Engelberger Eduard · Nationalrat · 2004-05-05
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-05
Wortprotokoll
Herr Pagan will in Artikel 99 Absatz 7 Buchstabe b die Fristen für den Rückzug oder die Abschreibung der Daten von Fingerabdrücken von zehn auf zwanzig Jahre erhöhen. Dazu Folgendes: Daktyloskopiedaten können nach der Fassung der Mehrheit bis zehn Jahre nach rechtskräftiger Ablehnung bzw. Abschreibung eines Asylgesuches gespeichert werden. Die zehn Jahre beginnen nicht mit der Einreise zu laufen. Daktyloskopie dient in erster Linie der Verhinderung von Missbrauch. Die Erfahrungen zeigen, dass äusserst wenige Personen mehr als zehn Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens ein neues Asylgesuch in missbräuchlicher Absicht stellen oder einreichen werden. Die Speicherung daktyloskopischer Daten stellt einen Eingriff in die Persönlichkeit dar. Unter Berücksichtigung des äusserst kleinen Anwendungspotenzials erscheint die Erhöhung der Speicherfrist von zehn Jahren auf zwanzig Jahre als nicht erforderlich und auch nicht als verhältnismässig und deshalb auch als nicht notwendig.