Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-05-06
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-06
Wortprotokoll
Es ist für Sie bezüglich Abstimmung jetzt tatsächlich ein bisschen leichter geworden, und das macht es auch für uns noch einfacher.
Artikel 23, das haben Sie gemerkt, ist ein umstrittener Artikel. Aber er ist effektiv ein Grundsatzartikel dieser Vorlage. Es geht nämlich um die Frage, ob als persönliche Voraussetzung für die Zulassung in die Schweiz eben diese Qualifizierung, diese Spezialisierung, eingeführt werden soll. Vorerst möchte ich schon daran erinnern: Das ist keine absolute Neuerung, denn seit 1991, als man vom Dreikreisemodell wegkam, haben wir die Regelung, nach der primär Arbeitskräfte aus EU/Efta-Staaten zugelassen werden und eben erst dann gut qualifizierte Arbeitskräfte von ausserhalb. 1998 wurde das in der Begrenzungsverordnung ausdrücklich so eingeführt, seither arbeitet die Behörde danach. Entsprechend gibt es in der Praxis natürlich auch Erfahrungswerte zur Frage, was jetzt Qualifikationen sind und wie diese auslegungsbedürftigen Wörter dann effektiv anzuwenden sind. Man hat keine schlechten Erfahrungen damit gemacht. [PAGE 717]
Vorausschicken möchte ich noch einmal: Seit Jahren hören wir ja nun, dass die Einführung von Saisonnierbewilligungen zu Problemen geführt hat. Hier habe ich auch heute keine anderen Aussagen gehört. Es ist ja ein wesentliches Merkmal dieser Vorlage, dass man jetzt eben konsequent dieses duale System einführen möchte. Ich möchte auch nochmals daran erinnern, wie die Zuwanderung heute wirklich aussieht - ich habe das beim Eintreten schon gesagt -: 25 Prozent der Zuwanderung kommt über die kontingentierte Erwerbstätigkeit herein - nur 25 Prozent! Davon ist erst noch mehr als die Hälfte aus den EU/Efta-Staaten. Weitaus der grösste Teil kommt via Familiennachzug in die Schweiz, und gerade dort findet sich eben ein grosser Anteil an wenig oder niedrig qualifizierten Personen.
Die Kommission hat sich ausführlich mit diesem Konzept befasst, und ich möchte auch nochmals auf den Bericht der WAK hinweisen, die nach langen Diskussionen ebenfalls zum Schluss gekommen ist, dass aus Sicht des Arbeitsmarktes die Beschränkung auf Qualifizierte das richtige Element ist. Auch die Wissenschafter, die beigezogen worden sind, haben uns sehr dazu geraten, uns darauf zu fokussieren. Es geht nicht nur um die Qualität, es geht vor allem auch um die Struktur unseres Arbeitsplatzes. Die Technik und die Möglichkeiten haben sich gewandelt; jedermann weiss heute, dass es zunehmend schwierig wird, Arbeiten für so genannte Hilfskräfte zu finden - Arbeiten, für die es eben keine besonderen Begabungen braucht. Das ist so, und deshalb ist es unter dem Gesichtspunkt der Struktur richtig, dass wir uns vor allem auf die Qualifizierten konzentrieren.
Wir haben uns gefragt, ob Bedarf in die Richtungen besteht, die die Anträge Triponez und der Minderheit II (Schibli) anvisieren. Hierzu folgende Angaben: Im Bereich der Landwirtschaft fehlen eingehende arbeitsmarktliche Bedarfsanalysen. Für die ganze Branche beträgt der Ausländeranteil derzeit rund 10 Prozent. Tatsache ist, dass in diesem Bereich viele Arbeiten saisonal anfallen. Rekrutierungsbemühungen bestehen vor allem in Portugal und Spanien. Der Schweizerische Bauernverband hat in der Kommission den Bedarf auf rund 5000 bis 6000 Arbeitskräfte aus so genannten Drittstaaten geschätzt, vor allem für Erntearbeiten. Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission kann dieser Bedarf abgedeckt werden, sei es mit den Stagiaire-Programmen, sei es mit den Praktikanten-Programmen. Im Jahr 2002 waren 3500 Personen in solchen Programmen, mit Aufenthalten von bis zu vier Monaten. Der grösste Teil dieser Personen stammte aus Polen.
Wir haben das Gesundheitswesen. Dort arbeiten rund 30 Prozent ausländische Mitarbeiter, und wir wurden zum Beispiel von H+, der Spitalvereinigung, auf schwierige Situationen vor allem im Operationsbereich und in der Intensivpflege hingewiesen. Dort besteht nach wie vor ein Bedarf. Aber dort handelt es sich zu einem grossen Teil um bestimmte Fähigkeiten und Qualifikationen von Personen. Diese Gruppe sollte mit der Formulierung, wie sie Bundesrat und Mehrheit vorschlagen, abgedeckt sein.
Zum Gastgewerbe: Auch dies ist ein traditionell stark von ausländischen Arbeitskräften abhängiger Sektor. Allerdings gibt es dort derzeit rund 15 000 arbeitslose Personen. Hier wird man nach Ansicht der Mehrheit auch nach wie vor im EU-Raum fündig werden, erst recht natürlich nach der Osterweiterung.
Das Imes kommt in einem Bericht vom 1. Mai des vergangenen Jahres zum Schluss, dass mit den erwähnten Möglichkeiten der Personenfreizügigkeit eben kein Bedarf nach einer Aufweichung der Generalregel besteht, dass es für die Schweiz genügend Möglichkeiten mit Niedrigqualifizierten aus der EU gibt, und das hat uns klar zu diesem Konzept geführt.
Zum Anliegen von Frau Garbani habe ich mich schon einmal bei Artikel 19 geäussert. Ich möchte nochmals betonen: Diese Bestimmung würde ohne das Merkmal der Qualifikation eine klare Öffnung des Arbeitsmarktes bedeuten, und das eben ohne Steuerungselement. Die Minderheit II (Schibli) geht vom Grundsatz her in dieselbe Richtung - das habe ich auch schon einmal gesagt -: Man will den Grundsatz aufweichen, indem neben Qualifizierten auch noch "für spezifische Arbeiten benötigte Arbeitskräfte" zugelassen werden sollen. Das lässt Unklarheit darüber zu, was denn "spezifische Arbeiten" sein sollen. Vor allem würde dafür der Kreis wieder auf Unqualifizierte ausgedehnt. Die Kommission hat das mit 10 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt.
Ich bitte Sie daher, die Minderheitsanträge und den Antrag Triponez abzulehnen und in dieser Linie der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.