Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-05-05
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-05
Wortprotokoll
In Artikel 6 geht es um die Grenzkontrollen. Im Gegensatz zu Bundesrat und Minderheit Janiak hat sich die Mehrheit der Kommission in Bezug auf die Kontrollen für eine straffere Formulierung ausgesprochen. Für die Mehrheit der Kommission gilt eben die Kontrolle als das normale, das üblicherweise anzuwendende Prinzip: Ein- und ausreisende Personen "werden an der Grenze kontrolliert" und nicht "können an der Grenze kontrolliert werden". Es gibt in der Schweiz täglich rund 700 000 Grenzübertritte, und selbstverständlich kann nur eine stichprobenweise Kontrolle erfolgen; das ist auch die klare Meinung der Mehrheit. Es macht auch materiell keinen Sinn, alle Personen einer Kontrolle zu unterziehen. Aber es ist ein Unterschied, ob man das nur tun kann oder ob es ein Grundsatz sein soll. Beiden Seiten ist klar, dass beim Vollzug der Kontrollen den Behörden ein grosser Ermessensspielraum zusteht und dass dieser natürlich auch von den an der Grenze vorhandenen Ressourcen abhängt.
Die SPK hat sich mit 11 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Mehrheitsfassung entschieden.
Zum Antrag Wasserfallen und zum Antrag Hess Bernhard: Beide Anträge lagen in der Kommission so nicht vor. In Bezug auf den Antrag Wasserfallen möchte ich nur auf Artikel 15 hinweisen, wo wir auch regeln wollen, dass jemand ausserhalb der Schweiz warten muss, solange er keine Bewilligung hat. Insofern braucht es eben gar keine aufschiebende Wirkung. Herr Hess Bernhard beantragt für den zweiten Satz von Absatz 2 eine Kann-Formulierung. Das wäre wohl in der Handhabung problematisch. Entweder man macht aufmerksam oder nicht. Da alle Leute gleich behandelt werden, müsste das auch konsequent für alle gleich gehandhabt werden.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und die weiteren Anträge abzulehnen.