Vischer Daniel · Nationalrat · 2004-05-05
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2004-05-05
Wortprotokoll
Ich knüpfe an meine Ausführungen beim Eintreten auf das Asylgesetz an. Die Schweiz ist ein Einwanderungsland. Ich glaube, das haben alle anerkannt, dass es heute so ist. Die einen meinen, morgen sei es nicht mehr so. Ich denke, dass es vergebliche Liebesmüh ist, davon auszugehen.
Nun ist es ja auch so, dass unser System der sozialen Sicherheit auf Erwerbsarbeit aufbaut. Diesbezüglich werden unzählige demographische Studien veröffentlicht. Das Hauptproblem in diesem Land wird sein, genügend Erwerbsarbeit und genügend Erwerbsarbeiterinnen und Erwerbsarbeiter zu haben, die tatsächlich das System der sozialen Sicherheit finanzieren werden. Schon allein aus dieser Optik sind wir meiner Meinung nach durchaus auf kontrollierte Zu- und Einwanderung angewiesen. Wir brauchen endlich statt dem Verlesen gut gemeinter Schulaufsätze einen Paradigmawechsel, der auf einem Einwanderungsgesetz aufbaut, das einerseits die Zulassung regelt und andererseits rechtsgleiche, nichtdiskriminatorische Voraussetzungen des Bleiberechtes verankert.
Da kommen wir genau zum Hauptkritikpunkt des vorliegenden Entwurfes. Der vorliegende Entwurf ist mit Bezug auf die Zulassungsbestimmungen diskriminatorisch, weil er eine unzulässige Unterscheidung zwischen EU-Bürgerinnen und -Bürgern und Nicht-EU-Angehörigen trifft. Er ist im doppelten Sinne diskriminatorisch, weil er bei den Angehörigen von Nicht-EU-Mitgliedstaaten eine Unterscheidung macht zwischen Kadern - also Angehörigen einer Elite, des Managements oder wie immer Sie dem sagen wollen - und so genannt normalen Menschen, die hierher kommen, weil sie eine Erwerbsarbeit aufnehmen wollen.
Ich muss Ihnen Folgendes sagen: Dieses System der Differenzierung nach solchen Gesichtspunkten würde im Falle eines internationalen Fussballklubs gerichtlich nicht geschützt. Wenn ein internationaler Fussballklub, sei das der FC Basel, der FC Barcelona oder wer auch immer, ein Statut festschreiben würde, bei dem mit Bezug auf die Spielberechtigung zwischen EU- und Nicht-EU-Ausländern unterschieden würde, hätte das - das ist die einhellige Meinung von Juristinnen und Juristen - bei gerichtlicher Überprüfung keine Chance. Genau dieses Prinzip der Nichtdiskriminierung müsste auch mit Bezug auf unser System der Zulassung Einkehr finden. Ich plädiere für einen Paradigmawechsel, der mit Bezug auf die Einwanderung darauf abstellt, ob jemand hier Arbeit findet und eine Erwerbsarbeitsstelle nachweisen kann, unabhängig vom Herkunftsland, unabhängig davon, woher jemand kommt. Das wäre ein Befreiungsschlag, der auch weite Teile der ganzen Asyldiskussion nicht einfach auflösen, aber entkrampfen und entlasten könnte.
Zum Zweiten plädieren wir für das System der Nichtdiskriminierung mit Bezug auf das Bleiberecht jener, die hier sind und hier bleiben werden. Es ist mit dem Diskriminierungsverbot - übrigens auch mit dem Gebot der Rechtsgleichheit - nicht vereinbar, dass mit Bezug auf Familiennachzug unterschiedliche Bedingungen an EU- und an Nicht-EU-Angehörige gestellt werden. Auch diesbezüglich ist dieses Gesetz fern rechtlich zulässiger Anknüpfungspunkte. Das neue Saisonnierstatut, das da plötzlich daherkommt, ist natürlich ein Affront gegenüber dem Diskurs, bei dem man in den letzten Jahren eigentlich gemeint hat, es herrsche hierüber Konsens. Das Saisonnierstatut ist und bleibt ein Sklavenstatut. Das Saisonnierstatut öffnet lediglich Billiglohnarbeitern Tür und Tor und nützt sie ohne jede gesicherte Rechtsstellung aus. Dies hat in einem solchen Gesetz nichts zu suchen.
Integration und Nichtdiskriminierung: Das sind die ausländerpolitischen Richtlinien der Zukunft.