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Müller Philipp · Nationalrat · 2004-05-06

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-06

Wortprotokoll

Ich möchte darauf hinweisen, dass es beim Minderheitsantrag Lalive d'Epinay nicht um den Grundsatz geht, dass Kadertransfer zulässig ist. Dieser Grundsatz steht in Artikel 23 und sinngemäss in Artikel 30. Es geht hier einzig und allein um die Frage, ob diese Leute in einer Kann-Bestimmung Höchstzahlen, Begrenzungszahlen, unterstellt werden sollen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass wir das General Agreement on Trade in Services unterschrieben haben, in dem der Grundsatz des Kadertransfers als staatsvertragliche Vereinbarung auch enthalten ist. Es geht also nicht um den materiellen Entscheid, ob wir Kadertransfer zulassen wollen oder nicht, das ist klar; eine Minderheit der FDP-Fraktion ist voll dafür.

Es wäre unsinnig, wenn der Bundesrat bei der Festlegung von Höchstzahlen - wenn er das überhaupt tut - den Kadertransfer in die Höchstzahlen hineinnehmen und diesen somit begrenzen würde. Das kann er nicht tun; aus staatsvertraglichen Gründen hätte er damit Schwierigkeiten. Dieser Minderheitsantrag macht schlicht und einfach keinen Sinn. Er ist überflüssig. Sie können ihn aufnehmen, es ändert nichts. Sie können ihn weglassen, es ändert nichts. Aber wenn wir das Gesetz schlanker machen wollen, können Sie auf derartige Einschübe, die selbstverständlich sind, glattweg verzichten.

Ich möchte auch noch betonen, dass die Quelle dieses Vorstosses der Arbeitgeberverband war, der diesen Antrag heute nicht mehr unterstützt. Es sei Ihnen überlassen, ob Sie das Gesetz mit etwas anreichern wollen, das eigentlich bereits selbstverständlich ist.

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