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Müller Geri · Nationalrat · 2004-05-07

Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2004-05-07

Wortprotokoll

Liebe Jugendliche auf der Tribüne, es freut mich besonders, dass Sie die Beratung dieses Artikels verfolgen können. Es geht in diesem Artikel im Wesentlichen nämlich wirklich um die Jugendlichen.

Wenn Sie diesen Artikel genau anschauen und sich einmal vorstellen, Sie würden das Merkmal "Ausländerinnen und Ausländer" herausnehmen, dann ergäbe das eine Regulierung, die eine unglaubliche Situation nach sich ziehen würde. Wenn wir nicht diskriminierend wirken wollen, müssen wir so denken: Was wäre dieses Gesetz ohne das Merkmal "Ausländerinnen und Ausländer"?

Es wird beantragt, dass man die Kinder nur in die Schweiz einreisen lässt, bis sie 14 Jahre alt sind. Herr Schibli, bitte beantragen Sie das bei den Fremdenpolizeien in den Kantonen; sie wissen das nämlich noch nicht und verhindern manchmal jahrelang, dass die Kinder nachziehen können. Dieser Vorwurf muss dorthin gehen und nicht unbedingt im Gesetz seinen Ausdruck finden. Es gibt Kinder und Jugendliche - ich spreche hier aus Erfahrung, weil ich mit solchen Jugendlichen arbeite -, bei denen es sinnvoll ist, wenn sie die Ausbildung noch im Heimatland fertig machen. Dann haben sie wenigstens eine Ausbildung. Kommen sie mit 14 oder 15 Jahren in die Schweiz, wären sie zwar in ihrem Heimatland gut ausgebildet, fangen bei uns aber wieder in der Realschule an. Warum? Weil sie die deutsche Sprache nicht beherrschen. Wir fangen also schon dort mit einer Segregation an, die Sie Ihren Kindern nie zumuten würden. Wenn Sie ins Ausland gehen müssten, würden Sie dafür sorgen, dass Ihr Kind in eine deutsche oder in eine Schweizer Schule gehen könnte - vielleicht gibt es für die Westschweizerinnen und Westschweizer auch französische Schulen; ich weiss es nicht. Aber man würde versuchen, die Kinder möglichst die angefangene Ausbildung fertig machen zu lassen. Hier nehmen Sie einfach das Alter 14 - das ist als Kriterium völlig haltlos.

Die Aufenthaltsbewilligung für die Kinder - das ist der zweite Artikel, den wir jetzt gleichzeitig beraten - muss sicher sein. Ich stelle fest, dass Jugendliche, die in Bezug auf den Aufenthalt keine sichere Situation haben, bedeutend schlechter lernen, sich bedeutend schlechter auf den Beruf vorbereiten und bedeutend schlechter mit der Umwelt kooperieren. Warum? Sie schwanken ständig hin und her: Bleiben wir länger hier, oder müssen wir nach Hause?

Ganz dramatisch ist es dann für Kinder, die zeitweise noch ins Ausland zurückkehren müssen, meistens unter fremdenpolizeilicher Auflage. Dort ist es dann sehr, sehr schwierig, Identitätsbildung zu machen. Die Artikel 42 und 43 dieses Gesetzes müssten möglichst liberal gestaltet werden, möglichst so, dass die Eltern zusammen mit den Kindern eine sinnvolle Lösung gestalten könnten, einen sinnvollen beruflichen Werdegang einleiten könnten, und es sollten nicht möglichst viele Hindernisse eingebaut werden, wie dies in diesen Artikeln reguliert ist.

Sie müssen sich nur einmal Dinge wie die Maslowsche Bedürfnispyramide vorstellen: Die geht von der Sicherheit aus. Die Sicherheit ist das unterste und erste Bedürfnis, das die Leute befriedigt haben wollen. Wenn sie diese Sicherheit nicht haben, dann gibt es eine schlechte Entwicklung, egal, [PAGE 755] ob sie jetzt Ausländerinnen oder Schweizerinnen sind. Sicherheit ist eine ganz wichtige Grundvoraussetzung für die Entwicklung der Menschen, für die Ausbildung der Menschen und für die Zusammenarbeit in ihrer Umgebung.

Dann zum Thema Ehepolitik: Ich habe schon diverse Male gesagt, dass wir hier eigentlich nicht eine Ausländerinnen- und Ausländerpolitik, sondern Sozialpolitik, Wirtschaftspolitik, Landwirtschaftspolitik - ich dachte gestern, wir hätten Landwirtschaftsartikel vor uns liegen - machen, und jetzt machen wir noch Ehepolitik und regulieren noch die Ehe! Sie wissen bestens, dass es zeitweise sehr gut sein kann, wenn sich Ehepartnerinnen und Ehepartner eine zeitlang "auseinander wohnen". Wieso sollen wir bei den Ausländerinnen und Ausländern anders regulieren? Sie haben hier eine bestimmte Vorstellung, wie ein normales Haus, wie eine normale Wohnung aussehen sollte. Es gibt gewisse Schweizerinnen und Schweizer, die in einem Chalet wohnen, und andere wohnen in einem dreizehnstöckigen Wohnhaus: Was ist denn eigentlich eine normale Behausung? Es sind hier also einfach Dinge beschrieben, die Sie uns Schweizerinnen und Schweizern nie zumuten würden.

Dasselbe gilt dann eben auch, wenn man weiter definiert, was eine Scheinehe ist; Christine Goll hat das aufgeworfen. Ich lebe in einer Scheinehe: Bei uns scheint die Sonne, seit wir miteinander verheiratet sind. Das ist ein Begriff, den Sie nicht definieren können. Viele Ehen müssen aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden, aus Migrationsgründen, aber dann muss man das nicht noch irgendwie negativ bezeichnen, oder Sie meinen es dann wirklich positiv in dem Sinne, dass die Ehe die Sonne scheinen lässt.

Ich bitte Sie also, bei diesen beiden Artikeln 42 und 43 die liberale Fassung, welche die Linken und die Grünen vorgeschlagen haben, zu unterstützen.