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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-05

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-05

Wortprotokoll

Mit dem Antrag zu Artikel 104 schneidet die Mehrheit ein Problem an, das eines ist. Die Frage ist, ob sie es richtig löst.

Es ist tatsächlich so, dass wir in Bezug auf die Verfahren ein Problem mit der Asylrekurskommission haben:

1. Im Vergleich mit anderen gerichtlichen Beurteilungen geht eine unglaublich grosse Zahl von Entscheiden an die Asylrekurskommission, nämlich über 70 Prozent. Nun will man dem Abhilfe schaffen, indem man sagt: Wenn ein Gesuch wirklich aussichtslos ist, kann man einen Einerentscheid vorsehen. Aber die Situation ist keine befriedigende; es sind auch viele Verfahren sehr langfristig hängig.

2. Die Erfolgsquote ist auch sehr gering.

Sie sehen also: Es stimmt hier etwas nicht.

Wenn man das Problem mit Einerentscheiden lösen will, dann hat man den Vorteil, dass man die vielen Asylrekursrichter auf viele Verfahren verteilen kann, dann geht es schneller, und es wird billiger. Das ist der Gedanke im Hintergrund.

Nun muss ich Ihnen sagen: Es ist natürlich stossend, hier ein Einergericht zu benennen. Die Asylrekurskommission ist für diese Fälle die letzte Instanz; ihre Entscheide haben also geradezu Bundesgerichtscharakter. Bei letztinstanzlichen Entscheiden sollten keine Einerbesetzungen gewählt werden. Aber das Ausmass, das dieser spezielle kleine Teil, nämlich die Beurteilung von in der ersten Instanz abgewiesenen Asylgesuchen, angenommen hat, sprengt natürlich jeden Rahmen.

Wir schaffen jetzt ein neues Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Da werden sämtliche Rekurskommissionen der Schweiz im Verwaltungsverfahren zusammengezogen; da werden die Einsprachen gegen die Spitaltarife, da werden die Einsprachen im steuerlichen und im Baubereich der ganzen Eidgenossenschaft behandelt. 40 Prozent der Stellen dieses höchsten Verwaltungsgerichtes - das ist heute schon klar - sind nur für die Beurteilung von Asylgesuchen besetzt. Das ist eine verhältnismässig schlechte Sache.

Wir bleiben beim Antrag des Bundesrates mit der Dreierbesetzung, nicht weil wir meinen würden, das sei die Lösung, denn die Bedenken der Minderheit sind ernst zu nehmen. Ich sage Ihnen, wohin die Überlegung geht, um das im Hinblick auf die Beratung im Ständerat einzubringen: Ich glaube, es könnte Sinn machen, dass man die Einerbesetzung einführt, aber mit einer kleinen Kassationsinstanz in Dreier- oder Fünferbesetzung innerhalb dieses zweiten Verfahrens. Es gäbe dann so etwas wie ein drittes Verfahren. Da sind wir an der Abklärung, das könnte dann auch rechtsstaatlich richtig sein. Sie hätten dann für die entscheidenden Beschlüsse mehr Richter, Sie hätten ein Kollegium. Es wäre also unbedenklich. Das könnte natürlich dann sinnvoll sein, wenn Sie die zahlreichen Rechtsmittel, die hier zur Verfügung stehen, entsprechend einschränken - wie wir das jetzt auf oberer Ebene mit den Einheitsbeschwerden ja ohnehin tun. Wir müssen auch eine Ausdehnung der Kostendeckungspflicht anstreben. In dieser Richtung läuft das Verfahren.

Wenn ich Sie jetzt bitte, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen - d. h., beim geltenden Recht zu bleiben, mit den Abweichungen, die der Bundesrat eingebracht hat -, dann besteht die Möglichkeit, das im Ständerat zu korrigieren. So belassen wie bisher, da hat die Mehrheit der Kommission Recht. Nur eine Einerbesetzung, ohne zusätzlich etwas zu machen, das ist rechtsstaatlich bedenklich. Sie müssen sehen, es geht auch hier um Entscheide über menschliche Schicksale, und da sollte man nicht mit Einerbesetzung in letzter Instanz arbeiten.

Ich bitte Sie also, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und zur Kenntnis zu nehmen, dass damit nicht das letzte Wort gesprochen ist.