Speck Christian · Nationalrat · 2004-06-03
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-06-03
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen die Haltung der SVP-Fraktion darlegen, und zwar mit drei Gedanken: erstens zu den Zielen, zweitens zum Vorgehen und als Letztes zum Rückweisungsantrag unserer Fraktion.
1. Wir haben beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, weil wir mit den Hauptzielen des Bundesrates - nämlich: Wirtschaftswachstum erhöhen, Wohlstand vermehren, Nachhaltigkeit sichern, demographische Herausforderungen bewältigen -, vor allem aber mit dem Ziel, den Ausgleich des Bundeshaushaltes zu sichern, einverstanden sind. Die Prioritäten dabei haben wir im Antrag der Minderheit VI (Baader Caspar) zu Artikel 1 Absatz 3 festgehalten. Angesichts des Sanierungsbedarfs des Bundeshaushaltes ist in der neuen Legislaturperiode den Reformen, die den Bundeshaushalt mittel- und langfristig entlasten, der Vorrang zu geben. Reformen jedoch, die den Bundeshaushalt belasten, kommen nur dann infrage, wenn die Schuldenbremse eingehalten wird. Ziel ist, das strukturelle Defizit des Bundes bis 2007 mit Hilfe des Entlastungsprogramms 2004 zu beseitigen.
Das Resultat der Beratung des Bundesbeschlusses in unserer Kommission ist ziemlich ernüchternd. Wenn Sie die Anträge der Linken und der Grünen betrachten, sehen Sie, dass sie ein eigentliches Wunschkonzert sind, mit allen Kostenfolgen. Sie haben mit Grundsatzentscheiden wenig zu tun.
Ich bitte Sie deshalb, darauf zu achten, keinen Anträgen, die neue finanzielle Belastungen zur Folge haben, zuzustimmen. Diesbezügliche Projekte sind abzulehnen, so zum Beispiel das von der Mehrheit der Kommission aufgenommene Sprachengesetz und die Regelung betreffend Natur- und Landschaftspärke, deren Aufnahme nur mit dem Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt wurde. Das sind zwei Beispiele, bei denen der Bundesrat aus finanziellen Gründen zu Recht Projekte zurückgestellt hat. Es macht keinen Sinn, wenn wir jetzt als Parlament den guten Willen und die Beschlüsse des Bundesrates in dieser Sache wieder umkehren.
2. Zur Mitwirkung des Parlamentes an der Planung: Wir haben in National- und Ständerat mit dem Parlamentsgesetz die vorliegende Form der Planung beschlossen. Die bisherige Planung war eine Planung des Bundesrates. Das Parlament nahm sie zur Kenntnis und versuchte, mit Richtlinienmotionen Einfluss auf die Planung zu nehmen. Nun sind Grundsatz- und Planungsbeschlüsse immer Vorentscheidungen, die Ziele anstreben, wobei Grundsatz und Kriterien zu beachten und Massnahmen zu treffen sind. Änderungen müssen möglich sein und werden durch unser System mit den Volksabstimmungen, den Referenden usw. auch stattfinden. Sie müssen aber sowohl vom Parlament wie vom Bundesrat begründet werden. Damit ist der Legislaturplanungsbeschluss nicht total unverbindlich. Er verpflichtet Bundesrat und Parlament, die von ihnen festgelegten Ziele zu verfolgen. Dementsprechend werden auch Vorstösse, die der Planung widersprechen, in Zukunft mit dieser Begründung abgelehnt werden.
Ich persönlich erachte die Legislaturplanung als ein wichtiges Mittel der nationalen Politik. Ich habe mit meinem Stichentscheid in der Kommission deshalb auch bewusst verhindert, dass über die verschiedenen Anträge nicht diskutiert werden kann. Die Planung darf nicht allein dem Bundesrat überlassen werden. Das Parlament muss und soll mitwirken. Wichtig ist aber nicht nur, was letztlich im Bundesbeschluss steht, sondern was damit gemacht wird, was realisiert wird.
3. Zum Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion: Die Frage nach dem Sinn, in Artikel 4 die Ziele des Ausgleiches des Bundeshaushaltes dauerhaft zu sichern und zu beschliessen, den konkreten Finanzplan jedoch nur zur Kenntnis zu nehmen, hat in der Kommission breite Diskussionen ausgelöst. Ohne Kenntnisse der Auswirkungen der jüngsten Entwicklungen und ohne Kenntnis des zweiten Entlastungsprogramms, wurde von allen Seiten kritisiert, mache dies wenig Sinn. Es ist deshalb richtig, dass die Kommission im neuen Artikel 10a den Vorbehalt der Finanzierung gemäss Artikel 4 aufgenommen hat und den Auftrag, mit dem Voranschlag 2005 einen überarbeiteten Legislaturfinanzplan 2005-2007 vorzulegen.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Mehrheit zuzustimmen für den Fall, dass Sie dem Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion keine Mehrheit geben.
Wir empfehlen jedoch mit der Rückweisung die bessere Lösung. Legislaturziele und Legislaturfinanzplan gehören zusammen. Der Legislaturfinanzplan ist deshalb als integrierender Bestandteil der Legislaturziele vorzulegen, beide sollen in der Legislaturplanung eine Einheit bilden.