Donzé Walter · Nationalrat · 2004-05-06
Donzé Walter · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion · 2004-05-06
Wortprotokoll
Dieser so genannte "Tänzerinnenartikel" gibt uns einiges zu denken, und ich möchte zu Beginn nochmals die Grundhaltung der EVP/EDU-Fraktion festhalten: Wir sind für ein straffes Regime in der Ausländerzulassung, wir wollen aber auch, dass die Menschenwürde in allen Fällen gewährleistet ist und dass die Behörde deshalb auch Spielraum für Härtefälle hat. Hier im Falle von Menschenhandel, Gewaltanwendung und Missbrauch muss ganz klar der unwürdigen Behandlung von illegal anwesenden Personen ein Riegel vorgeschoben werden, und wir suchen deshalb nach einer Lösung, die die betroffenen Leute wirklich aussagebereit macht.
Zu dieser Aussagebereitschaft gehört, dass ihr Status bekannt ist. Nun haben wir mit den Buchstaben d und e, wo wir den Antrag der Minderheit Vermot unterstützen können, wonach auch Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel vorübergehend zugelassen sind, ein Instrument in diese Richtung. Was aber nicht geklärt ist, ist der Aufenthalt nach Abschluss des Verfahrens. Ist gewährleistet, dass diese Leute dann eine Härtefallüberprüfung bekommen? Oder führt Buchstabe l nachher so weit, dass wir im Voraus ein Aufenthaltsrecht versprechen, quasi ein Gegengeschäft machen: "Wenn du aussagebereit bist, darfst du auf jeden Fall bleiben?" Da haben wir eine Schwierigkeit.
Wir können den Antrag der Minderheit Vermot bei Buchstabe e unterstützen, nicht aber bei den Buchstaben k und l. Vielleicht könnte uns Herr Bundesrat Blocher noch eine Auskunft über diesen Status nach Abschluss des Verfahrens geben.