Lexipedia

Lang Josef · Nationalrat · 2004-05-04

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Wenn ich Kollega Fehr zuhöre, kommt in mir immer die Frage hoch: Wie ist es möglich, derart offen zu sein, wenn es um ausländische Fluchtgelder geht - Stichwort: Bankgeheimnis -, und derart verschlossen zu sein, wenn es um ausländische "Fluchtmenschen" geht?

Die grüne Fraktion unterstützt das Institut der humanitären Aufnahme. Die vorläufige Aufnahme wird einem wichtigen Teil der betroffenen Personen nicht gerecht, weil Wegweisungen in vielen Fällen für viele Jahre völkerrechtlich unzulässig, humanitär unzumutbar oder technisch unmöglich sind. Die prekäre Rechtsstellung des Aufenthaltsstatus F hat höchst negative Folgen: mangelnde Integration, jahrelange Trennung von der Familie, erschwerter Zugang zur Erwerbstätigkeit, insbesondere zu Lehrstellen.

Herr Weyeneth, der Aufenthaltsstatus F - das ist ja die vorläufige Aufnahme - beinhaltet als solcher nicht den Familiennachzug. Die Kantone können dazu zwar grünes Licht geben, das haben Sie erwähnt. Dann liegt es am Bund, diesem grünen Licht stattzugeben und eine Aufnahme aus humanitären Gründen zu bewilligen, das heisst, den Status B zu gewähren. Ein Kanton kann aber auch zwanzig Jahre lang zuwarten, was übrigens dem Bund auch Kosten verursacht. Neben den menschlichen sprechen auch staatspolitische Gründe gegen diese Art des Vorgehens und für die Einführung des Institutes der humanitären Aufnahme. Das Asylrecht ist Bundesrecht. Also soll der Bund das Grundsätzliche festschreiben.

Zudem widerspricht es der Rechtsgleichheit, wenn ein Kanton eine eher liberale und ein anderer Kanton eine eher restriktive Praxis hat. Rund 45 Prozent der vorläufig Aufgenommenen sind Kinder und Jugendliche unter 20 [PAGE 584] Jahren. 2001 konnten nur gerade 5,4 Prozent der so genannten F-Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 Jahren eine Lehre oder ein Praktikum absolvieren. Offensichtlich hat der F-Status seine Folgen. Was verursacht dem Staat mehr Kosten, was verursacht der Gesellschaft mehr Probleme? Sind es Jugendliche mit oder ohne Lehr- und Arbeitsstelle, Personen mit oder ohne Familienanschluss? Wenn die SVP-Minderheit der Kommission die humanitäre Aufnahme ablehnt, dann bestätigt sie etwas, was gestern bereits Kollege Vischer moniert hat: Der SVP sind schwach Integrierte geheurer als stark Integrierte.

Zu den Kann-Formulierungen gemäss den Minderheitsanträgen Lustenberger und Engelberger: Wenn die Kriterien der Unzulässigkeit, der Unzumutbarkeit oder der Unmöglichkeit - das sind relativ klare Begriffe - erfüllt sind, soll die humanitäre Aufnahme gewährt werden. Eine Relativierung würde bloss das ganze Konzept gefährden.

Zum Antrag der Minderheit I (Leuthard): Es geht hier um Notlagen, die unverschuldet entstanden sind, und um Personen, die integriert und unabhängig sind. Also soll auch hier die humanitäre Aufnahme gelten.

Folgen auch Sie hier den Anträgen der Mehrheit und des Bundesrates, wie wir sie aus der Fahne kennen.