Hubmann Vreni · Nationalrat · 2004-05-04
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04
Wortprotokoll
Ich spreche zu den Absätzen 3 und 3bis; Frau Thanei wird zu Absatz 4 sprechen.
Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Bühlmann. Unbegleitete Minderjährige sollen sofort von einer rechtskundigen Vertrauensperson unterstützt werden, und zwar sobald sie ein Asylgesuch gestellt haben, also bereits an der Empfangsstelle. Deshalb muss das Bundesamt für Flüchtlinge dafür zuständig sein, denn in diesem Stadium des Verfahrens sind die Asylsuchenden noch keinem Kanton zugeteilt. Wenn sie dann einem Kanton zugewiesen sind, ist es Sache der kantonalen Behörden, den unbegleiteten Minderjährigen eine Vertrauensperson beizuordnen.
Unbegleitete Minderjährige sind noch nicht voll handlungsfähig und bedürfen deshalb eines besonderen Schutzes, insbesondere bei den Schnellverfahren in den Empfangsstellen und in den Flughäfen. Auch der EU-Richtlinienentwurf über Mindestnormen zum Asylverfahren verlangt die Beiordnung eines Repräsentanten für alle Verfahrensschritte. Das gilt insbesondere auch für das Verfahren an der Grenze. Der [PAGE 547] Begriff "entscheidrelevante Verfahrensschritte", wie ihn der Bundesrat in Absatz 3 Litera a verwendet, ist zu unbestimmt. Wir lehnen ihn ab. Die Lösung, welche die Minderheit Bühlmann vorschlägt, erlaubt rasche und trotzdem faire Verfahren für unbegleitete Minderjährige. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen.