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Walker Felix · Nationalrat · 2004-06-03

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-06-03

Wortprotokoll

Wir wissen, dass heute nur die Legislaturplanung 2003-2007 zur Debatte steht. Immerhin hat das neue Parlamentsgesetz hier eine Verbindung zwischen Legislaturplan und Legislaturfinanzplan geschaffen. Der Legislaturfinanzplan setzt aufgrund der Prioritätenordnung und der Richtlinien den zukünftigen Bedarf für die Legislaturperiode fest und - das ist das Entscheidende - zeigt gleichzeitig auf, wie dieser Finanzbedarf gedeckt werden soll; wie heute Morgen bereits erwähnt wurde: zeitlich und sachlich verknüpft.

Im Rahmen ihres Mitberichtes - gemäss Artikel 50 des Parlamentsgesetzes - vom 12. April 2004 an die Legislaturplanungskommission hat unsere Kommission auf diesen Mangel hingewiesen und dazu aufgefordert, die vom Parlament immer wieder geforderte enge Verknüpfung von Sach- und Finanzplanung rechtzeitig herzustellen. Es erübrigt sich, die Debatte von gestern und heute Morgen zu wiederholen. Wir kennen die Absichten des Bundesrates, wir wissen um die Reformpläne, das Entlastungsprogramm 2004 und die Verzichtplanung im Hinblick auf eine Aktualisierung und Konkretisierung des Finanzplanes. Aber weil wir lieber den Spatz in der Hand haben als die Taube auf dem Dach, sollte bereits der Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung wenigstens einige verbindliche Pflöcke betreffend die Finanzierung der Aufgaben beinhalten.

Die Anträge der Kommissionsmehrheit zu Artikel 4 und 10a bieten hierzu Gelegenheit. Es macht unseres Erachtens wenig Sinn, wenn man jetzt das Kriterium des Termins 2007 aufweicht und diese Ziele "mittelfristig" erreichen will. Hierzu gibt es keine sachliche Begründung. Alles geht bis 2007: die Legislaturperiode und deren Planung, naturgemäss die Legislaturfinanzplanung, die Schuldenbremse - alles. Hier gibt es, glaube ich, nur eine Verwässerung, wenn wir nicht am Termin 2007 festhalten.

Im Übrigen glauben wir, dass wir im Einvernehmen mit dem Bundesrat handeln, denn er selber hat auf Seite 2 der Beilage 1 zum Bericht über die Legislaturplanung geschrieben: "Der Bundesrat wird darauf achten, dass dem Parlament nur Vorlagen unterbreitet werden, deren Finanzierbarkeit gemäss den Vorgaben der Schuldenbremse und dem im Finanzhaushaltgesetz festgelegten Abbaupfad für die Jahre 2004-2007 gesichert ist. Vorlagen, bei denen das nicht der Fall ist, müssen entweder kompensiert oder zurückgestellt werden."

In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Artikel 4 und 10a der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.