Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2004-05-06
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-05-06
Wortprotokoll
Herr Präsident, Sie gestatten, dass ich vorab, vor der Begründung meines Minderheitsantrages, noch eine Bemerkung mache bzw. Frau Bühlmann eine Frage zu ihrem Antrag stelle. Frau Bühlmann, wenn Sie zuhören könnten, möchte ich Sie etwas fragen: Sie sprechen hier von einer Zusicherung eines Arbeitsplatzes, die Voraussetzung zur Einreise und zur Aufnahme der Arbeitstätigkeit ist. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das das einzige Kriterium. Wenn der Arbeitsplatz verloren geht, kehrt der ausländische Arbeitnehmer wieder zurück. Ist das Ihre Meinung? Das ist also Ihre Meinung. Zur Klärung hätte ich gerne, dass Sie das dann beantworten würden.
Nun zu Absatz 3 Buchstabe f, den ich hier mit einer Minderheit vorgeschlagen habe. Er wurde ja schon kommentiert, und ich kann deshalb auch gleich die Antworten zur Kommentierung von Herrn Müller geben, der sich erkundigt hat, mit welchen Ländern Stagiaire-Abkommen bestehen. Ich muss hier feststellen, dass der Ausdruck "Hilfskräfte" hier aufgenommen werden musste aufgrund der Angaben der Verwaltung in der Kommission. Ich wollte nicht diesen Begriff, sondern ich wollte, dass Leute aus jenen Staaten genau die Möglichkeit haben, wie sie die jungen Schweizer - und ganz besonders die jungen Schweizer Bauern - auch haben, die für ein halbes Jahr für ein Arbeitspraktikum nach Amerika gehen können. Das ist möglich aufgrund der Stagiaire-Abkommen, und wenn der Arbeitsplatz verloren geht, muss der junge Schweizer wieder aus Amerika in die Schweiz zurückkehren. Ich finde, dass wir gegenüber den anderen Staaten ausserhalb der EU, die über eine landwirtschaftliche Berufslehre und entsprechende Ausbildungsstätten verfügen - und darum habe ich die Stagiaire-Abkommen mit eingeschlossen, Herr Müller! -, das bieten, was sie auch uns bieten.
Es geht in diesem Antrag unter Buchstabe f nur um das. Der Antrag der Minderheit II (Schibli) spricht etwas anderes an. Wenn er dasselbe betreffen würde, hätten wir nicht diese beiden Anträge einbringen müssen. Ich will während oder nach der landwirtschaftlichen Ausbildung Leute hier haben. Es sind qualifizierte Leute und nicht Hilfskräfte. Nach dem, was Herr Bundesrat Blocher heute Morgen gesagt hat - es war etwas ganz anderes, als wir letztes Jahr in der Kommission gehört haben - und anhand der Hilfspflegerin im Spital ausgedeutscht hat, kann ich sagen: Wenn das so ist - und das hören wir dann nach dem Kommentar, nach der Stellungnahme des Bundesrates offensichtlich noch einmal; zumindest hat er es angekündigt -, dann kann ich ohne Zweifel meinen Antrag zugunsten des Antrages Triponez Nr. 44 zurückziehen, der genau den gleichen Text hat, der aber nicht von Hilfskräften, sondern von Arbeitskräften spricht.
Ich behalte mir das im Anschluss an die Ausführungen des Bundesrates vor. Aber ich möchte doch, dass man erkennt und zur Kenntnis nimmt, dass Buchstabe f nicht einfach eine Wiederholung des Antrages der Minderheit II (Schibli) ist, sondern dass er sich durch die Erwähnung der Stagiaire-Abkommen ganz klar auf ausgebildete Mitarbeiter bezieht.