Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-06
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-06
Wortprotokoll
Bei Artikel 23 bricht jetzt das wieder auf, was wir bei der Behandlung dieses Ausländergesetzes ganz am Anfang diskutiert haben. Folgerichtig ist, dass zum Beispiel der Antrag der Minderheit I (Garbani) und auch der Antrag der Minderheit III (Bühlmann) - auch die Minderheit IV (Tillmanns) gehört dazu - mit einem anderen Konzept fahren. Es ist erfreulich, dass dort eigentlich auch ein Konzept, mindestens halb fertig gedacht, zum Ausdruck kommt. Ich verhehle Ihnen nicht, dass ich persönlich, Frau Bühlmann und Frau Garbani, für dieses Konzept allergrösste Sympathien habe. Nur muss man es dann noch zu Ende denken. Es ist natürlich viel einfacher, zu sagen, dass jeder, der in der Schweiz einen Arbeitsplatz findet, ihn auch bekommen soll. Das Bedürfnis der Wirtschaft ist dabei ausschlaggebend, und die Wirtschaft wird niemanden anstellen, den sie nicht braucht. Das ganze Bewilligungsverfahren und das alles würde hinfällig.
Nur müssen Sie sehen, dass das für die Schweiz nicht neu ist. Wir haben das bis in die Zwanzigerjahre auch gehabt. Wir haben natürlich namentlich mit der Zunahme der sozialen Sicherheit unhaltbare Zustände bekommen. Darum ist man immer mehr von dieser Praxis abgewichen. Man hat dann die Priorität der Inländer festgelegt, man hat die Quoten gemacht. Ich erinnere an die Schwarzenbach-Initiative. Dort hat der Bundesrat vor der Abstimmung, damit die Initiative abgelehnt wird, eine Ausländerregelung mit Quoten und Grenzen gemacht. Dieses System hat bis zur Freizügigkeitsregelung gehalten. Wenn Sie das also machen wollen, müssen Sie namentlich im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Invalidenversicherung Quarantänen von zwei bis drei Jahren einbauen, sonst haben Sie eine Einwanderung. Aber vom System her ist das ein anderes Konzept als das duale System.
Aber wir haben das am Anfang diskutiert, und wir sind beim dualen System geblieben. Jetzt müssen Sie halt den Mut haben, zu beschreiben, wen Sie dann - neben jenen, die als inländische Arbeitnehmer gelten - wollen, und "Inland" sind nach Ablauf der Karenzfristen die ganze Europäische Union und die Efta-Staaten: Diese werden ausländerrechtlich gesehen zum Inland. Ob das gut oder schlecht ist, hätten Sie damals beurteilen müssen.
Aus diesem Grunde sind auch die Minderheiten I (Garbani), III (Bühlmann) und IV (Tillmanns) abzulehnen; sie beruhen auf einem anderen Konzept. Sie sollten den Mut haben, dort Nein zu sagen, und ich bitte Sie, das ernst zu nehmen. Wir haben heute schon Missstände im Invalidenversicherungsbereich - das kann ich Ihnen als ehemaliger Unternehmer sagen - aufgrund jener, die mit ordentlichen Arbeitsbewilligungen oder sogar mit einer Qualifikation kommen und die, sobald sie ein Anrecht auf diese Leistungen haben, auch viele dieser Leistungen beziehen. Sie sind auch darauf spezialisiert. Es gibt keinen Grund, davor die Augen zu verschliessen.
Nun zur Fassung von Artikel 23, die der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit vorlegen. Wir gehen bei ihr davon aus, dass wir sagen: Wir wollen Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung der Erwerbstätigkeit, aber wir wollen eben nicht beliebig viele. Statt Quoten festzulegen, versucht man etwas anderes. Wir haben ja noch Quoten ausserhalb, nicht wahr, aber innerhalb dieser Quoten will man so genannte Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitskräfte. Das kommt aus der Erfahrung, dass wir unter den Ausländern relativ viele Arbeitslose haben, die unqualifiziert sind.
Jetzt kommt das andere Problem: Warum suchen andere dann - wie es im Antrag der Minderheit II (Schibli) zum Ausdruck kommt - Leute und bekommen sie nicht, obwohl es viele Unqualifizierte gibt, die arbeitslos sind? Da muss ich Ihnen sagen, das liegt an zwei Dingen: Sie haben bei der Arbeitslosenversicherung eine kleine Mobilität und eine zu kleine Zumutbarkeit. Darum haben wir beides, wir haben arbeitslose Unqualifizierte, und wir haben solche, die Unqualifizierte suchen. Beides stimmt nicht überein, aber das muss man bei der Arbeitslosenversicherung lösen. Ich war ja im Rat, wo ich mich dafür einsetzte, dass man hier diese strengen Erfordernisse nicht schafft, weil es eben zu diesen Missständen führt.
Aber Absatz 1, wie ihn der Bundesrat vorlegt und die Mehrheit unterstützt, geht darauf aus, dass man hier etwas Auswahl betreibt und nicht jede unqualifizierte Arbeitskraft aus diesen Bereichen zuwandern lässt. Ich glaube auch, dass am Anfang, namentlich jetzt mit den zehn neuen EU-Staaten, das Problem, das die Minderheit II (Schibli) zum Ausdruck bringt, relativ klein ist. Denn dort wird es noch relativ lange Zeit Arbeitskräfte, auch unqualifizierte Arbeitskräfte, haben, die auf den europäischen Markt stossen - darüber müssen Sie sich im Klaren sein -, einfach weil die Arbeitslosigkeit dort ausserordentlich hoch ist.
Nun ist die Frage gestellt worden, was denn Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitskräfte sind. Frau Leutenegger Oberholzer, ich habe es heute Morgen schon gesagt, Sie können es hier noch zehnmal erwähnen: Das sind keine ganz klaren Begriffe. Der Begriff "Führungskräfte" ist vielleicht noch am ehesten fassbar. Auch der Begriff "Spezialisten" ist relativ gut fassbar: Spezialisten sind schwer ersetzbare, besondere Arbeitskräfte. Beim Begriff "andere qualifizierte Arbeitskräfte" ist es so, dass er Mangelerscheinungen auf dem Arbeitsmarkt bezeichnet. Ich sage Ihnen, was heute unter solchen Personen verstanden wird, bei denen ein Mangel herrscht: Informatiker, Biochemiker, Spezialitätenköche - Sie sehen: Mangelware, also hat man den Koch zum Spezialisten erklärt; es ist gar nicht anders möglich, er wäre keiner, wenn man ihn finden würde -, Monteure, Personalleiter, Eishockeyspieler - ich sage Ihnen einfach, was heute darunter fällt -, Trainer und in den letzten Jahren Operationsschwestern. Vorher waren Operationsschwestern keine Spezialistinnen, keine qualifizierten Arbeitskräfte, weil sie zu finden waren. Als man sie nicht mehr fand, musste man sie dazu erklären. Aber das ist natürlich eine gewisse Barriere, die eingebaut ist, damit hier nicht ganz aufgemacht wird.
In Absatz 2 hat die Mehrheit neue Umschreibungen gemacht. Die Fassung des Bundesrates lautet: "Bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen müssen zusätzlich die berufliche Qualifikation, die berufliche Anpassungsfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Alter eine nachhaltige Integration in den schweizerischen Arbeitsmarkt und das soziale Umfeld erwarten lassen." Die Mehrheit hat es dann neu umschrieben: Bei ihr heisst es nicht "die berufliche Anpassungsfähigkeit", sondern "die berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit". Ich sage Ihnen, was heute darunter verstanden wird, ich nehme es aus der Praxis: Zur beruflichen Qualifikation gehören die Ausbildung, die berufliche Erfahrung und die Ausübung der besonderen Tätigkeit, für die man eine Person sucht. Das wird dann beurteilt - immer nur [PAGE 715] für den Fall, dass man eine solche Person in der Schweiz, in der EU und in der Efta nicht findet. Unter der beruflichen Anpassungsfähigkeit wird die Mobilität verstanden. Ist jemand beruflich anpassungsfähig, das heisst, wenn er eine bestimmte Stelle an einem bestimmten Ort in der Schweiz annimmt, ist er dann genügend flexibel, mobil und anpassungsfähig, um dort wieder eine Stelle zu suchen, wenn er arbeitslos wird? Darum sind auch die Sprachkenntnisse von Bedeutung. Nun sind nicht bei jedem Unternehmen die gleichen Sprachkenntnisse gefragt. Frau Leutenegger Oberholzer, Sie haben nach dem Rätoromanischen gefragt. Ich finde, in Domat/Ems, wo Sie ja herkommen - darum sind Sie mir ja so sympathisch -, ist das natürlich eine viel grössere und wichtigere Frage als in Bern. Das ist ja klar. Es ist für einen Verwaltungsratspräsidenten eines amerikanischen Unternehmens in der Schweiz nicht unbedingt erforderlich, dass er Deutsch lernt, ehe er einreist. Es ist ein Unterschied, ob jemand für ein Jahr oder für zehn Jahre kommt. Das gibt den Bewilligungsbehörden einen Beurteilungsspielraum. Ich sage nicht, das seien tolle gesetzliche Formulierungen, aber es sind natürlich Formulierungen, die die Richtung anzeigen und die den Behörden einen gewissen Spielraum lassen.
Sie haben auch gefragt: Was ist eine nachhaltige Integration? Ich kann Ihnen das auch nicht sagen - Sie sprechen immer von Integration. Es kommt darauf an, wie sehr Sie jemanden integrieren wollen. Ich persönlich bin nicht ein grosser Freund dieser Integrationsmassnahmen. Wenn einer sich integrieren will, soll er, und wenn er nicht will, muss er nicht. Ich kenne italienische Familien, die seit vierzig Jahren in der Schweiz sind, die Kinder waren in der Schule, sie kennen die Mundart - die Eltern können noch kein Wort Deutsch, sie leben unter sich. Das ist überhaupt kein Problem, für niemanden. Wenn jemand sich nicht integrieren will, muss das nicht krampfhaft getan werden. Es gibt dabei auch keine Probleme mit Schweizern. Aber Sie wollen die Integration aufnehmen, bei den Artikeln 51ff. werden Sie das sehen. Da müssen Sie schon an dieses Kriterium denken.
Wir finden die Formulierungen der Mehrheit natürlich nicht klarer, aber sie bringt auch die "soziale Anpassungsfähigkeit" hinein, das heisst, man schaut nicht nur auf die berufliche Vermittlung, sondern auch, ob sich einer in der Umgebung integrieren kann, in der er lebt. Das hat man vielleicht auch anzuschauen. Wenn ich einen Einwohner von Nordchina betrachte, hat er es sicher schwerer, sich in der Schweiz zu integrieren, von der Lebensmentalität her, als zum Beispiel jemand aus dem europäischen Umfeld. Das ist hier gemeint. Wie kann er sich sozial anpassen? Ich gebe Ihnen Recht: Das sind alles persönliche Beurteilungen, und für denjenigen, der das machen muss, ist dies nicht schön. Es gibt viele Möglichkeiten für Fehlleistungen und Fehlentscheide. Aber wenn Sie hier diese Einschränkung für ausserhalb der EU liegende Länder machen wollen, kommen Sie nicht darum herum. Ich glaube, dass wir - weil wir ja jetzt bei dieser dualen Theorie bleiben - die Fassung der Mehrheit unterstützen sollten. Wir schliessen uns also der Mehrheit an; Sie sehen, die Unterschiede betreffen ja Kleinigkeiten.
Zum Antrag der Minderheit Weyeneth: Ich glaube, es liegt hier ein Missverständnis vor.
Stagiaires, auch für die Landwirtschaft, sind heute aus einer grossen Zahl von Staaten erhältlich. Aber hier wird gesagt, dass man aus Ländern, aus denen man generell Stagiaires haben könnte, eben auch Hilfskräfte rekrutieren könnte. Was sind das für Länder? Wir haben für folgende Länder Stagiaire-Abkommen: Argentinien, Australien, Bulgarien, Kanada, Monaco, Neuseeland, die Philippinen, Polen, Rumänien, Russland, die Slowakische Republik, Südafrika, die Tschechische Republik, Ungarn, die Vereinigten Staaten von Amerika. Sie sehen, das ist ein weites Feld. Also, Stagiaires sind aus diesen Ländern zu erhalten, auch wenn Sie diesen Minderheitsantrag ablehnen. Hier geht es um Hilfskräfte aus diesen Staaten. Damit unterlaufen Sie natürlich die Absätze 1 bis 3 von Artikel 23.
Darum muss auch dieser Minderheitsantrag abgelehnt werden.