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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-06

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-06

Wortprotokoll

Es ist jetzt mehrmals gesagt worden: "Wir unterstützen den Bundesrat." Ich habe Ihnen bei der Einführung gesagt: Der Bundesrat hat beschlossen, dass bei Artikel 121 die Mehrheit zu unterstützen ist. Weshalb? Diejenigen, die das jetzt bekämpfen, müssen wissen, dass sie damit die Abkommen der "Bilateralen I" mit den neuen EU-Staaten bekämpfen, denn dort sind wir verpflichtet, diese Kurzaufenthalter zu übernehmen. Wahrscheinlich wird Artikel 121 gar nicht in Kraft treten, sofern eben das bilaterale Abkommen früher kommt - dies einfach, damit Sie sehen, wie die Dinge zusammenhängen.

Ich glaube, wir sollten etwas Ordnung hineinbringen. Es hängen miteinander zusammen: Artikel 23 Absatz 1, den wir beschlossen haben - nicht die Fassung des Bundesrates -, und es hängen damit zusammen Artikel 30a, 31a und 121. Worum geht es dort?

In Artikel 23 haben Sie beschlossen, dass Aufenthaltsbewilligungen für Spezialisten und andere für spezifische Arbeiten benötigte Arbeitskräfte erteilt werden. Dann geht es um Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen - also um beides - für Personen aus aussereuropäischen Staaten, aus ausserhalb liegenden Staaten, die also nicht von der heutigen und von der künftigen Personenfreizügigkeit betroffen sind.

In Artikel 30a geht es nicht um das Saisonnierstatut, obwohl dort "Saisonbewilligung" steht. Beim Saisonnierstatut handelte es sich zwar zunächst um ein Statut für Kurzaufenthalter - nicht für vier oder sechs, sondern für neun Monate -, und nach einer gewissen Zeit ging es um eine Umwandlung der Arbeitsbewilligung und um den Familiennachzug. Das ist hier nicht gegeben.

Bei Artikel 30a und Artikel 31a geht es um Kurzaufenthalter, aber in beiden Fällen um Arbeitsmärkte, die ausserhalb der europäischen Staaten liegen; es geht also nicht um EU-Märkte, denn das Gesetz gilt ja gar nicht für dieses Gebiet.

Bei der Übergangsbestimmung in Artikel 121 hingegen geht es um Kurzaufenthalter aus den zehn neuen EU-Staaten.

Da muss ich Ihnen sagen, die Forderung der Europäischen Union lautete, dass wir den zehn Staaten die Freizügigkeit vollumfänglich gewähren. Das haben wir nicht tun müssen, weil fast alle Staaten in den ersten sieben Jahren hier Sicherheiten eingebaut haben. Aber für die ersten Jahre ist vorgeschrieben, dass wir in einem gewissen Rahmen Kurzaufenthalter übernehmen müssen, sonst bekommen wir diese Verträge nicht. Diese sind ja nicht fertig ausgehandelt, aber in dieser Beziehung können wir keine Konzessionen mehr machen, wenn wir sie dann abschliessen.

Darum unterstützt der Bundesrat Artikel 121 als Übergangsbestimmung. Ich möchte Ihnen meine Auffassung dazu sagen. Wenn Sie bei Artikel 23 solche Bewilligungen beschliessen für Personen aus Ländern ausserhalb von Europa, ist es doch viel gescheiter, wenn Sie sagen: Nein, bei Artikel 121 verbarrikadieren wir, aus den zehn neuen EU-Ländern wollen wir keine. Wenn Sie nämlich Personen aus den zehn neuen Ländern zulassen, wird das gar nicht aktuell, was Sie heute mit dem Antrag der Minderheit II (Schibli) bei Artikel 23 beschlossen haben, weil Sie genügend solche Kurzaufenthalter aus den zehn neuen Ländern bekommen werden. Diese müssen wir ohnehin übernehmen, wenn wir den Vertrag unterschreiben.

Herr Cina hat gesagt, er unterstütze den Bundesrat, Frau Vermot unterstützt ihn; aber der Bundesrat stimmt der Mehrheit zu, Herr Cina, nicht der Ausnahme!

Ich bitte Sie, wenn Sie jetzt hier nicht den Fehler machen wollen, für Länder ausserhalb Europas zu sehr zu öffnen, der Mehrheit zuzustimmen - das ist die Logik -, aber die Artikel 30a und 31a abzulehnen.