Fluri Kurt · Nationalrat · 2004-05-06
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-06
Wortprotokoll
Auch wenn wir Verständnis haben für die Anliegen der Minderheit - Integrationswirkung als Stichwort -, sind wir doch gegen die Auflage der Schaffung von Ausbildungsplätzen. Eine solche Auflage kann sich nämlich kontraproduktiv auswirken, da Stellen nicht besetzt werden könnten, weil dies mit der Pflicht zur Schaffung von Ausbildungsplätzen verbunden ist, für die wiederum keine Möglichkeit vorhanden ist. Die Besetzung einer Stelle könnte sich durch eine derartige Pflicht so teuer gestalten, dass davon eben abgesehen würde.
Man darf nicht ausser Acht lassen, dass die Schaffung von Ausbildungsplätzen auch das Zurverfügungstellen einer entsprechenden Infrastruktur erforderlich macht, welche zur erwarteten Wertschöpfung des zusätzlichen Arbeitsplatzes in einem Missverhältnis stehen kann. Der grösste Anreiz zur Schaffung von Ausbildungsplätzen entsteht immer noch durch eine florierende Wirtschaft, die aber gerade durch solche gesetzliche Pflichten infrage gestellt wird. Das gilt insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, welche ja in der Schweiz eine speziell grosse und bedeutende Rolle spielen.
Zurzeit spricht alles in seltener wirtschaftspolitischer Einmütigkeit davon, das Wirtschaftswachstum sei zu fördern; aber mit jeder weiteren derartigen Auflage schaffen wir negative Investitionsanreize. Deshalb lehnen wir den Minderheitsantrag ab und bitten Sie, das ebenfalls zu tun, d. h., Artikel 22 zu streichen.
Wir lehnen aber ebenfalls Absatz 2 ab. Wir haben nämlich davon auszugehen, dass das Gesetz die Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten nur dann bewilligt, wenn dies im wirtschaftlichen Gesamtinteresse liegt. Deswegen werden ja die Integrationsleistungen aufgeteilt, wie das in Artikel 54 vorgesehen ist. Zudem wird das Anliegen des vorliegenden Minderheitsantrages in Artikel 52 Absatz 2bis weitestgehend umgesetzt; dies allerdings mit der Einschränkung - welche wir für richtig erachten -, dass nicht allein der Arbeitgeber für die Kosten aufzukommen hat. Wir lehnen deshalb auch in dieser Beziehung den Minderheitsantrag ab.
Mit denselben Begründungen lehnen wir auch den Antrag Hess Bernhard ab.