kommissionsmehrheit. Die Minderheit Vallender beantragt also Zustimmung zum Bundesrat bezüglich der Absätze 2 und 3 und Ablehnung des Antrages der Kommissionsmehrheit.