Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-04
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-04
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei der Mehrheit und der bundesrätlichen Fassung zu bleiben.
Frau Leutenegger, Sie sagen, es sei nicht richtig, dass der Staat in die Vermögenswerte von Personen Eingriff nehme. Ich bin auch dieser Meinung; Sie haben Recht. Aber wenn natürlich Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung ins Land kommen und Unterstützung vom Staat verlangen, ist es doch störend, wenn sie ihre Vermögensverhältnisse nicht offen legen - und selbstverständlich auch hinterlegen; denn die Angabe allein genügt nicht.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus der Praxis, das so vorgekommen ist. Da kommt ein Asylsuchender in die Schweiz. Er gibt keine Papiere ab und gibt nie eine Identität bekannt. Er stirbt eines natürlichen Todes in einem Asylheim. Nach einer Stunde tauchen Leute aus dem gleichen Land oder aus dem gleichen Lebenskreis auf und verlangen, dass der Betreffende nach Afrika transportiert und dort begraben werde. Selbstverständlich gibt man die Auskunft: "Wir können das gar nicht tun - wir wissen ja gar nicht, wo er her ist." In einer halben Stunde sind sämtliche Papiere da. Die Antwort des Kantones lautet, man könne das nicht tun, weil das 10 000 Franken koste. Nach weiteren zwei Stunden sind die 10 000 Franken da.
Ich muss Ihnen sagen: Das dürfen Sie einfach niemandem sagen. Sie müssen doch von jemandem, der Schutz sucht, der Asyl sucht und der Vermögen hat, auch etwas verlangen, und zwar auch Eigenverantwortung. Zur Eigenverantwortung gehören Papiere, und zur Eigenverantwortung gehört auch die Identität. Es weiss jeder, wie er heisst und woher er kommt. Und Sie müssen auch verlangen, dass einer, der Vermögen hat, dieses auch für die Hilfeleistung einsetzt, die er bekommt. Das ist nichts Ungerechtes, sondern das ist für jeden Menschen selbstverständlich. Wir helfen solchen, die bedürftig sind; aber andere, die nicht bedürftig sind, müssen etwas an diese Hilfe leisten.