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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2004-06-02

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-06-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie sehr, dieses Postulat abzulehnen. Ich habe doch mit etwelcher Überraschung zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat dem Begehren des Postulanten gefolgt ist, bevor der Vorstoss überhaupt hier im Plenum diskutiert werden konnte und ich Ihnen meine Überlegungen darlegen konnte. Diese Eile wäre meines Erachtens nicht nötig gewesen, und zwar umso weniger, als ich mit den Ergebnissen und der Antwort des Bundesrates nicht einverstanden bin - ganz einfach, weil ich sie als falsch empfinde.

Der Postulant moniert, dass entgegen den OECD-Kriterien unter anderem die privaten Beiträge an die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz zur Fiskalquote gezählt werden. Denn laut OECD-Kriterien, wie es der Postulant in seiner Eingabe aufführt, dürften Prämien an nichtstaatliche Versicherungen nicht zur Fiskalquote gezählt werden. Aber der Postulant sowie der Bundesrat und die Verwaltung übersehen meines Erachtens, dass die OECD nicht berücksichtigt, dass in den OECD-Ländern verschiedene Systeme der Krankenversicherung gelten. In der Schweiz haben wir ein Obligatorium für die Krankenversicherung, aber die Prämien müssen dann an eine nichtstaatliche Versicherung weitergeleitet werden; da kommt dann die OECD-Richtlinie zum Zug, die besagt, Versicherungsprämien an nichtstaatliche Versicherungen dürften nicht zur Fiskalquote gezählt werden. Aber in allen anderen OECD-Ländern werden nicht Prämien für die Krankenversicherung erhoben und an eine nichtstaatliche Institution bezahlt, sondern da werden die Krankenkassenprämien über Steuern und Lohnabzüge bezahlt. Auf diesem Wege wirken sie sich in den anderen OECD-Ländern auf die Fiskalquote aus.

Wenn Sie also dem Bundesrat und dem Postulanten folgen, werden wir künftig Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn wir die Fiskalquote der Schweiz mit jener anderer OECD-Länder vergleichen wollen. Zumindest bezüglich der 10,5 Milliarden Franken Prämien in die obligatorische Krankenversicherung und auch bezüglich der Prämien für die Suva bin ich nach wie vor der festen Überzeugung, dass sie zur Fiskalquote gezählt werden müssen, wenn wir dem Vergleich mit den anderen OECD-Ländern standhalten wollen.

Noch eine Klammerbemerkung: Für die Person, die zwingend Prämien bezahlen muss, spielt es ebenfalls keine Rolle, ob diese zwingend zu bezahlende Prämie einer privaten oder einer staatlichen Versicherungseinrichtung zukommt. Wesentlich ist, dass auf Diktat des Staates zwingend bezahlt werden muss.

Damit sind eben die vier Kriterien der OECD erfüllt, es handelt sich nämlich um eine Zwangsabgabe, die an eine direkt oder indirekt öffentliche Institution geleistet werden muss und die dann im Umlageverfahren den Zahlenden wieder zugute kommt; es ist also nicht eine eigentliche Gegenleistung.

Was diese Augenwischerei - ich möchte fast sagen: dieser Selbstbetrug - bedeutet, das finden Sie auf Seite 665 der Staatsrechnung 2003, die wir heute behandelt haben. Denn entgegen dem, was selbst der Postulant vorschlägt, werden für die Fiskalquote in der Staatsrechnung 2003 nicht zwei Zahlenreihen publiziert - nämlich eine mit Krankenversicherungsprämien und eine nach neuem System ohne Krankenversicherungsprämien -, sondern auf Seite 665 wird ganz einfach auf das neue System übergegangen, weil das gegen aussen günstiger ist: Die Fiskalquote ist nach unten korrigiert, wenn die Krankenversicherungsprämien und die Prämien an die Suva nicht mitberücksichtigt werden.

Dies verstösst meines Erachtens auch gegen die noch nicht abschliessend behandelte Motion Loepfe 02.3538. Die Motion Loepfe wurde eingereicht - Sie hören richtig! - am 2. Oktober 2002 und verlangt genau das, was ich hier auch postuliere: transparente Grundlagen über die öffentlichen Finanzen. Das heisst, dass man die verschiedenen Zahlenreihen klar und öffentlich nebeneinander publiziert, damit man Gleiches mit Gleichem vergleichen kann. Der Bundesrat hat bereits am 9. Dezember 2002 beantragt, die Motion Loepfe in ein Postulat umzuwandeln. Wir haben diese Motion hier im Rat bis heute nicht behandelt. Für mich ist es etwas durchsichtig, warum das nicht der Fall ist; aber es ist ebenso durchsichtig, warum dann das Postulat Strahm mit grosser Eile bereits umgesetzt worden ist, bevor es hier diskutiert werden konnte.

Ich werde mich an die alte Praxis halten, wenn ich auswärts referieren muss. Ich bin nicht bereit, diese Neuerung, diese Augenwischerei, mitzutragen. Denn ich bin davon überzeugt, dass die Krankenkassenprämien und die Suva-Prämien zur Fiskalquote zu zählen sind und dass das mit den Vorschriften der OECD-Kriterien übereinstimmt. Wenn man die Zwangsabgaben mit einbezieht, dann beträgt eben die Staatsquote - wieder mit Verweis auf die Statistik auf Seite 665 der Staatsrechnung 2003 - nicht 40 Prozent, sondern 50 Prozent. Die Fiskalquote unter Einschluss der Zwangsabgaben beträgt dann nicht mehr nach unten korrigierte 30,5 Prozent, sondern rund 35 Prozent. Das ist die Wahrheit, die dem internationalen Vergleich standhalten muss.

Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen.