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Fehr Hans · Nationalrat · 2004-05-04

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-05-04

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Minderheit I zuzustimmen. Es geht um eine verbesserte Drittstaatenregelung. Sie haben vor etwa anderthalb Stunden Kriterien abgelehnt, die praktisch keinem Land mehr den Status eines verfolgungssicheren Staates zugestanden hätten, d. h. die Anträge der Minderheiten Vermot-Mangold und Bühlmann. Ich bitte Sie, konsequenterweise hier der Minderheit I zuzustimmen.

Es geht erstens darum, dass der Bundesrat umfangreiche Abklärungen getroffen hat, bevor er einen Staat als verfolgungssicher bezeichnet. Man fällt nicht irgendwelche Feld-, Wald- und Wiesen-Entscheide, sondern man nimmt eine seriöse Abklärung vor. Dann soll man auch konsequent sein und sagen: Es wird auf Gesuche von Personen aus solchen Staaten nicht eingetreten. Es ist ein Unsinn und eine Verwässerung, wenn man die Verfolgungssicherheit wieder relativiert: Wenn es nämlich Hinweise auf eine Verfolgung gebe, dann sei das kein verfolgungssicherer Drittstaat. Ich bitte Sie, hier Klarheit zu schaffen: Wenn ein Staat als verfolgungssicher eingestuft wird, dann ist er eben verfolgungssicher - und nicht nur "halb".

Es geht bei diesem Minderheitsantrag zweitens um eine verbesserte Drittstaatenregelung. Wir brauchen sie dringend; ich habe Ihnen bereits gesagt, dass in Deutschland, das seit zehn Jahren konsequent eine solche Drittstaatenregelung befolgt, in dieser Zeit die Zahl der Gesuche pro Jahr von 438 000 auf rund 70 000 zurückgegangen ist.

Darum bitte ich Sie: Bekennen Sie sich zum klaren Begriff der verfolgungssicheren Staaten; sonst verwässern Sie die Sache, und am Schluss haben Sie gar nichts.