Deiss Joseph · Bundesrat · 2004-06-04
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2004-06-04
Wortprotokoll
Ich möchte mich zuerst zu Artikel 3 Buchstabe a aussprechen und Sie bitten, den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen.
Der Entwurf des Bundesrates ist nicht eine "nichtssagende Formulierung", wie Nationalrat Brunner Toni behauptet hat, sondern es handelt sich tatsächlich um eine sehr kompakte, aber zielgerichtete Formulierung. Sie finden die entsprechenden Richtliniengeschäfte, die damit zusammenhängen, auch im Text.
Die Mehrheit der Kommission möchte zu der ersten Formulierung "ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung sicherstellen" auch noch den Abbau der Regulierungsdichte beifügen. Dies ist sicher eine Problematik, die anerkannt ist, und es finden intensive Diskussionen zwischen Bund und Kantonen statt. Der Bundesrat hat auch eine Revision des Raumplanungsgesetzes angekündigt; in diesem Zusammenhang wird es auch die Möglichkeit geben, dieses Thema anzugehen.
Wenn aber, wie hier formuliert, pauschal ein Abbau der Regulierungsdichte im Bauwesen und in der Raumplanung verlangt wird, dann führt dies direkt zu einer weiteren Zersiedelung des Landes. Wir wollen somit auf der politischen Linie bleiben, die wir bisher in diesem Bereich vertreten haben. Trotzdem wollen wir es aber fertig bringen, Verbesserungen zu erreichen, insbesondere was die Bauten ausserhalb der Bauzone betrifft. Zusätzlich sei hier festzuhalten, dass es auch darum geht, die föderalistische Aufgabenteilung, wie wir sie kennen, nicht zu stören.
Wenn Sie den Antrag der Minderheit I (Brunner Toni) annehmen, würde das natürlich gar nicht funktionieren: Es soll nur der zweite Teil des Antrages der Kommissionsmehrheit übernommen werden, das Hauptziel könnte auf der Seite gelassen werden. Ich bin der Meinung, dass es mit dieser Formulierung in eine sehr spezifische Angelegenheit ausartet, ohne dass hier übrigens die Ziele - was mit dieser Verminderung der Regulierungsdichte erreicht werden sollte - auch genau definiert würden. Wie gesagt: Das Problem ist erkannt; es wird mit der Fassung des Bundesrates abgedeckt, aber nicht in diesem ausschliesslichen Ausmass, wie das die Minderheit I (Brunner Toni) beantragt oder wie es auch in der Formulierung der Mehrheit zu finden ist.
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Was die Minderheit II (Graf) anbetrifft, wo es darum geht, dem Siedlungswachstum Grenzen zu setzen, sind wir erneut in dieser Problematik, greifen sie aber von der anderen Seite auf. Das Problem der wachsenden Bodenbeanspruchung wird genannt; der Bundesrat anerkennt dies auch und wird das Geschäft in Form der Grundzüge der Raumordnung zur Diskussion stellen. Es ist aber für mich fraglich, ob die doch sehr harte Formulierung "Grenzen setzen" in dieser Legislaturplanung richtig ist. Denn das könnte heissen, dass der Bund interveniert, indem er den Kantonen vorschreibt, wie viel Siedlungsfläche sie noch haben dürfen. Hier würden wir auch wieder an die Grenzen der föderalistischen Zuständigkeitsordnung stossen. Gemäss Verfassung macht der Bund ein Rahmengesetz, die Kantone hingegen sind für die Raumplanung hauptsächlich zuständig.
Ich beantrage Ihnen also, bei Litera a bei der Formulierung des Bundesrates zu bleiben.
Die Minderheiten III (Levrat) und IV (Brunner Toni) befassen sich mit dem Mehrheitsantrag zu Buchstabe abis: "die Instrumente der Regionalpolitik neu definieren und stärken." Ich kann dieser Formulierung der Mehrheit der Kommission beipflichten. Sie deckt übrigens ein Richtliniengeschäft des Bundesrates ab. Wenn die Mehrheit der Kommission den Zusatz im Sinne dieses Richtliniengeschäftes versteht, habe ich mit dieser Formulierung kein Problem. Deshalb ist es aus meiner Sicht nicht notwendig, der Minderheit IV (Brunner Toni) zu folgen.
Anders wäre es, wenn Sie der Minderheit III (Levrat) Folge leisten würden, denn hier werden wieder Teilelemente sehr präzis formuliert. Mich stört bei diesem Antrag, der von Herrn Levrat vertreten wurde, vor allem das Ende, nämlich dass vor allem von Infrastrukturen gesprochen wird. Die bisherige Regionalpolitik war auf dieser Linie. Heute stellen wir fest, dass das nicht genügt und dass es andere Mittel braucht als Infrastrukturförderung. Zusätzlich kommt hinzu, dass mit dem neuen Finanzausgleich die Umverteilungsfunktion, die ja vor allem dann auch solchen Zwecken dienlich ist, eben nicht mehr über die Regionalpolitik zu laufen hat, sondern über den neuen Finanzausgleich. Wir möchten die neue Regionalpolitik dafür verwenden, nebst den Infrastrukturen, die den Kantonen und Gemeinden anheim gestellt sind, Arbeitsplätze und Unternehmen in den Regionen zu fördern, die mehr Schwierigkeiten haben.
Deshalb empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen und die Minderheiten III (Levrat) und IV (Brunner Toni) abzulehnen.
Noch zu den Minderheiten V (Graf) und VI (de Buman): Die Minderheit V (Graf) beantragt, die flächendeckende naturnahe Waldbewirtschaftung und die biologische Landwirtschaft weiter zu fördern. Hierzu zwei Bemerkungen: Der Bundesrat hat angemeldet, dass er ein Richtliniengeschäft vorschlägt unter dem Titel "Umsetzung des Waldprogrammes Schweiz und Botschaft zur Revision des Waldgesetzes". Hier wird es aber nicht nur, wie es die Minderheit V (Graf) andeutet, darum gehen, in erster Linie eine flächendeckende naturnahe Waldbewirtschaftung anzustreben, sondern vielmehr auch darum, aufzuzeigen, wie wir den steigenden Ansprüchen an den Wald und der sich verschärfenden finanziellen Situation der Wald- und Holzwirtschaft begegnen können.
Was die biologische Landwirtschaft anbetrifft, ist diese nicht infrage gestellt, im Gegenteil: Sie wird im Rahmen des jetzigen Landwirtschaftsprogramms 2003-2007 bereits gefördert, und was die Periode von 2008 bis 2011 betrifft, so ist das Programm angekündigt. Es wäre falsch, jetzt schon im Rahmen dieser Legislaturplanung in die Details dieser weiteren Entwicklung unserer Agrarpolitik hineingehen zu wollen.
Schliesslich zur Frage der Landschaftspärke von regionaler und nationaler Bedeutung: Als der Bundesrat Mitte 2003 die Ausarbeitung des Gesetzentwurfes und der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz in Auftrag gegeben hat, war die rasche Verschlechterung der Bundesfinanzen noch nicht so genau erkannt, wie das heute der Fall ist. Deshalb müssen wir heute anders handeln, und der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass es vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes nicht möglich ist, neue Aufgaben einzuführen oder zu übernehmen. So hat er beschlossen, die Revision dieses Gesetzes zurückzustellen und aus der Legislaturplanung 2003-2007 zu streichen. Der Entscheid des Bundesrates war also ein rein finanzpolitischer Entscheid unter den heutigen Gegebenheiten.
Deshalb empfiehlt er Ihnen auch hier, seinem Antrag zu folgen.