Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2004-06-02
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-02
Wortprotokoll
Am 13. Dezember 2002 hat Ständerat Epiney aufgrund der damals erstmals unter dem Damoklesschwert der Schuldenbremse stattfindenden Debatte diese Motion eingereicht. Der Bundesrat hat sie am 19. Februar 2003 beantwortet und hat beantragt, die Ziffern 1 und 2 als Postulat zu überweisen und die Ziffer 3 abzulehnen. Was verlangt diese Motion?
1. Einen Vorschlag einer allgemeinen Reform der Bundesaufgaben;
2. eine Analyse des Problems der permanenten Überlastung des Bundes und seiner Institutionen.
3. In dieser Ziffer, die dann weggefallen ist, ging die Motion so weit, für jedes neue Investitionsvorhaben den Vorschlag eines Spezialbudgets zu verlangen.
Wie gesagt, wurde die Ziffer 3 in der Debatte, die am 5. März 2003 stattfand, mit Einverständnis des Motionärs zurückgezogen.
Der Ständerat führte eine ausführliche Debatte über diese Motion - das kann man ja heute im Amtlichen Bulletin nicht nur nachlesen, sondern auch "nachhören" und "nachsehen"; ich habe die Debatte am Sonntag noch einmal "nachgesehen" - und hat dann die beiden ersten Ziffern mit 31 zu 8 Stimmen als Motion überwiesen.
Nun hat nicht nur der Zahn der Zeit an dieser Motion genagt, sondern die Zeit hat diese Motion überholt, und zwar aus folgenden Gründen: Im März 2003 lag die Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 des Bundesrates noch nicht vor. Dieses Massnahmenpaket wurde aber in der Zwischenzeit vorgelegt und in beiden Räten behandelt, und es wurde in kürzester Frist eine Grosszahl von Gesetzesrevisionen vorgenommen, die den Aufgabenbereich des Bundes und die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch den Bund betrafen. Und heute Vormittag ist vom Bundesrat sogar ein neues Entlastungsprogramm, das Entlastungsprogramm 2004, angekündigt worden.
Wenn nun also diese Motion die Einsetzung einer Kommission verlangt, die sich der Überlastung des Bundeshaushaltes anzunehmen hat, und sie sich dazu auf die NFA-Kommission bezieht, dann haben wir schlicht und einfach diese Zeit nicht - denn es hat zehn Jahre gedauert, bis der NFA in beiden Räten abschliessend behandelt worden ist. Dazu kommt zusätzlich die Schuldenbremse, die vom Bundesrat wie vom Parlament eine permanente Aufgabenüberprüfung verlangt, solange wir uns nicht in umverteilbaren Überschüssen bewegen. Das also hat sich in der Zwischenzeit ereignet.
Ich darf Sie auch daran erinnern, dass vor nicht allzu langer Zeit der ganze Transfer- und Subventionsbereich des Bundes überprüft wurde: im Subventionsbericht, 1. und 2. Teil. Beide Teile wurden mit eigentlich wenigen Änderungen oder wenigen Auswirkungen in beiden Räten zur Kenntnis genommen.
Das waren die Überlegungen, weshalb die Finanzkommission - die ja dann auch diese Motion zu überprüfen hat und diese Überprüfung leider praktisch erst ein Jahr später als der Ständerat vorgenommen hat - mit dem Stimmenverhältnis von 18 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zum Schluss gekommen ist, diese beiden Ziffern seien als Motion abzulehnen.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.