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Schibli Ernst · Nationalrat · 2004-05-05

Schibli Ernst · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-05-05

Wortprotokoll

Absatz 4 von Artikel 109 des Asylgesetzes ist ein weiteres Mosaiksteinchen, das dazu beiträgt, das Asylverfahren zu straffen. Es ist nötig, dass Fristen vorgegeben werden, die der Beschleunigung des Verfahrens dienen. Nachdem im Rekursverfahren die Akten bereits vorhanden sind und nur noch Detailabklärungen vorgenommen [PAGE 621] werden müssen, ist eine Frist von zwei Monaten für die Entscheidungsfindung angemessen. Wir sind verpflichtet, die Asylsuchenden nicht über Jahre im Ungewissen betreffend ihre Zukunft zu lassen. Darum sind die Behandlungsfristen generell zu verkürzen. Damit können schlussendlich auch Missstände abgebaut werden.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

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