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Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2004-05-06

Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2004-05-06

Wortprotokoll

Jetzt kommen wir zum ganz harten Kern dieses Gesetzes. Artikel 23 ist jener Artikel, der bei den Migrantenorganisationen, in den gewerkschaftlichen und kirchlichen Milieus am meisten Widerspruch hervorgerufen hat und der absolut abgelehnt wird.

Wenn ich die ganze Debatte, die wir bis jetzt geführt haben, rekapituliere, zeigt mir das auch, wie untauglich dieser Artikel ist. Er will nämlich die Zulassung von ausserhalb der EU kommender Personen regeln; darum geht es. Denn für EU-Angehörige regelt das Freizügigkeitsabkommen, dass sie kommen können, ohne diese Bedingungen zu erfüllen. Wir sprechen jetzt also von Leuten, die von ausserhalb des EU-Raumes kommen; wir sprechen davon, was für Voraussetzungen sie erfüllen müssen, um zum schweizerischen Arbeitsmarkt zugelassen zu werden.

Ich denke an die ganze Debatte von heute Morgen im Zusammenhang mit dem Antrag Lalive d'Epinay. Es ging um Kader, Spezialisten - ich habe noch die Worte von Herrn Bundesrat Blocher im Ohr - und darum, wie schwierig es sei, "Spezialisten" zu definieren; dass dann alle zu Spezialisten würden, sobald man jemanden irgendwie wolle. Ich habe jetzt von Herrn Schibli gehört, dass er befürchtet, dass Branchen mit Bedarf an unqualifizierten Arbeitskräften - ich nehme an, er denkt an die Landwirtschaft - keine Leute haben werden. Ich denke an Herrn Weyeneth, der nach mir begründen wird, warum er Hilfskräfte von ausserhalb der EU will. Also: Diese ganze Diskussion zeigt doch, wie untauglich Artikel 23 Absatz 1, so, wie er da steht, ist. Es heisst, Arbeitsbewilligungen für von ausserhalb der EU kommende Leute könnten "nur an Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitskräfte erteilt werden".

Ich mache Ihnen einen viel einfacheren Vorschlag, weil ich weiss, dass wir für Arbeitssegmente des schweizerischen Arbeitsmarktes, in denen nicht so hohe Ansprüche gestellt werden, auch nicht so gut qualifizierte Leute brauchen. Sie haben das jetzt gehört. Das sind Bereiche, in denen heute auch "sans-papiers" tätig sind, Leute von ausserhalb der EU. Wir brauchen also ganz offensichtlich solche Leute. Ich mache Ihnen jetzt einen Vorschlag, der das Problem viel einfacher löst als diese untaugliche Bestimmung: Ich sage, es können jene Leute für eine Erwerbstätigkeit in die Schweiz kommen, die über die Zusicherung für einen Arbeitsplatz verfügen. Damit hören all diese Fragen - wer ist qualifiziert, wer ist nicht qualifiziert, wer ist ein Spezialist, wer ist keine Spezialistin? - auf. All diese unseligen Kriterien, von denen wir in der heutigen Debatte gehört haben, sind untauglich, unpraktikabel und widersprechen offensichtlich den realen Interessen verschiedenster Branchen in der Schweiz.

Mein Antrag zu Artikel 23 Absatz 1 ist simpel, vernünftig und richtet sich nach den Bedürfnissen, auch in Bezug auf das, was wir in der schweizerischen Wirtschaft brauchen. Deshalb schlage ich Ihnen diesen Absatz als Alternative zum Entwurf der Kommission vor. Wir erledigen damit viele Fliegen auf einen Schlag.