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preparatory:AB 43006

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-05

Wortprotokoll

Frau Vermot will die Beschwerdefrist am Flughafen eben von fünf Arbeitstagen auf zehn Arbeitstage verlängern, und ich möchte noch einmal betonen, wie es Herr Bundesrat Blocher getan hat: Wir sprechen von Arbeitstagen. Da sind also Sonntage, Samstage und Feiertage nicht mitgerechnet. Deshalb ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht: Bei Nichteintretensentscheiden und Entscheiden am Flughafen handelt es sich um ein beschleunigtes Verfahren, und eine möglichst kurze Beschwerdefrist ist daher nach unserer Ansicht sachgerecht. Bereits im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 (EP 03) wurde mit Artikel 108a des Asylgesetzes die fünftägige Beschwerdefrist eingeführt; diese Bestimmung ist am 1. April 2004 in Kraft getreten. Selbstverständlich laufen da auch noch Diskussionen - vor allem dann auch in der ständerätlichen Kommission - zur Koordination, um die Teilrevision des Asylgesetzes und das EP 03 in Übereinstimmung zu bringen.

Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.