Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-04
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-04
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission hat sich also dem Bundesrat angeschlossen.
Warum sind wir für die Ablehnung des Minderheitsantrages? Er verlangt die Streichung des vorgeschlagenen Absatzes 3. Eine wirksame Asyl-, Wegweisungs- und Migrationspolitik - das versteht sich von selbst - ist natürlich nur möglich, wenn man die internationalen Verhältnisse kennt. Sonst kann man ja die Sache nicht beurteilen. Schon heute kann das Bundesamt für Flüchtlinge, gestützt auf den geltenden Artikel 41 Absatz 1, zur Entscheidung von Asylgesuchen bei schweizerischen Vertretungen im Ausland Auskünfte einholen. In Ländern, in denen die Schweiz keine eigene Vertretung unterhält, ist das Bundesamt für Flüchtlinge jedoch bei der Abklärung schwieriger Sachverhalte auf andere Behörden im Ausland angewiesen. Aus Datenschutzgründen müssen sich solche Abklärungen dann aber auf allgemeine Fragestellungen beschränken, was wiederum eine wesentliche Einschränkung bedeutet.
Mit dem Zweck, auch einzelfallbezogene Anfragen machen zu können, soll dem Bundesrat in Absatz 3 die Möglichkeit gegeben werden, mit Drittstaaten entsprechende Zusammenarbeitsverträge abzuschliessen. Weiter ermöglicht der Entwurf des Bundesrates, auch internationale Organisationen mit spezifischen Aufgaben vor Ort zu beauftragen. Wir sind ja Mitglied dieser Organisationen; es gibt ja spezielle Organisationen im Bereich der Migration. Es hat auch keinen Sinn, wenn wir dann diese Auskünfte nicht nutzen.
Die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen erweist sich - so wird mir von den zuständigen Leuten im Bundesamt für Flüchtlinge gesagt - als hilfreiches und wichtiges Arbeitsinstrument, da diese Organisationen über ausgebaute Netzwerke in verschiedenen Herkunftsstaaten verfügen. Dies ermöglicht insbesondere eine effektive, Kosten sparende Abklärung schwieriger Sachverhalte vor Ort sowie die Vermittlung ortsspezifischer Informationen. Neben dieser Informationsbeschaffung, welche das Asylverfahren beschleunigt, wird im Vollzugsbereich eine verbesserte und erleichterte Reintegration in Heimat- oder Herkunftsstaaten von abgewiesenen Asylsuchenden erreicht.
Es ist daher festzuhalten, dass der neue Absatz 3 einen zentralen Bereich einer zukunftsorientierten Asyl- und Migrationspolitik abdeckt.
Deshalb empfiehlt der Bundesrat den Antrag der Minderheit Vermot zur Ablehnung.